Koblenz - Die Stadt Koblenz ist vorerst mit dem Versuch gescheitert, von der Veranstalterin dreier Festivals mit elektronischer Musik Vergnügungssteuer zu kassieren. Einen entsprechenden Beschluss in einem Eilverfahren teilte das Verwaltungsgericht Koblenz am Dienstag mit.
Die Kommune hatte demnach für die Open-Air-Festivals «World of Elements» 2015, 2016 und 2017 im historischen Fort Asterstein in Koblenz den Eintritt mit 20 Prozent Steuer belegt und insgesamt eine fünfstellige Summe verlangt. Die Besucher seien vor allem zum Tanzen zu vorgefertigter Musik («Tracks») gekommen, argumentierte die Stadt.
Der Eilantrag der Veranstaltungsagentur dagegen hatte Erfolg. Das Verwaltungsgericht stufte die Steuerbescheide als rechtswidrig ein: Die Koblenzer Satzung der Vergnügungssteuer fasse den Begriff der Tanzveranstaltung angesichts der Vielfalt von so bezeichneten Darbietungen nicht bestimmt genug.
Das Gericht verwies auch auf die vom Grundgesetz garantierte Kunstfreiheit. Die Veranstalterin habe ausführlich und prominent die Künstler und ihre Musikrichtungen beworben, die Möglichkeit zu tanzen aber nur im Internet erwähnt. Zudem hätten «zum Tanz hergerichtete Flächen» gefehlt. Auch die Höhe der Eintritts von bis zu etwa 90 Euro spreche gegen die Annahme einer Tanzveranstaltung.
Die Kommune teilte der Deutschen Presse-Agentur mit, sie werde «aus grundsätzlichen Erwägungen» Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz erheben.