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Bundesrat und Bundestag haben sich gestern im Vermittlungsausschuss auf ein neues Urheberrecht verständigt. Laut Erwin Huber, Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, wurde auch ein Kompromiss in der strittigen Frage nach den Quellen von Privatkopien gefunden.
Auf Betreiben des Bundesrats wurde der Gesetzestext dahingehend modifiziert, dass Kopien von urheberrechtlich geschützten Inhalten für private Zwecke künftig nur noch von legalen Quellen erlaubt sind. Im Gesetz ist jetzt die Vervielfältigung aus "offensichtlich rechtswidrigen Quellen" ausdrücklich untersagt. Dieses Vermittlungsergebnis wird nun wieder dem Bundestag zugeleitet, der entweder in den Sitzungstagen heute und morgen oder spätestens am 8. Juli darüber beraten und das Gesetz verabschieden wirdQuelle: musikwoche.de