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30.6.: musikwirtschaft aktuell +++ musikwirtschaft

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Insolvenz für Stuttgarter Musikhaus Lerche +++ Deutsche Landesgruppe der IFPI neuerliche RIAA-Maßnahmen gegen Tauschbörsen-Nutzer


Insolvenz für Stuttgarter Musikhaus Lerche
Für das Stuttgarter Musikhaus Lerche wurde Ende Juni das Insolvenzverfahren eröffnet. Als Gründe nennen die Betreiber Konsumträgheit, Euro-Umstellung und Umsatzeinbrüche.
Im Preiskampf gegen Branchenriesen wie MediaMarkt und ProMarkt konnte sich die Stuttgarter Firma nicht mehr halten. "Die Erfolg versprechenden Bemühungen um die Restrukturierung des Unternehmens sind am Schluss, jedenfalls zunächst, gescheitert", heißt es in der offiziellen Presseerklärung. Mit Hilfe eines Insolvenzverwalters hoffe man jedoch, zu einer "Fortführungslösung" zu kommen. Das ehemals größte Radio- und Fotogeschäft Süddeutschlands kränkelt schon seit Jahren. Die Übermacht der Wettbewerber hat das 1959 von Albert Armin Lerche gegründete Familienunternehmen aber schließlich doch als Modell von gestern dastehen lassen. Dazu kommt nach Angaben der Firma die Verunsicherung der Verbraucher seit der Euro-Einführung, sowie ein allgemeiner Umsatzrückgang im Elektroeinzelhandel seit dem 11. September 2001. Andernorts munkelt man von unternehmerischen Fehlentscheidungen, so dass sicher nicht alle Lieferanten ganz so loyal und optimistisch sind, wie dies Insolvenzverwalter Tibor Braun darstellt. Der war allerdings schon beim maroden Stuttgarter Lebensmittelgeschäft Feinkost Böhm erfolgreich tätig, so dass für die rund 120 Lerche-Mitarbeiter noch Hoffnung besteht. Ziel ist es, einen Geldgeber oder eine Übernahmefirma zu finden. Über eine Liquidierung denkt man im Hause Lerche jedenfalls noch nicht nach.

Deutsche Landesgruppe der IFPI neuerliche RIAA-Maßnahmen gegen Tauschbörsen-Nutzer
Die Deutsche Landesgruppe der IFPI begrüßt das Vorgehen des US-Branchenverbands RIAA gegen Nutzer von Tauschbörsen und schließt ein solches Vorgehen gegen so genannte Heavy User nach dem Vorbild der USA auch in Deutschland nicht aus. Das gab der Verband bereits in der vergangenen Woche auf seiner Hompage bekannt: Musikangebote ohne Einwillung aller Rechteinhaber seien auch im Internet ein Verstoß gegen geltendes Urheberrecht. Der Münchner Urheberrechtsexperte Bernhard Knies erwartet spätestens im Herbst, wenn das neue Urheberrecht in Kraft tritt, eine Reihe von Schadenersatzklagen gegen Nutzer, die die Festplatten ihrer Rechner mit urheberrechtlich geschützten Liedern zum Herunterladen öffneten: "Plattenfirmen und der Phonoverband werden mit Hilfe der Staatsanwaltschaft und der Polizei künftig saftige Geldstrafen gegen einzelne Anbieter durchsetzen, um abschreckende Exempel zu statuieren", sagte der Rechtsanwalt im Gespräch mit dem Magazin "Focus". Nach einer GfK-Studie wurden im Jahr 2002 allein in Deutschland über 629 Millionen Musikstücke aus zumeist illegalen Quellen heruntergeladen. Wäre diese Musik gekauft worden, hätte sie einen Umsatz von knapp einer Milliarde Euro ergeben.


Quelle: musikwoche.de