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Privatkopien weiter im Urheberrecht verankert +++ Überarbeitung des Senderechts, vor allem neue Regelungen für Internetradios erforderlich
Privatkopien weiter im Urheberrecht verankertBerlin (ddp). In Deutschland sollen auch zukünftig private Kopien etwa von Musik-CDs erlaubt sein. Dies sehen die Eckpunkte des «Zweiten Korbs» zur Urheberrechts-Novelle vor, die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Donnerstag in Berlin präsentierte. Die Kopien, die auch für den digitalen Bereich gelten, dürften aber nicht kommerziell verwertet werden. Für den Eigenbedarf, etwa für den CD-Spieler im Auto, seien sie gestattet, betonte Zypries.
Keine Privatkopie darf dagegen erstellt werden, wenn für den Nutzer von Tauschbörsen «offensichtlich» ist, dass es sich um ein rechtswidriges Angebot im Internet handelt. Wenn zum Beispiel der neueste Song von Madonna im Internet stehe, wisse jeder, dass dies der Fall sei, sagte die Ministerin.
Wie bereits im «Ersten Korb» ist nach wie vor festgelegt, dass Urheber ihre Werke etwa durch Kopierschutz schützen können. Sie sei der Ansicht, dass kopiergeschützte CDs günstiger verkauft werden sollten, betonte Zypries. Allerdings habe sich dies noch nicht durchgesetzt.
Weiterhin gilt, dass Geräte und Speichermedien wie CD-Brenner, die «tatsächlich und in nennenswertem Umfang für zulässige Privatkopien benutzt werden», vergütungspflichtig bleiben. Die Höhe wird aber zukünftig nicht mehr durch den Gesetzgeber, sondern durch die beteiligten Parteien - die Verbände der Hersteller und die Verwertungsgesellschaften als Rechteinhaber - bestimmt. Bei unterschiedlichen Auffassungen gibt es ein Schlichtungsverfahren und mit dem Oberlandesgericht nur noch eine Tatsacheninstanz. Ziel sei es, dadurch die jahrelangen Streitigkeiten über das Thema Pauschalvergütung zwischen den Betroffenen zu beenden, betonte Zypries.
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) begrüßte, dass die Privatkopie grundsätzlich erlaubt bleibe und die Wirtschaft gleichzeitig ermächtigt werde, «Technologien zum Kopierschutz und digitalen Rechtemanagement einzusetzen». Gleichzeitig kritisierte er, dass «Pauschalabgaben künftig auf eine Reihe neuer digitaler Geräte ausgeweitet werden können» und das Ministerium keine klaren Regeln hinsichtlich der Abgabenhöhe einführen wolle.
Der «Erste Korb» der Novellierung setzte im Wesentlichen die EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft um. Die Novelle trat am 13. September 2003 in Kraft. Alles, was die Richtlinie nicht zwingend vorsah, blieb dem «Zweiten Korb» vorbehalten.
Dieser geht nach den Worten von Zypries jetzt in die Ressortabstimmung und dürfte Mitte Dezember im Kabinett behandelt werden. Sie schätze, dass das Gesetz in der zweiten Hälfte 2005 in Kraft treten könne. Damit hoffe man, ein Ausgleich und Mittelweg zwischen den «berechtigten Interessen» von Urhebern, Verbrauchern und Firmen zu finden. Nicht aufgenommen werden etwa Regelungen zur Vergütung für das Ausstellen von Werken der Bildenden Kunst und von Fotografien.
IFPI - P R E S S E M I T T E I L U N G - Berlin, 09.09.2004
Gerd Gebhardt: Urheberrechtsgesetz muss mehr Klarheit schaffen
Überarbeitung des Senderechts, vor allem neue Regelungen für Internetradios erforderlich
"Das Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums enthält wichtige Regelungen zum Schutz der Rechteinhaber", erklärt Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände. "Das Ministerium stellt in wünschenswerter Deutlichkeit klar, dass es natürlich auch in Zukunft keinen Anspruch auf private Kopien geben soll. Andere Bereiche lassen diese Deutlichkeit noch vermissen.
Das Senderecht soll nach Ansicht des Bundesjustizministeriums offenbar nicht geändert werden. Insbesondere für Near-on-Demand-Dienste werden keine neuen Regelungen vorgeschlagen, obwohl das Kopieren von Rundfunksendungen und Internetradioprogrammen mit Hilfe \'intelligenter\' Aufnahmesoftware bedrohliche Züge für den legalen Musikmarkt annimmt.
Wenn der Referentenentwurf der anstehenden Urheberrechtsgesetznovelle in die parlamentarische Beratung geht, werden eine Reihe von Fragen weiter zu präzisieren sein. Sonst droht der Musikwirtschaft in Deutschland erneut ein löcheriges Urheberrecht, das den technologischen Anforderungen der Zukunft nicht ausreichend Rechnung trägt. Der Aufbau neuer Märkte kann nur mit einem
ausreichenden urheberrechtlichen Rahmen gelingen. Hier sind wir noch nicht am Ziel", erklärt Gerd Gebhardt abschließend.
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