Hauptrubrik
Banner Full-Size

29.8.: musikwirtschaft aktuell +++ musikwirtschaft

Publikationsdatum
Body

New York: Keine Einigung bei Tantiemen für Musikstreams +++ Köln: Sony BMG bringt DualDisc auf den deutschen Markt +++ Karlsruhe: Pelham unterliegt Naidoo auch vor Bundesverfassungsgericht


New York: Keine Einigung bei Tantiemen für Musikstreams
New York (pte) - Die Verhandlungen über die Tantiemen für Songwriter, Komponisten und Publisher bei Musik-Streams sind vorläufig gescheitert. Wie das Wall Street Journal (WSJ) am Freitag berichtet, konnten sich die National Music Publishers Association (NMPA) und die Digital Media Association (DMA) nicht einigen.
Die Gespräche wurden daher abgebrochen. Bisher gibt es in den USA nur eine Tantiemen-Regelung für Webradios und für den Musik-Download, nicht aber für Musikstreams von Musik-Aboservices wie von Napster oder RealNetworks.
Die NMPA fordert einen Anteil von 14 Prozent am Umsatz für die Copyright-Inhaber. Die DMA hatte laut WSJ zuletzt 6,9 Prozent angeboten. Ein Angebot, das der NMPA offenbar nicht genügte. Zurzeit bekommen die Urheberrechtsinhaber beim Werbradio 5,25 Prozent der Umsätze und beim Musik-Download bis zu 8,5 US-Cent pro Song. In Europa richtet sich die Rechtslage nach den nationalen Regelungen. Die Europäische Kommission will jedoch europaweite Musiklizenzen für den Online-Verkauf von Musik schaffen.

Köln: Sony BMG bringt DualDisc auf den deutschen Markt
Köln (ddp). Der Musikkonzern Sony BMG bringt am Montag die DualDisc in den deutschen Handel. Die neue doppelseitig bespielte CD/DVD wurde am Freitag in Köln vorgestellt. Auf einer Seite ist ein Audio-Album, das auf CD-Playern abspielbar ist. Die andere Seite ist eine DVD zum Beispiel mit Musikvideos, Interviews, Konzertmitschnitten und Dokumentarfilmen. Diese Seite ist auf DVD-Playern abspielbar.
Zum Start des neuen Produktes in Deutschland veröffentlicht Sony BMG Music Entertainment Aufnahmen deutscher und internationaler Künstler als DualDisc. In den Handel kommen am Montag Alben unter anderem von Laith Al Deen, AC/DC, Avril Lavigne, Backstreet Boys, Bruce Springsteen und Britney Spears.
In den USA wurde die DualDisc bereits im Februar eingeführt. In den ersten sechs Monaten des Jahres wurden dort den Angaben zufolge bereits rund vier Millionen Exemplare verkauft. «In Deutschland erwarten wir eine ähnlich positive Entwicklung», sagte der Chef von Sony BMG Continental Europe, Maarten Steinkamp.

Karlsruhe: Pelham unterliegt Naidoo auch vor Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe (ddp). Das Bundesverfassungsgericht hat einen endgültigen Strich unter den Jahre langen Rechtsstreit zwischen dem Mannheimer Pop-Star Xavier Naidoo und seinem früheren Produzenten Moses Pelham gezogen. In einem am Freitag veröffentlichten Beschluss ließen die Karlsruher Richter eine Verfassungsbeschwerde Pelhams nicht zur Entscheidung zu. Damit scheiterte Pelham in allen Instanzen.
In dem Rechtsstreit ging es um einen 1998 abgeschlossenen Künstlervertrag zwischen Naidoo und dem Tonträgerunternehmen Pelhams. Dieser war vom Mannheimer Landgericht und in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe für sittenwidrig und damit für nichtig erklärt worden. Die Gerichte sahen in dem Vertrag eine einseitige Bevorzugung des Produzenten zu Lasten des Musikers. Die eingeklagten Ansprüche Pelhams, etwa aus Konzertgagen, wurden zurückgewiesen.
Pelham sah sich durch die Gerichtsurteile in seinem Recht auf Kunstfreiheit und in seiner Privatautonomie verletzt. Er legte deshalb Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts konnte aber keine Verletzung von Grundrechten erkennen.
In dem Beschluss hieß es, es sei nicht festzustellen, dass die Gerichte die Grundrechte Naidoos einseitig hervorgehoben und die des Klägers verkannt hätten. Die Kunstfreiheit werde «um des künstlerischen Schaffens willen gewährleistet», während es sich bei der Vermittlung des Kunstwerks um eine «dienende Funktion» handle. Die Kunstfreiheit könne nicht in Anspruch genommen werden, wenn der Mittler - wie im vorliegenden Fall - beim Künstler kommerzielle Interessen durchsetzen wolle.