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Der Deutsche Musikverleger-Verband (DMV) weist Vorwürfe der Tonträgerindustrie zurück, nach denen sich die BIEM (Bureau International des societes gerant les droits d\'Enregistrement et de reproduction Mecanique) als Dachverband der Verwertungsgesellschaften bei Lizenzverhandlungen mit der IFPI kartellrechtswidrig verhalten habe.
Anfang August hatte Universal Music International diesen Vorwurf als kartellrechtliche Beschwerde an die EU-Kommission gerichtet. Der DMV wertet dieses Vorgehen als "Störmanöver gegen die Gespräche zwischen BIEM und IFPI, um von einer notwendigen Erhöhung der Tonträgerlizenzen abzulenken". Laut DMV sei der Kartellvorwurf fadenscheinig und verleumderisch. Die Verleger unterstützen vielmehr die Position der GEMA, nach der die zuletzt vereinbarte Lizenzgebühr für Tonträger in Höhe von 9,009 Prozent nicht unterschritten werden dürfe. Der DMV fordert die Verhandlungspartner BIEM und IFPI auf, ihre Gespräche über eine neue Lizenzregelung wieder aufzunehmen. Der entsprechende Vertrag zwischen beiden Parteien wurde bereits Anfang 1998 geschlossen, lief im Juni 2000 aus und wurde seitdem nicht erneuert.Dem war im Jahr 1998 folgendes vorausgegangen:
IFPI und BIEM sind sich einig
Die IFPI als Organisation der Schallplattenindustrie und die BIEM als Vertreter der Urheberrechtsgesellschaften haben am 29. Januar 1998 ein neues Lizenzabkommen abgeschlossen. Die neue Übereinkunft hat eine Laufzeit von drei Jahren und tritt rückwirkend zum 1.Juli 1997 in Kraft.Die neue Regelung sieht geringere Zahlungen der Produzenten an die Urheber vor. Ein deutlicher Beleg dafür, dass die schwierige Situation der Industrie stärker Beachtung im Vertragswerk gefunden hat. Trotzdem zeigte sich Jean-Loup Tournier, der Präsident der BIEM, zufrieden: " Die Entwicklungen am Markt waren beträchtlich, und ich bin froh, dass wir letztlich doch noch eine für beide Parteien akzeptable Lösung gefunden haben, die in den nächsten drei Jahren den Frieden zwischen uns sicherstellen wird."
und im Juli 2002:
Universal wirft Publishern Kartellbildung vor
Universal Music International hat bei der Europäischen Kommission eine kartellrechtliche Beschwerde bezüglich der Lizenzierung technischer Vervielfältigungsrechte in Kontinentaleuropa eingereicht. Die Plattenfirma beschuldigt die Publisher über ihre Vertretung, den Urheberverband BIEM, als Kartell aufzutreten. Hintergrund ist eine vor zwei Jahren ausgelaufene Vereinbarung zwischen der IFPI und BIEM. Seitdem konnten sich die beiden Seiten nicht über die erneute Festsetzung einer Lizenzierungsrate einigen. Während die Publisher die Tantiemen auf dem bisherigen Niveau von 9,1 Prozent des Handelspreises belassen wollen, möchte Universal die Gebühr auch im restlichen Europa auf den britischen Satz von 8,5 Prozent senken. Die Plattenfirma wirft der BIEM in diesem Zusammenhang die Ausnutzung ihrer dominanten Marktposition vor. Damit verstoße die Organisation gegen den Vertrag von Rom und behindere den Wettbewerb. Unterstützung erhält Universal in diesem Fall bislang von Sony und BMG.
Quelle: musikwoche.de