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Raubkopierer digital - Zahl der Strafverfahren mehr als verdoppelt

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Raubkopierer haben es bei der Verbreitung illegaler Musik- und Filmtitel in Deutschland zunehmend schwerer. Allein im vergangenen Jahr sorgte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) durch ihre Ermittlungen dafür, dass deutsche Gerichte Geldstrafen mit einem Gesamtvolumen von mehr als einer halben Million Euro verhängen konnten.

Hamburg (ddp-nrd). Obwohl in der Mehrzahl der Verfahren nur Geldstrafen verhängt und die Raubkopien sowie Computer und Brenner beschlagnahmt wurden, habe sich im gleichen Zeitraum die Zahl der Strafverfahren, die mit Gefängnisstrafen abgeschlossen wurden, mehr als verdoppelt, und zwar von 23 auf 51, wie die GVU in ihrem am Donnerstag in Hamburg vorgelegten Jahresbericht mitteilte.

Nach Angaben von GVU-Vorstandschef Bodo Schwartz zeichnet sich auch im illegalen Sektor eine deutliche Entwicklung hin zu digitalen Datenträgern ab. So habe zum Beispiel im Bereich Film das Verhältnis von beschlagnahmten digitalen Datenträgern zu analogen Videokassetten 2001 noch im Verhältnis von eins zu vier gestanden (16 305 zu 64 256). Im vergangenen Jahr habe es sich bereits drastisch auf ein Verhältnis von neun zu eins umgekehrt (206 257 zu 23 924). Insgesamt sei zudem die Anzahl aller beschlagnahmten Gegenstände um 67 Prozent angestiegen.

Erfreulich ist nach Schwatz\' Einschätzung, «dass deutsche Gerichte den Diebstahl geistigen Eigentums im steigenden Maße nicht mehr als Kavaliersdelikt behandeln». Es sei wünschenswert, wenn sich dieser Trend im Sinne von Prävention und Abschreckung fortsetze.

Schwartz zufolge gelang es der GVU, verstärkt Zugang zu organisierten Kreisen der «digitalen Piraten» zu erlangen. Ergebnis seien erfolgreiche Schläge gegen die organisierte Kriminalität und damit umfangreichere Ermittlungsverfahren gewesen. Zu den beiden größten Erfolgen zählte er die Beschlagnahme des bis heute weltweit größten illegalen Download-Servers «Unreality», von dem aus der Verbreitungsprozess illegaler Kopien über das Internet ausging, und die Verurteilung eines gewerbsmäßig arbeitenden 42-jährigen Raubkopierers zu drei Jahren Haft ohne Bewährung durch das Braunschweiger Landgericht. In letzterem Fall waren bei einer Durchsuchungsaktion von 14 Objekten Zehntausende Datenträger mit Raubkopien beschlagnahmt worden. Zudem wurden 24 PC-Anlagen, 31 CD/DVD-Brenner sowie Vermögenswerte in Höhe von 200 000 Euro konfisziert. Der entstandene Schaden betrug weit mehr als eine Million Euro.

http://www.gvu.de