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Berlin: Deutscher Musikrat fordert besseren Schutz des geistigen Eigentums +++ Berlin: Verbraucherschützer und Aktionsbündnis Kopiervergütung kritisieren neues Urheberrecht +++ Paris: Frankreich lockert Kopierschutz
Berlin: Deutscher Musikrat fordert besseren Schutz des geistigen Eigentums
Der Deutsche Musikrat begrüßt den Kabinettsbeschluss zum Wegfall der Bagatellklausel aus dem Gesetzentwurf zum Urheberrecht Korb II.
Dazu Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Der Wegfall der Bagatellklausel ist ein schöner Erfolg für Staatsminister Neumann und ein wichtiger Schritt für einen wirksameren Schutz des geistigen Eigentums. Die heftige Kritik von Patrick von Braunmühl vom Bundesverband der Verbraucherzentralen an diesem Kabinettsbeschluss zeigt deutlich, wie wenig die Verbraucherverbände die Notwendigkeit des Schutzes des geistigen Eigentums verstanden haben. Ohne die Leistungen der Kreativen gäbe es keine Produkte, die sich vermarkten ließen. Genau diese Leistungsfähigkeit wird durch die bevorstehende Vergütungsabgabe, an der aber im Gesetzesentwurf festgehalten wird, stark gefährdet, weil der absehbare Streit zwischen den Verwertungsgesellschaften und der Geräteindustrie zu einem existenzbedrohenden temporären Zahlungsausfall für die Künstlerinnen und Künstler führen würde.
Der Deutsche Musikrat drängt auf eine Änderung der Vergütungsabgabe im parlamentarischen Beratungsprozess, die von vornherein Rechtstreitigkeiten zu vermeiden hilft und die kontinuierliche Zahlung an die Künstlerinnen und Künstler gewährleistet.“
Quelle: Pressemeldung Deutscher Musikrat
Berlin: Verbraucherschützer und Aktionsbündnis Kopiervergütung kritisieren neues Urheberrecht
Berlin (ddp). Verbraucherschützer reagieren mit heftiger Kritik auf den Gesetzentwurf zum Urheberrecht. «Die Novelle ist ein völlig falsches Signal. Sie kriminalisiert Verbraucher und verunsichert Internet-Nutzer», sagte Patrick von Braunmühl von der Bundeszentrale Verbraucherverband der «Berliner Zeitung» (Donnerstagausgabe) laut Vorabbericht. Nach dem Entwurf des Bundeskabinetts soll auch das Kopieren von mit Kopierschutz ausgestatteten CDs und das Herunterladen von «offensichtlich rechtswidrig angebotenen» Dateien aus dem Internet weiter unter Strafe stehen.
Es könne nicht angehen, dass «jedermann jetzt Sorge haben muss, dass die Polizei vor der Tür steht und den Computer beschlagnahmt, weil der 16-jährige Sohn ein paar Dateien oder drei Songs aus dem Netz heruntergeladen hat», sagte Braunmühl. Internet-Nutzer lüden täglich Dateien und Links herunter, bei denen überhaupt nicht erkennbar sei, wer der eigentliche Urheber ist. Sie müssten nun Angst haben, sich strafbar zu machen. «Das widerspricht auch der Forderung der Regierung nach einer Wissensgesellschaft», sagte Braunmühl.
«Tief enttäuscht» reagierte auch das Aktionsbündnis Kopiervergütung. Dieser Entwurf trage den angemeldeten Bedenken gegen den bisherigen Referentenentwurf keinerlei Rechnung. Dem Aktionsbündnis gehören unter anderem der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, der Deutsche Journalisten-Verband, das P.E.N. Zentrum Deutschland und die Gewerkschaft ver.di an.
So sehe der Regierungsentwurf vor, dass die Urhebervergütung bei maximal fünf Prozent des Verkaufspreises eines für private Kopien bestimmten Gerätes liege. Die Vergütung werde damit dem freien Spiel der Marktkräfte und den willkürlichen Preisfestsetzungen der Hersteller überlassen, kritisierte das Aktionsbündnis. Es setzt sich dafür ein, dass für alle Geräte, die zum Vervielfältigen geeignet sind, Urhebervergütungen fällig werden. Durch eine solche Regelung würden jahrelange Rechtsstreitigkeiten über die Aussage «in nennenswertem Umfang» vermieden.
Eine von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zunächst geplante Bagatellklausel ist in der Novelle nicht mehr enthalten. Sie sollte Straffreiheit zusichern, wenn nur wenige Kopien ausschließlich für privaten Gebrauch angefertigt wurden.
Paris: Frankreich lockert Kopierschutz
Paris (pte) - Die Abgeordneten des französischen Parlaments haben am Dienstag mit 286 Stimmen gegen 193 für das lang diskutierte und umstrittene Urheberrechtsgesetz gestimmt. Das Gesetz, das noch vom Senat abgesegnet werden muss, greift den von Apples, Microsofts und Sonys Musikstores eingesetzten Kopierschutz an. Gleichzeitig werden mit dem Gesetz Strafen für das Herunterladen und Weitergeben illegaler Musik- und Filmangebote festgelegt. Wie die Liberation berichtet sind die ersten Reaktionen aus dem Lager der Kulturindustrie eher positiv. Verbraucherschützer und Vertreter der Internetgemeinde stehen dem Gesetz hingegen kritisch gegenüber.
Ob der Versuch, mit diesem Gesetz zwei äußerst konträre Interessen auf möglichst einen Nenner zu bringen, gelungen ist, bleibt abzuwarten. Das vom Media Guardian als revolutionärer Schritt bezeichnete Gesetz "könnte, wenn es denn auch wirklich angewendet wird, insbesondere wenn jede herunter geladene Datei auch bestraft wird, dazu führen, dass der Eindruck von Straflosigkeit gegenüber Downloads verschwindet", wie Jerome Roger, Präsident des französischen Phonoverbands Upfi meint.
"Wir sehen das neue Gesetz positiv, auch wegen der Freiheit der Verbraucher", sagte Thomas Baumgärtner, Pressesprecher von Microsoft Deutschland, gegenüber pressetext. Mit den Standardplayern sei es ohnehin schon möglich gewesen Titel aus dem MSN-Musikdienst in andere Formate zu konvertieren, sagte Baumgärtner weiter. Marktführer Apple schlägt hingegen sehr scharfe Töne an. "Die Umsetzung des Gesetzes wird zu staatlich geförderter Piraterie führen", lautet die Stellungnahme des Unternehmens. Der Verkauf legaler Musikangebote werde abstürzen, gerade in einem Moment, in dem legitime Alternativen über die illegalen Angebote beim Verbraucher siegen würden, heißt es weiter.
Durch den Kopierschutz war es Marktführer Apple möglich, Kunden an den hauseigenen MP3-Player iPod zu binden. Der Konzern verkaufte weltweit 42 Mio. iPods und eine Mrd. Songs. Julien Dourgnon, Sprecher des französischen Konsumentenschutzverbands Que Choisir befürchtet durch das Gesetz eine Migration der Internetnutzer hin zu verschlüsselten und anonymen P2P-Netzwerken. "Im besten Fall wird das Gesetz nicht anwendbar sein, im schlimmsten Fall wird es zu einem Zusammenstoß zwischen Internetusern und der Kulturindustrie kommen", so Dourgnon. Nach dem Gesetz werden Konsumenten, die illegale Musik herunter laden, künftig mit 38 Euro bestraft, die Weitergabe illegaler Kopien kostet die Täter 150 Euro.