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Weltkulturerbe: Keine Chance in Karlsruhe

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Karlsruhe (ddp). Die Stadt Dresden ist mit ihrem juristischen Widerstand gegen den umstrittenen Bau der Waldschlößchenbrücke endgültig gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe teilte am Mittwoch mit, die Verfassungsbeschwerde der Stadt sei nicht angenommen worden, es gelte daher die Entscheidung des sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Bautzen. Dieses hatte im März den Baubeginn der Brücke gemäß eines Bürgerentscheids angeordnet.


Damit bestehe jetzt absolute Rechtssicherheit, sagte eine Sprecherin des BVG am Mittwoch in Karlsruhe auf ddp-Anfrage. Eine Rechtsverletzung des Regierungspräsidiums wegen der unverzüglichen Vergabe der Bauaufträge sei nicht zu erkennen, hieß es in der Begründung des Karlsruher Gerichtes.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte, die Welterbekonvention biete «keinen absoluten Schutz» gegen Veränderungen an eingetragenen Kultur- und Naturerbestätten. Die Erfüllung des Schutzauftrages bei Welterbestätten sei zunächst Aufgabe der souveränen Vertragsstaaten. Und in diesem Rahmen sei es verfassungsrechtlich möglich, dass sich der in einer Abstimmung festgestellte Bürgerwille gegen die Ansprüche der Welterbekonvention durchsetzt, erklärten die Karlsruher Richter. Als Folge müssten dann auch die möglichen Nachteile, wie in diesem Fall die angedrohte Aberkennung des Welterbestatus für das Dresdner Elbtal, in Kauf genommen werden.