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Kopierschutz: Kunden können «schweigende» Musik-CDs zurückgeben

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Musik-CDs sind inzwischen häufig mit einem Kopierschutz versehen. Platten-Konzerne reagieren damit auf illegale Kopien, die mit CD-Brennern in digitaler Qualität hergestellt werden können.

Dresden (ddp). Ein solcher Kopierschutz sei für Verbraucher jedoch ärgerlich, weil sie auch Kopien für den Eigenverbrauch verhinderten, sagt Bettina Dittrich, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Darüber hinaus wirke der Kopierschutz häufig auch als Abspielschutz, so dass die CD mit handelsüblichen CD-Playern oder CD-ROM-Laufwerken nicht mehr zu hören sei.
«Rechtlich gesehen hat der Verbraucher hier allerdings keine schlechten Karten, denn, wenn eine Musik-CD entweder auf dem CD-Player oder über den Computer nicht abzuspielen geht, dann ist sie mangelhaft», sagt Dittrich. Das gelte nur dann nicht, wenn auf der CD-Hülle geschrieben steht, dass ein Abspielen nicht möglich ist. Ein solcher Sachmangel berechtigt den Kunden, sie beim Verkäufer zu reklamieren. Da eine Nachbesserung nicht möglich sein dürfte, hat der Kunde Anspruch auf eine fehlerfreie Ware, das hieße im konkreten Fall eine gleiche CD ohne den entsprechenden Kopierschutz. Anderenfalls erhält er den Kaufpreis gegen Rückgabe der CD zurück.
Im bereits vorliegenden Gesetzentwurf zur Reform des Urheberrechts plant die Bundesregierung nach Angaben der Verbraucherschützer, das Recht auf eine Privatkopie abzuschaffen. CD-Käufer könnten dann selbst für den Eigengebrauch keine rechtmäßig erworbenen CD mehr kopieren.