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Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft ("Korb 2")
Die Initiative Urheberrecht nimmt erfreut zur Kenntnis, dass das Plenum des Bundesrats Bedenken der beteiligten Fachausschüsse zum Teil übernommen hat und die Bundesregierung zur Überprüfung auffordert.
Die Initiative hatte bereits die sehr kritischen Anmerkungen der Ausschüsse zum Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft ("Korb 2") begrüßt.
Die Initiative Urheberrecht erwartet, dass sich der Bundestag mit den Argumenten des Bundesrats sorgfältig auseinandersetzt und die gebotenen Änderungen am Entwurf vornimmt.
Zum System der Vergütung für Privatkopien regt der Bundesrat an, es bei dem Grundsatz zu belassen, "alle Geräte und Speichermedien, die für Vervielfältigungen genutzt werden", in die Vergütungspflicht mit einzubeziehen. Das Kriterium einer "nennenswerten" Nutzung sollte gestrichen werden. Dieser wohlbegründete Vorschlag ist zu begrüßen, er schafft Rechtssicherheit und gewährleistet ein angemessenes Vergütungsaufkommen, weil die Höhe der Vergütung auf den typischen Umfang urheberrechtlich relevanter Kopien abgestellt werden kann. Der Bundesrat erteilt dem Irrweg im Regierungsentwurf eine klare Absage, effektiv bis zu 10 Prozent vom gesamten Kopiervolumen als irrelevant einzustufen, gleichgültig um wie viele Kopien es sich handelt.
In gleicher Deutlichkeit lehnt der Bundesrat die von der Regierung vorgesehene Höchstgrenze von 5 Prozent des Verkaufspreises als Summe der Vergütungsansprüche aller Berechtigten ab: "Aus urheberrechtlicher Sicht gibt es dafür keine Rechtfertigung." Der Kulturausschuss hatte dazu bereits die begründete Sorge vorgetragen, Vergütungsansprüche könnten "zum Spielball des Preiskampfes großer Konzerne auf dem Markt" gemacht werden.
Zu den im Entwurf vorgesehenen Bestimmungen zu unbekannten Nutzungsarten hatte insbesondere der Rechtssausschuss des Bundesrats gut begründete Bedenken vorgetragen: Er hält die Ansätze im Entwurf für "zumindest noch nicht ausgereift" und hat Zweifel, ob diese Regelung verfassungsrechtlich tragfähig ist. Dem ist das Plenum des Bundesrats leider nicht gefolgt, hat aber immerhin Verbesserungen - etwa bei der Information der Urheber - vorgeschlagen.
Die Initiative Urheberrecht teilt diese Bedenken. Sie hat sie stets vorgetragen, ohne im Bundesjustizministerium Gehör zu finden. Die Initiative appelliert an die Koalitionsmehrheit im Bundestag, sich die Argumente des Bundesrates zu Eigen zu machen.
Wesentliches Anliegen des Bundesrats ist es zudem, das öffentliche Informationswesen für Bildung, Forschung und Wissenschaft zu stabilisieren. Deshalb schlägt er über den Regierungsentwurf hinausgehende Schranken des Urheberrechts vor, insbesondere für die Verwendung digitaler Kopien in Netzwerken. Ein Recht für Urheber öffentlich finanzierter wissenschaftlicher Beiträge, diese sechs Monate nach der Erstveröffentlichung anderweitig öffentlich zugänglich zu machen, auch wenn einem Verlag daran ein ausschließliches Recht eingeräumt ist, wird ebenfalls vom Bundesrat vorgeschlagen. Die Initiative Urheberrecht wird diese Vorschläge sorgfältig prüfen und dazu Stellung nehmen.
Initiative Urheberrecht
Mehr Infos unter: http://www.urheber.info (u.a.: Schreiben der Bundesjustizministerin an die Mitglieder des Deutschen Bundestags)
Heinrich Bleicher-Nagelsmann
ver.di Bundesvorstand FB 8
Bereichsleiter Kunst und Kultur
http://kulturpolitik.verdi.de