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Magdeburg: Strafantrag nach Verkauf von Nalepastraße +++ Dresden/Leipzig: FDP will Rundfunkgebühr pro Person statt pro Gerät
Magdeburg: Strafantrag nach Verkauf von Nalepastraße
Nach dem Verkauf des DDR-Funkhauses in der Berliner Nalepastraße an einen privaten Investor erstattet Sachsen-Anhalts Finanzministerium Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Untreue und des Betrugs.
Eine Überprüfung durch die Fachaufsicht des Ministeriums habe ergeben, dass es im Zuge der Verkaufsaktivitäten Unregelmäßigkeiten gegeben habe, teilte das Ministerium am Mittwoch in Magdeburg mit.
Die Liegenschaftsverwaltung Sachsen-Anhalts (LIMSA) hatte das denkmalgeschützte Gelände im November 2005 im Auftrag aller ostdeutschen Länder für 350 000 Euro an eine Firma aus Jessen (Kreis Wittenberg) verkauft. Diese erlöste Mitte Juli bei einer Versteigerung eines Immobilienteils 3,9 Millionen Euro.
Die starke Differenz zwischen beiden Preisen hatte für Unmut in mehreren Ländern gesorgt und in Sachsen-Anhalt den Landerechnungshof auf den Plan gerufen. Der für das Immobiliengeschäft verantwortliche LIMSA-Geschäftsführer Hans-Erich Gerst war bereits Anfang Juli von seiner Funktion entbunden worden.
Nach Einschätzung der Berliner Finanzverwaltung hat die LIMSA versäumt, bei der Veräußerung an die Jessener Firma eine Spekulationsfrist zu vereinbaren, die einen Weiterverkauf zeitlich eingrenzt. Ebenso gebe es keine "Mehrerlösabführungsklausel", die den Käufer verpflichte, einen Teil seines Gewinns beim Weiterverkauf an den ursprünglichen Verkäufer abzuführen.
Der Medienausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses beschäftigt sich am kommenden Montag in einer Sondersitzung mit dem Verkauf des früheren Rundfunkgeländes.
Quelle: rbb
Dresden/Leipzig: FDP will Rundfunkgebühr pro Person statt pro Gerät
Dresden/Leipzig (ddp-lsc). Die FDP im Sächsischen Landtag ist für eine Abschaffung der derzeitigen Rundfunkgebühren. Der medienpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Torsten Herbst, forderte am Mittwoch in Dresden eine gänzliche Aufhebung der Gebührenerhebung nach Geräten. Er begründete seinen Vorstoß mit fehlenden Kontrollmechanismen. Statt dessen sei eine personengebundene Medienabgabe sinnvoller und zugleich kostengünstiger. Derzeit fielen pro Jahr rund 160 Millionen Euro an Verwaltungskosten für den Gebühreneinzug an. Dieses Geld könne sinnvoller für Programminhalte ausgegeben werden.
Das Leipziger Handwerk erwartet Mehrausgaben durch die geplante Ausweitung der Rundfunkgebühren auch auf internetfähige Computer. Auf mehr als jeden zweiten Handwerksbetrieb kämen ab dem nächsten Jahr Mehrbelastungen zu, wenn auch Computer und UMTS-Handy künftig gebührenpflichtig würden, sagte eine Sprecherin der Handwerkskammer zu Leipzig am Mittwoch. Zwar besäßen so gut wie alle Handwerker einen PC, die Geräte würden jedoch fast ausschließlich als Arbeitsgeräte für Buchhaltung und Kalkulation genutzt. Für diese Geräte Rundfunkgebühr erheben zu wollen, sei realitätsfern, kritisierte Wolter.
Bereits am Dienstag hatte die Linkspartei.PDS Kritik an der Ausweitung der Gebühreneinziehung auf Computer geäußert.