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Brandenburg: 1 Million Euro weniger für Musikschulen

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Brandenburg plant, im Rahmen eines Haushaltssicherungsgesetzes die im Gesetz zur Förderung der Musikschulen im Land Brandenburg (BbgMSchulG) festgelegten Landeszuschüsse um 1 Million EURO zu kürzen (Reduzierung um über 30 %). Diese Einsparungen können nicht mehr durch die Kommunen abgefangen werden.

Andererseits sind die Unterrichtsgebühren, die die Eltern in Brandenburg für den Besuch der Musikschulen bezahlen, bereits höher als beispielsweise in Sachsen oder Mecklenburg-Vorpommern. Der LVdM beschloss daher, um die Rücknahme der geplanten Kürzung zu kämpfen. Ein Maßnahmeplan wurde erarbeitet und eine entsprechende Resolution verabschiedet (s. Anlage).

Als das Musikschulgesetz vor knapp zwei Jahren im Brandenburger Landtag verabschiedet wurde, ahnte niemand, dass es bereits vor Ablauf einer Wahlperiode erneut zur Disposition gestellt würde.

Die Arbeit an den Musikschulen des Landes Brandenburg, 29 Schulen mit ca. 30 000 Musikschülern, ist permanent gefährdet, obwohl sie unverzichtbarer Bestandteil der kulturellen Arbeit im Land ist. Um den Bedarf angesichts steigender Schülerzahlen und Wartelisten zu decken und die Qualität des Unterrichtsangebotes halten und ausbauen zu können, sind die gesetzlichen Grundlagen für die Musikschulen als kulturelle Bildungsanstalten unverzichtbar.

Der Arbeit der Musikschulen als sogenannte "freiwillige Aufgabe" der Kommunen drohen in Zeiten schmaler Kassen bevorzugt personeller Abbau und finanzielle Kürzungen. Ein Musikschulgesetz sollte Sicherheiten schaffen und ein gesundes Verhältnis von kommunaler und Landesbeteiligung entwickeln helfen.

Chronik der Entstehung des Musikschulgesetzes:
1996 scheiterte der Versuch, im Land Brandenburg ein Musikschulgesetz zu installieren.
Die Mehrheit der SPD-Landtagsabgeordneten hatten die Volksinitiative unterschrieben, stimmten aber durch den Fraktionszwang im Landtag dagegen. Somit musste die Gesetzesinitiative des Landesverbandes der Musikschulen Brandenburg, die immerhin 67 000 Brandenburger unterzeichnet hatten, scheitern.

1999 fiel in Potsdam der Startschuss für eine Volksinitiative zu einem Musikschulgesetz im Land Brandenburg. Durch die Unterschrift der Mitglieder der Arbeitsgruppe zum Gesetzesentwurf, Dr. Hinrich Enderlein (Vorsitzender der FDP im Land Brandenburg), Dr. Markus Vette (Mitglied der CDU-Fraktion im Landtag), Dr. Andreas Trunschke (Kulturpolitischer Sprecher der PDS-Fraktion im Landtag), Manfred Uhlmann (Vorsitzender des LVDM Brandenburg) und Thomas Falk (Geschäftsführer des LVdM Brandenburg) wurde die Volksinitiative auf den Weg gebracht. Im Rahmen der Abschlussveranstaltung der Landesmusikschultage in Prenzlau die Unterschriftensammlung übergeben. 61.000 Unterschriften wurden vorgelegt. Nach der erfolgreichen Volksinitiative wurde das Gesetz aus formalen Gründen abgelehnt.

2000 Nach erneuter Ablehnung im Brandenburger Landtag startet mit dem Volksbegehren für ein Musikschulgesetz im Land Brandenburg eine bundesweit einmalige Aktion: Innerhalb weniger Wochen wurden 100.000 Unterschriften für ein Musikschulgesetz gesammelt, um das Parlament zu zwingen, sich erneut mit dem Gesetz zu befassen. Es sollte den ständigen personellen und finanziellen Abbau stoppen und zu einer inhaltlich neuen Kulturpolitik im Land führen.
Die langjährigen Bemühungen um Rechts- und Finanzsicherheit der Musikschulen finden endlich im Koalitionsvertrag ihren Niederschlag und Lehrkräfte an Musikschulen und Eltern der Musikschüler für ihre umfangreiche ehrenamtliche Tätigkeit gewürdigt.

Am 19.12.2000 wird das Gesetz zur Förderung der Musikschulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Musikschulgesetz) verabschiedet.


Aus aktuellem Anlass nimmt der Landesverband der Musikschulen Brandenburg e.V. jetzt Stellung zu den geplanten Einsparungen der öffentlichen Mittel.
Eine Novellierung des Musikschulgesetztes hätte für die Musikschulen, die sich seit Jahren um Einsparungen bemühen, weit reichende Konsequenzen und bedroht das qualitativ hochwertige Unterrichtsangebot der Musikschulen im Land Brandenburg.

Der Landesverband der Musikschulen Brandenburg e.V. plant daher gemeinsam mit der Landeselternvertretung und den Musikschulen in den Regionen konkrete Maßnahmen, um dem drohenden Abbau der Musikschulförderung entgegenzuwirken.


Maßnahmekatalog zur Verhinderung der geplante Kürzung der Landeszuschüsse für Musikschulen im Land Brandenburg
(Stand: 3.2.03)

bis zur Kabinettssitzung am 11. Februar 2003
· Pressekonferenz des LVdM Brandenburg am Dienstag, dem 4. Februar 2003, 11.00 Uhr in Potsdam (Einladung zur Pressekonferenz als Anlage)

· Es werden regionale Pressekonferenzen organisiert. Die Elternvertreter und Fördervereine sollten direkt in alle Aktionen einbezogen werden.

· Die Musikschulen fordern die Eltern auf, sich schriftlich an die Landtagsabgeordneten der Region zu wenden und die Rücknahme der Kürzungen zu verlangen.

· Die Musikschulleiter wenden sich direkt an die Landtagsabgeordneten der Region und bitten um Gesprächstermine

· Vorstand und Geschäftsstelle werden insbesondere den Kontakt zu den Kabinettsmitgliedern, dem MWFK und den kulturpolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen halten

11. Februar 2003 / offizielle Kabinettsvorlage zu den geplanten Kürzungen
· Abhängig von den Entscheidungen des Kabinetts behält sich der LVdM weitere Maßnahmen vor, um die Kürzungen zu verhindern:

bis zur Landtagssitzung am 5. und 6. März 2003 (z.B.):
· Durchführung einer Unterschriftenaktion - mit dem Ziel - innerhalb eines Monats ca. 100.000 Unterschriften zu sammeln.

· Die Arbeitskreise Kultur der Landtagsfraktionen werden um Gesprächstermine gebeten

· Vorbereitung einer Protestdemonstration für den 5. März 2003

5. März 2003
· Zentrale Protestdemonstration der Musikschulen des Landes vor dem Landtag Brandenburg in Potsdam

Zu den Auswirkungen am Beispiel von zwei Musikschulen:

In Potsdam z.B. wurde bereits eine Gebührenerhöhung an der Musikschule um 10 % beschlossen, um das kommunale Haushaltsdefizit abzubauen. Angenommen, die geplante Kürzung der Landeszuschüsse würde komplett durch Gebührenerhöhungen zu decken, wäre sogar eine Erhöhung um 21 % durch die Eltern abzufangen.

In der Musikschule des Landkreises Oberspreewald-Lausitz müssten bei entsprechenden Einsparungen im Honorarbereich ca. 20 Lehrkräfte entlassen und ca. 400 Schülern gekündigt werden.



Landesverband der Musikschulen Brandenburg
Resolution: "Wer bei den Musikschulen streicht, gefährdet die Bildungschancen unserer Kinder!"

Die Landesregierung will 1 Million Euro Landeszuschüsse bei den Musikschulen streichen. Das ist zwar nur ein Betrag im Promillebereich des geplanten Einsparvolumens. Aber bei den Musikschulen macht es ein Drittel der Landesförderung aus. Dabei ist Brandenburg das ostdeutsche Land, das seine Musikschulen ohnehin am geringsten fördert. Die Elternbeiträge in Brandenburg sind bereits jetzt die höchsten aller ostdeutschen Länder. Offensichtlich haben die Länder Sachsen und Thüringen es geschafft, weniger Schulden zu machen, ohne bei den Musikschulen zu streichen.

Die Musikschulen in Brandenburg haben sich in der Vergangenheit nicht beklagt. Aber sie weisen jetzt darauf hin, dass ihre finanzielle Situation völlig ausgereizt ist. Die Haushalte sind nicht nur "auf Kante genäht", in der Regel ist auch noch der Saum rausgelassen. Schon jetzt steht fest, dass die Kürzungen bei den Kommunen erhebliche Einsparungen bei den Musikschulen zur Folge haben. Und eine Erhöhung der Gebühren wird definitiv zur Abmeldung von Schülern in erheblichen Größenordnungen führen. Zur Zeit freuen sich die Musikschulen immer noch über eine stetig wachsende Nachfrage.

In den vergangenen Jahren haben die Musikschulen in mehreren Volksinitiativen ein Landesmusikschulgesetz erkämpft, das bundesweit einmalig ist und Modellcharakter für die Förderung der Musikschulen besitzt. Dabei ging es nicht um eine Erhöhung der Mittel, sondern um die Sicherung der Qualität und um eine zumindest mittelfristige finanzielle Planungssicherheit. Der Landtag hat dieses weitsichtige Reformvorhaben konsequent umgesetzt. Wer jetzt im Zuge der Streichungsvorhaben in dieses Gesetz eingreift, macht den gesamten Reformansatz zur Makulatur.

Mit dem Musikschulgesetz hatte Brandenburg noch vor der Pisa-Diskussion den richtigen Weg in ein qualitätsorientiertes Bildungswesen beschritten. Die Pisa-Studie hat deutlich gemacht, dass dazu neben den Leistungsanforderungen in den Kernfächern auch die musikkulturelle Bildung als Persönlichkeit bildendes und Kreativität förderndes Angebot gehört. Die Kooperation von allgemeinbildenden Schulen und Musikschulen steht auf der Tagesordnung. Das alles können wir vergessen, wenn jetzt die Musikschulen zur Haushaltssanierung herhalten müssen.

Wir wissen sicher, dass der Landeshaushalt über die Musikschulen nicht saniert werden kann. Und wir wissen genau so sicher, dass die zur Streichung vorgesehenen Mittel für die Musikschulen lebensnotwendig sind. Deshalb werden wir um diese Mittel für die Musikschulen kämpfen. Dass wir das können, haben wir mit dem Musikschulgesetz bewiesen. Unsere Schulen, die Musikschüler, die Eltern, die Lehrer werden nicht zulassen, dass in einem Akt von beispielloser Unverhältnismäßigkeit, die Bildungschancen ganzer Jahrgänge von Schülern und Jugendlichen gefährdet werden.

Dr. Hinrich Enderlein, Landesvorsitzender
Landesverband der Musikschulen Brandenburg
Charlottenstr. 122
14467 Potsdam
Tel. 0331 - 240 275
Fax. 0331 - 240 276
LVDM-Potsdam [at] t-online.de (LVDM-Potsdam[at]t-online[dot]de)