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Landgericht Berlin untersagt Verwertung von Korstick-Einspielung auf Kuschel Klassik Vol. 10
Der Pianist Michael Korstick hat gerichtlich durchgesetzt, dass der Musikkonzert Sony BMG das CD-Album "Kuschel Klassik Vol. 10" in der vorliegenden Form vom Markt nehmen muss.
Michael Korstick, der in der Musikwelt als einer der wichtigsten Beethoven-Interpreten der Gegenwart gilt, hatte den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt, nachdem er darauf aufmerksam geworden war, dass seine Aufnahme von Beethovens Bagatelle Op. 126 Nr. 1, welche auf seiner letzten beim Label Ars Musici erschienenen CD mit Werken von Beethoven und Schubert (ausgezeichnet mit dem Echo Klassik 2005 als "Solistische Einspielung des Jahres") enthalten war, ohne seine Kenntnis und Zustimmung zur Verwendung für "Kuschel Klassik" an Sony BMG weiterlizenziert worden war. Sony BMG war dabei in gutem Glauben gewesen, eine wirksame Lizenz für diese Art der Verwertung erworben zu haben. Da eine solche Weitergabe jedoch vertraglich an die Zustimmung des Künstlers gebunden war, hat das Landgericht Berlin jetzt eine mittlerweile rechtkräftige einstweilige Verfügung erlassen (16 0 731/06), mit der Sony BMG der weitere Vertrieb dieses Titels untersagt wird.
Korstick hatte seinen Ruf als ernsthafter und maßstabsetzender Interpret insbesondere der Werke Beethovens durch die missbräuchliche Verwendung seiner Aufnahme unter Nennung seines Namens als Interpret von "Kuschel Klassik" gefährdet gesehen und jeglichen Kompromiss ausgeschlossen.
Der Künstler: "Die Idee, ausgerechnet späten Beethoven als Kuschelmusik zu verramschen, ist vollkommen absurd. Es ist schlimm genug, dass es klassische Musiker gibt, die sich beim Massenpublikum anbiedern und sich als Popstars vermarkten lassen. Aber dieses Spiel spiele ich ganz einfach nicht mit."