Body
Mainz. Dieter Wiefelspütz, der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, fordert in einem Interview mit REPORT MAINZ staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen der Verbreitung rechtsextremer Videos bei der Internetplattform YouTube. Wörtlich sagte Wiefelspütz: „Die Veröffentlichung dieser Filme erfüllt den Tatbestand der Beihilfe zur Volksverhetzung. Es ist dringend an der Zeit, dass der zuständige Staatsanwalt die Ermittlungen aufnimmt. Das muss gestoppt werden. Das ist skandalös, dass so etwas in Deutschland möglich ist.“
Auch das Bundesinnenministerium (BMI) fordert dazu auf, wegen der Verbreitung indizierter, Neonazi-Filme bei YouTube Strafanzeige zu erstatten. Ministeriumssprecher Christian Sachs schrieb an REPORT MAINZ, Anzeigen seien „hilfreich und notwendig.“ Gleichzeitig räumt der Sprecher ein: „Häufig enden die Zugriffsmöglichkeiten für die deutschen Sicherheitsbehörden allerdings an den nationalen Grenzen.“ „Eine Kooperation auf internationaler Ebene, wie sie etwa beim Deliktfeld der Kinderpornographie existiert“, ließe sich laut BMI nicht erreichen „da bereits auf europäischer Ebene eine Diskrepanz der nationalen Gesetzgebungen auftaucht.“Mündlich empfahl der Ministeriumssprecher, sich für die Erstattung einer Strafanzeige an die Landespolizei Hamburg zu wenden. Hamburg ist der Sitz der Google GmbH Deutschland. Google hatte YouTube für 1,28 Milliarden Euro erworben. YouTube ist eines der gefragtesten Angebote im Internet.
Das Schreiben im vollen Wortlaut veröffentlicht REPORT MAINZ auf seiner Homepage http://www.reportmainz.de
REPORT MAINZ berichtet in seiner heutigen Ausgabe (27.8.07), dass YouTube verbotene Neonazi-Propaganda Filme und indizierte Hassvideos verbreitet. YouTube hatte auf mehr als 100 Abmahnungen von Jugendschutz.net nicht reagiert. Prof. Salomon Korn, Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland forderte deshalb das Einschreiten von Bundesregierung und Justiz um die weitere Veröffentlichung der Neonazi-Clips zu stoppen. Der Zentralrat, so Korn, erwäge Strafanzeige zu erstatten.
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Tobias Liebau erstellte im Auftrag von REPORT MAINZ ein Gutachten zu der Rolle von YouTube bei der Verbreitung indizierter Neonazi-Propaganda. Das Gutachten kommt zu folgendem Ergebnis:
„YouTube ist dann für einen rechtswidrigen, auf eigenen Servern gespeicherten Inhalt verantwortlich, wenn YouTube präzise auf den bestimmten rechtswidrigen Inhalt hingewiesen wird.“ Und weiter:
„Nach Kenntniserlangung muss YouTube unverzüglich tätig werden und die Informationen entfernen oder den Zugang zu Ihnen sperren. (...) Erlangt YouTube Kenntnis von einem strafrechtlich relevanten Inhalt und hat YouTube von der Rechtswidrigkeit Kenntnis, so können die Verantwortlichen von YouTube wegen Beihilfe (beispielsweise zur Volksverhetzung, § 130 StGB) strafbar sein.
Quelle: Presseinformation REPORT MAINZ
http://www.reportmainz.de