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Londoner Studie beweist: "Musikpiraten" bringen gutes Geschäft +++ IFPI Deutschland: Link auf Kopierschutzknacker bleibt verboten
Londoner Studie beweist: "Musikpiraten" bringen gutes Geschäft
London (pte) - Eine Studie des britischen Musikforschungsunternehmen The Leading Question zeigt, dass illegale Filesharer auch diejenigen sind, die am meisten Geld für legale Downloads ausgeben. Sie investieren viereinhalb Mal mehr in legale Files als der durchschnittliche Konsument. Aus dem Bericht geht hervor, dass es seitens der Musikindustrie sinnvoller wäre, diese Klientel von legalen Alternativen zu überzeugen, als nur strafrechtlich gegen sie vorzugehen, berichtet die BBC.
Nach Angaben der Musikindustrie haben sich legale Downloads im ersten Halbjahr 2005 verdreifacht. - Rund 10 Mio. Songs wurden von Januar bis Juni auf legalem Weg herunter geladen. "Es ist ein Mythos, dass alle illegalen Downloader darauf versessen seien das Gesetz zu brechen, um an gratis Musik zu kommen", sagt Paul Brindley, Direktor von The Leading Question. Die Studie zeigt, dass Personen, die regelmäßig illegale Internetplattformen zum File-Sharing benutzen, im Durchschnitt acht Euro pro Monat für legale digitale Musik ausgeben. Im Vergleich dazu bringen andere Musikfans nur 1,84 Euro ein. Konsumenten, die das Gesetz brechen, seien ein wichtiges Kundenpotenzial für die Zukunft, so Brindley.
Die BPI (British Phonographic Industry) begrüßte die Ergebnisse der Studie, mahnte aber auch vor zu viel Enthusiasmus in der Musikindustrie. Es sei zwar ermutigend, dass immer mehr Menschen legale Downloads nutzen, aber insgesamt würden File-Sharer einfach zu wenig Geld für Musik ausgeben, bemängelt BPI Sprecher, Matt Philips. Studien würden zeigen, dass zwar ein Drittel der illegalen Downloader mehr Musik kaufen würde, zwei Drittel jedoch geben weniger Geld dafür aus.
The Leading Question fragte 600 Musikfans auch, welche Musikgeräte sie im nächsten Jahr kaufen würden. Davon gab ein Drittel an, sich für einen MP3-Player zu entscheiden, aber nur acht Prozent zeigten Interesse an MP3-fähigen Mobiltelefonen. Die Technik der Handys sei noch nicht ausgereift genug, Konsumenten befürchten zu schwache Akku-Leistungen und haben Angst das Telefon und damit ihre komplette Musikkollektion zu verlieren.
http://www.theleadingquestion.com
http://www.bpi.co.uk
IFPI Deutschland: Link auf Kopierschutzknacker bleibt verboten
"Ein Link auf Software zur Umgehung von Kopierschutzsystemen ist nicht zulässig. Hiermit wird die Position der Rechteinhaber bestätigt. Die Entscheidung ist auch über den Einzelfall hinaus von grundsätzlicher Bedeutung: Hiermit ist geklärt, dass illegale Angebote zukünftig durch Verlinkung nicht zugänglich gemacht werden dürfen", erklärt Gerd Gebhardt, Vorsitzender der Deutschen Phonoverbände. Das Oberlandesgericht München hat in seiner heutigen Verhandlung eine entsprechende Einstweilige Verfügung des Landgerichtes München vom März dieses Jahres bestätigt. Die Entscheidung ist sofort rechtskräftig.
Auf seiner Internetseite hatte der Zeitschriftenverlag Heise einen Bericht über einen Software-Hersteller veröffentlicht, der so genannte Knack-Tools zur Vervielfältigung kopiergeschützter CDs und DVDs anbietet. Da Angebot, Vertrieb und Nutzung solcher Software in Deutschland jedoch illegal sind, ist auch das Setzen eines Links zur Anbieterwebsite nicht zulässig. Allerdings hält das Oberlandesgericht München den Bericht mit Werbeaussagen über das Tool und eindeutigen Beschreibungen über die Nutzungsmöglichkeiten der illegalen Software noch für zulässig.
Die einstweilige Verfügung untersagt dem Verlag die Beihilfe zur Verbreitung von Knack-Tools durch das Setzen eines Links zu dem illegalen Angebot. Hiermit wurde dem Anliegen der Musikfirmen entsprochen, den Zugang zu solchen illegalen Angeboten über einen Link nicht zuzulassen. Der Verlag darf einen solchen Link nicht setzen.
Dr. Hartmut Spiesecke, 28.07.2005