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Bonn (ddp). Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar weist Forderungen der Musik- und Filmindustrie nach einem Direktzugang zu Daten mutmaßlicher Raubkopierer im Internet zurück. Auch bei der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen müsse ein Richter darüber entscheiden, ob die dem Fernmeldegeheimnis unterliegenden Daten herausgegeben werden, teilte Schaar am Freitag in Bonn mit.
Der Zugriff auf diese Daten müsse sich auf die Verfolgung schwerer Straftaten beschränken. «Ihre Verwendung zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche wäre völlig unangemessen», betonte er.Schaar warnte zudem vor einer »Kriminalisierung der Schulhöfe». Es sei völlig inakzeptabel, die Daten sporadischer Tauschbörsennutzer, die nicht gewerbsmäßig handelten, ohne weiteres herauszugeben. Angesichts der häufig unklaren Urheberrechtslage im Internet sei zu befürchten, "dass gutgläubige Nutzer sich dem Generalverdacht einer strafbaren Handlung ausgesetzt sehen oder zu Unrecht mit erheblichen finanziellen Forderungen bedroht werden».