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Kompromiss im Streit über Preisbindung bei Buchclubausgaben +++ Urteil: Buchpreisbindung gilt auch für Bonussysteme im Internet
Kompromiss im Streit über Preisbindung bei Buchclubausgaben
Frankfurt (ddp). Der Streit zwischen dem Club Bertelsmann und dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels um die Preisbindung bei Buchclubausgaben ist beigelegt. Die Parteien haben sich auf einen Kompromiss geeinigt, wie sie in einer gemeinsamen Erklärung am Dienstag mitteilten.
Mit einer einstweiligen Verfügung war dem Club im Oktober 2003 untersagt worden, verbilligte Buchclubausgeben von Bestsellern vor Ablauf von sechs Monaten nach Erscheinen der Buchhandelsausgabe anzubieten.
Beide Seiten einigten sich darauf, dass der Mindestabstand zwischen Originalausgabe und Erstankündigung des Clubs nun vier, statt sechs Monate betragen muss. Die Preisdifferenz darf im Gegenzug dazu 15 Prozent nicht übersteigen. Für den Weihnachtskatalog kann der Abstand auf drei Monate verkürzt werden, die Preisdifferenz darf dann nur bei fünf Prozent liegen. Für Bücher, die sich auf kurzfristig anstehende, öffentliche Termine wie Sportereignisse oder politische Wahlen beziehen, gelten diese Einschränkungen nicht.
Urteil: Buchpreisbindung gilt auch für Bonussysteme im Internet
Frankfurt (ddp). Die Buchpreisbindung müssen Internethändler auch bei ihren Bonussystemen beachten. Das habe das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Dienstag in zwei Grundsatz-Urteilen entschieden, wie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels mitteilte.
Der Firma Amazon.de wird demnach künftig untersagt, neu geworbenen Kunden «Startgutscheine» zu schenken, die dann beim Kauf preisgebundener Bücher eingelöst werden können. Der Online-Buchhändler buch.de darf im Rahmen des Miles & More-Programms der Lufthansa Bonuspunkte («Meilen»), die zuvor vom Kunden durch den Kauf preisgebundener Bücher erworben wurden, nicht mehr auf den Kaufpreis anrechnen.
Kläger in beiden Verfahren war der Wiesbadener Rechtsanwalt Dieter Wallenfels, der die Prozesse mit Unterstützung des Börsenvereins führte. Wallenfels hatte vor kurzem bereits die Geltung der Buchpreisbindung auch bei Ebay-Privatverkäufen gerichtlich durchgesetzt.