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Bühnenverein fordert Änderung des Steuerrechts
Die Regelungen des deutschen Einkommensteuergesetzes, die unter anderem für kurzfristig in Deutschland tätige ausländische Künstler eine pauschale Besteuerung vorsehen, verstoßen gegen das Diskriminierungsverbot des EG-Vertrages.
Angesichts dieses Gerichtsurteils fordert der Bühnenverein, die Ausländersteuerregelungen für Künstler an die Anforderungen des EG-Vertrages anzupassen. Die Betriebsausgaben dürfen in Zukunft nicht mehr in die pauschale Versteuerung einbezogen werden. Der Zusammenschluss der Europäischen Theater- und Orchesterverbände PEARLE*, der am vergangenen Wochenende in Birmingham tagte, fordert die EU darüber hinaus auf, endlich dafür Sorge zu tragen, dass die Doppelbesteuerung von Künstlern in Europa zukünftig vermieden wird. Immer wieder werden auch deutsche Künstler im Ausland zur Pauschalsteuer herangezogen, um dann noch einmal vom deutschen Fiskus ohne Anrechnung der gezahlten Pauschalsteuer voll besteuert zu werden. Dabei entstehen zuweilen Steuersätze von über 70 Prozent. PEARLE* vertritt insgesamt 3000 Theater- und Orchesterunternehmen in ganz Europa, einschließlich der Beitrittsländer.
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