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Deutscher Komponistenverband (DKV): Berufsverbände der Komponisten, Textautoren und Musikverleger gemeinsam gegen Korb 2
Die Berufsverbände der in der GEMA zusammengeschlossenen Komponisten, Textautoren und Musikverleger haben ihren gemeinsamen Kampf gegen den Regierungsentwurf des „Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ (Korb 2) intensiviert. Wenige Tage vor Beratung des Regierungsentwurfs im Bundesrat haben die Verbände unterstrichen, dass die Musikautoren von den Ländervertretern eine Korrektur der geplanten urheberfeindlichen Regelungen erwarten. Insbesondere im Bereich der Vergütungen für die private Vervielfältigung muss eine Aushöhlung des Urheberschutzes verhindert werden.
Nach jüngsten Berechnungen der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) wird sich das bisherige Gesamtaufkommen im Bereich der privaten Vervielfältigung allein aufgrund der zu erwartenden Rückgänge des Geräteaufkommens von EUR 54,3 Mio. um 32 %, also um ein Drittel, reduzieren. Hinzukommen die zu erwartenden erheblichen Rückgänge des Aufkommens für Speichermedien.
Die Verbände unterstützen mit Nachdruck die Forderungen der GEMA, dass bei den Beratungen des Gesetzesentwurfes im Bundesrat den Urhebern zu ihrem Recht verholfen wird und der unausgewogene, die berechtigten Interessen der Musikautoren negierende Gesetzesentwurf entsprechend korrigiert wird. Insbesondere werden folgenden Punkte der geplanten Neuregelungen im Bereich der Vergütungen für die private Vervielfältigung zurückgewiesen:
1. Die Summe der Vergütungsansprüche aller Berechtigten für einen Gerätetyp soll künftig 5% des Verkaufspreises nicht übersteigen.
2. Die Vergütungen sollen künftig nicht mehr durch den Gesetzgeber, sondern durch die Verwertungsgesellschaften sowie die Hersteller von Geräten und Speichermedien selbst festgelegt werden.
3. Bei der Bestimmung der Vergütungshöhe soll es künftig darauf ankommen, ob die Vergütung die Hersteller von Geräten und Speichermedien unzumutbar beeinträchtigt.
4. Ein Anspruch auf Vergütung soll nur für jene Geräte und Speichermedien bestehen, die „in nennenswertem Umfang“ zur Vervielfältigung genutzt werden. Bei einer Nutzung unter 10% soll das entsprechende Gerät oder Speichermedium vergütungsfrei bleiben.
Prof. Manfred Trojahn, Präsident des Deutschen Komponistenverbands, dazu:„Wir müssen uns gemeinsam für nachhaltige Änderungen im derzeitigen Entwurf stark machen. Die von der Bundesregierung eingebrachte Fassung enthält für die Musikautoren erhebliche Verschlechterungen, die die soziale Existenz vieler Musiker- und Komponistenkollegen gefährden würden. Die Kreativität der Musikurheber ist die Grundlage unseres Musiklebens. Sie muss geschützt und angemessen entlohnt werden.“
Der Deutsche Komponistenverband ist auch Mitglied der „Initiative Urheberrecht“, die sich für die Interessen der Urheber in den aktuellen Gesetzgebungsverfahren einsetzt (nähere Infos unter http://www.urheber.info ).
Berlin, Bremen, Bonn, 16. Mai 2006
Kontakt DKV:
Geschäftsführung
Sabine Begemann
Tel: 030-84 31 05 80
E-Mail: begemann [at] komponistenverband.org (begemann[at]komponistenverband[dot]org)
Presse
Barbara Haack
Tel: 0941-7995986
E-Mail: presse [at] komponistenverband.org (presse[at]komponistenverband[dot]org)
Webseite: http://www.komponistenverband.de