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München: Ausstellung zu 80 Jahre Rundfunkübertragung aus dem Nationaltheater +++ Berlin: Grundgesetz wird verfilmt - Episodenfilm 2006 im Kino +++ Berlin: Deutschland und Brasilien wollen beim Film kooperieren
München: 80 Jahre Rundfunkübertragung aus dem Nationaltheater
München (ddp-bay). Mit einer Ausstellung in der bayerischen Staatsoper erinnert das Historische Archiv des Bayerischen Rundfunks (BR) ab Montag an die erste Live-Opernübertragung aus dem Nationaltheater vor 80 Jahren. Am 21. Februar 1925 wurde die Wagner-Oper «Lohengrin» von der «Deutschen Stunde in Bayern», Vorläufergesellschaft des BR, erstmals direkt im Radio übertragen.
Die Zuhörer konnten das Ereignis an ihren häuslichen Radiogeräten oder in so genannten öffentlichen «Hörstuben» verfolgen. Das Publikum war so begeistert von dem «märchenhaften Erlebnis», dass fortan wöchentlich Opern im Radio gesendet wurden. Während damals nur etwa 70 000 Rundfunkteilnehmer und -teilnehmerinnen die Opernübertragungen am Radio mitverfolgen konnten, erreicht der BR heute mit seinen Direktübertragungen aus dem Nationaltheater ein Millionenpublikum.
Für die Ausstellung, die nur regulären Opernbesuchern zugänglich ist, wurde in den ionischen Sälen des Nationaltheaters eine «Radio- und Opern-Hörstube» nachgestaltet. Dort können die Besucher Tonbeispiele bekannter Sängerinnen und Sänger aus den 20er Jahren des vergangenen Jahrhunderts hören. Zu sehen sind ferner Dokumente und Karikaturen sowie ein alter «Detektorempfänger».
Berlin: Grundgesetz wird verfilmt - Episodenfilm 2006 im Kino
Berlin (ddp). Das Grundgesetz wird verfilmt. 19 junge Regisseure aus ganz Deutschland werden zusammen mit dem Berliner Filmproduzenten Harald Siebler im Sommer die 19 Grundrechte in 19 kurzen Spielfilmen künstlerisch umsetzen, wie die Organisatoren am Donnerstag mitteilten. Der Episodenfilm soll 2006 in die Kinos kommen. Die Drehbücher erzählten «dramatisch, komisch, originell und berührend von der Vielfalt und Kraft der Grundrechte» und eröffneten eine neue Diskussion um Anspruch und Wirklichkeit des Grundgesetzes.
Prominente Unterstützung bekomme das Film- und Kulturprojekt «GG 19» von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD). Auch zahlreiche Schauspieler hätten ihre Mitwirkung an »GG 19« zugesagt, unter anderen Klaus J. Behrendt, Michael Gwisdek, Marion Kracht, Maria Schrader, Edgar Selge, Anna Thalbach, Birol Ünel, Jürgen Vogel und August Zirner. Die Musik komponiert FM Einheit.
Bei einer »Geberkonferenz« werde am Freitag in Berlin eine »ungewöhnliche Finanzierungskampagne« vorgestellt. Mit einem Beitrag von 100 Euro könne jeder Bürger Finanzier von »GG 19" werden und damit eine Premierenkarte für die Uraufführung 2006 erwerben. Zahlreiche Städte aus allen 16 Bundesländern wollen den Angaben zufolge eine Patenschaft für ein Grundrecht übernehmen.
In musikalischer Form gibt es den ersten Teil des Grundgesetzes bereits. Der Komponist Thomas Bierling hatte nach eigenen Angaben die 19 Grundrechte unter dem Titel «Recht harmonisch» vertont. Das Werk entstand als Auftragsarbeit für die Stadt Karlsruhe im Rahmen ihrer Bewerbung zur europäischen Kulturhauptstadt 2010. Zur Uraufführung kommt es am 26. Februar.
http://www.GG19.de
Berlin: Deutschland und Brasilien wollen beim Film kooperieren
Berlin (ddp). Deutschland und Brasilien haben während der Internationalen Filmfestspiele in Berlin ein Regierungsabkommen über die Koproduktion von Filmen unterzeichnet. Das Abkommen soll die Herstellung von deutsch-brasilianischen Koproduktionen insbesondere bei Kino-, Fernseh- und Videofilmen erleichtern und intensivieren, teilte das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am Freitag in Berlin mit.
Filme, die gemeinsam von deutschen und brasilianischen Koproduzenten im Rahmen dieses Abkommens hergestellt werden, gelten als nationale Filme. Damit erhalten deutsche und brasilianische Koproduzenten alle Vergünstigungen, die der Filmindustrie in jedem der beiden Länder zur Verfügung stehen. Entscheidend ist, dass die Beteiligung der jeweiligen Produzenten aus Deutschland und Brasilien zwischen 20 und 80 Prozent der Gesamtkosten des Films liegen kann. Dieser finanziellen Beteiligung soll auch eine künstlerische, darstellerische und technische Beteiligung an dem Film entsprechen.