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Archäologe fordert Schritte gegen illegalen Kunsthandel

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Angesichts des in Deutschland deutlich zunehmenden Handels mit Kunstschätzen zweifelhafter Herkunft fordert der Archäologe Michael Müller-Karpe vom Römisch-Germanischen Zentrum in Mainz ein Handelsverbot für Hehlerware aus illegalen Ausgrabungen.

„Raubgrabungen werden wir letztlich aber nur wirksam eindämmen können, wenn wir Bodenfunde grundsätzlich vom Handel ausnehmen“, sagte der Forscher, der seit mehr als zehn Jahren Kooperationsprojekte im Irak koordiniert, der „Berliner Zeitung“ (Samstagausgabe) laut Vorabbericht. Ein solches Handelsverbot müsse verbunden sein mit einer Beweislastumkehr, wie sie bereits beim Artenschutz mit gutem Erfolg verwirklicht sei. „Händler und Käufer müssten beweisen, dass das Objekt eine saubere Herkunft hat“, fordert er.
Grund für die zunehmende Beliebtheit Deutschlands als Umschlagplatz von Kunst aus Raubgrabungen sei die Tatsache, dass das Land zu den letzten Ländern gehöre, die bis heute die Unesco-Konvention zum Verbot des illegalen Handels mit Kulturgütern nicht unterzeichnet habe, schrieb das Blatt. Großbritannien und die Schweiz seien den Abkommen beigetreten, nachdem das Nationalmuseum in Bagdad geplündert worden war. Die USA hätten ein befristetes Verbot verfügt. Das erschwere den Handel mit Kunst zweifelhafter Herkunft in diesen Ländern. Nach Ansicht von Experten habe sich in der Folge der Handel mit gestohlenen Artefakten nach Deutschland verlagert. Im Oktober 2004 legte Kulturstaatssekretärin Christina Weiß (parteilos), einen internen Diskussionsentwurf für ein „Ausführungsgesetz“ vor. Müller-Karpe sagte, er halte die Initiative für völlig unzureichend. So solle die Beweislast noch immer bei dem Land liegen, das Raubgut zurückfordere. „Aber wie soll man nachweisen, dass das Kaufobjekt aus einer Raubgrabung stammt?“, fragte er.
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