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Beuys oder nicht Beuys? - Gericht will Urheberstreit klären

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Der urheberrechtliche Streit um ein bislang Joseph Beuys zugeschriebenes Kunstwerk hat seit Dienstag ein juristisches Nachspiel vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG). Das Berufungsverfahren der Klägerin, einer früheren Beuys-Schülerin, gehe in die Beweisaufnahme, sagte ein OLG-Sprecher nach dem Prozessauftakt.

Düsseldorf (ddp). An den nächsten Prozesstagen sollen dazu Zeugen vernommen werden. Das Landgericht Düsseldorf hatte die Klage zuvor abgewiesen.
Die Frau behauptet, 1963 eine Tonbüste geschaffen zu haben, die Beuys zunächst an einigen Punkten verändert und dann an sich genommen habe. Die Büste habe später als Vorlage zu einem Gipskopf gedient, von dem mehrere Metallabgüsse hergestellt worden seien. Zwei dieser Abgüsse seien Bestandteile der Beuys-Komposition «Straßenbahnhaltestelle», einer sei Teil der Rauminstallation «Palazzo Regale» geworden. Zwei weitere befänden sich noch im Besitz der Witwe des Künstlers, so die Klägerin.