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Biller-Roman "Esra" bleibt verboten

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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Verbot des kurz nach der Auslieferung 2003 verbotene Romans "Esra" von Maxim Biller bestätigt.

Laut einem heute veröffentlichten Urteil der Karlsruher Richter verletzt die stark autobiografisch geprägte Erzählung Billers das Persönlichkeitsrecht von dessen Ex-Freundin, weil in dem Werk intimste Details der Liebesbeziehung geschildert sind. Eine Verfassungsbeschwerde des Verlags Kiepenheuer und Witsch wurde damit im Wesentlichen abgewiesen. Der Verlag sah durch das richterliche Verbot die Kunstfreiheit verletzt. Nur in einer weniger bedeutenden zweiten Frage folgten die Richter der Argumentation des Verlages: Für die Mutter der Ex-Freundin, deren Persönlichkeitsrechte die bisherigen Instanzen ebenfalls verletzt gesehen hatten, gebe es keinen solchen Anspruch.

Quellen: B5Aktuell, Deutschlandradio Kultur