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Kopieren in begrenztem Umfang erlaubt

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Berlin (ddp). Private Kopien sollen auch künftig in begrenztem Umfang erlaubt bleiben. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen Entwurf zur Modernisierung des Urheberrechts. Verboten ist demnach jedoch, Kopierschutz zu umgehen.


Der so genannte Zweite Korb der Urheberrechtsnovelle solle zu einem fairen Interessenausgleich zwischen Kreativen, Verwertern, Nutzern, Geräteindustrie und Kulturbetrieb führen, teilte das Bundesjustizministerium mit. Der Gesetzentwurf stieß auf ein geteiltes Echo.
Das Kabinett beschloss ferner, dass die Pauschalvergütungen, die als Ausgleich für Privatkopien zu zahlen sind, künftig von den Beteiligten - Geräteherstellern und Rechteinhabern - selbst festgelegt werden. Gesetzlich vorgeschrieben wird indes, wie die Höhe der Vergütung zu bemessen ist.

Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) sagte, der Gesetzentwurf trage dem notwendigen Kompromiss zwischen dem geistigen Eigentum und der Wissensgesellschaft sowie den Interessen von Industrie und Verbrauchern Rechnung. «Ich habe dem Gesetzentwurf insbesondere auch deshalb zugestimmt, weil er die im Regierungsentwurf der letzten Legislaturperiode enthaltene so genannte Bagatellklausel nicht mehr vorsieht», sagte Neumann.

Auch der Deutsche Kulturrat begrüßte, dass die Bagatellklausel nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde. Der Diebstahl geistigen Eigentums bleibe damit genauso strafbar wie der Diebstahl materiellen Eigentums, sagte Kulturrat-Geschäftsführer Olaf Zimmermann. Enttäuscht zeigte er sich dagegen über die geplante Vergütungsabgabe. Es sei vorhersehbar, dass es damit jahrelange Rechtsstreite zwischen den Verwertungsgesellschaften und den Herstellern von Speichermedien geben werde. Damit würde es über Jahre hinweg keine Ausschüttungen geben.
«Tief enttäuscht» reagierte das Aktionsbündnis Kopiervergütung. Dieser Entwurf trage den angemeldeten Bedenken gegen den bisherigen Referentenentwurf keinerlei Rechnung. Dem Aktionsbündnis gehören unter anderem der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, der Deutsche Journalisten-Verband, das P.E.N. Zentrum Deutschland und die Gewerkschaft ver.di an.

So sehe der Regierungsentwurf vor, dass die Urhebervergütung bei maximal fünf Prozent des Verkaufspreises eines für private Kopien bestimmten Gerätes liege. Die Vergütung werde damit dem freien Spiel der Marktkräfte und den willkürlichen Preisfestsetzungen der Hersteller überlassen, kritisierte das Aktionsbündnis. Es setzt sich dafür ein, dass für alle Geräte, die zum Vervielfältigen geeignet sind, Urhebervergütungen fällig werden. Durch eine solche Regelung würden jahrelange Rechtsstreitigkeiten über die Aussage «in nennenswertem Umfang» vermieden.

s. auch:
http://www.nmz.de/kiz/modules.php?op=modload&name=News&file=article&sid…