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Bundesrat stoppt Steuervergünstigungsabbau-Gesetz

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Die Ablehnung des Steuervergünstigungsabbau-Gesetzes im Bundesrat ist ein Glücksfall für die Kultur. Damit wurde die Einführung einer Spekulationssteuer auf private Verkäufe von Kunstwerken und Sammlungsstücken in Höhe von 15% des Gewinnes gestoppt.

Es wären sonst Eisenbahn- und Puppensammlungen ebenso wie Kunst- und Briefmarkensammlungen erfaßt worden - auch rückwirkend. Die rückwirkende Besteuerung sollte nach den Plänen der Bundesregierung zwar "nur" 1,5% des Verkaufspreises betragen. Doch nicht die Höhe der Steuer, sondern die Ungerechtigkeit der Rückwirkung sorgte für lautstarken Protest. Prof. Dr. Peter Raue sprach auf dem collectors forum im Hamburger Bahnhof vor 14 Tagen sogar von einer "Dummensteuer". Eine Spekulationssteuer in dieser Form hätte schnell die Sammlungskultur zum Erliegen gebracht.

Gerade die Bundesländer als Träger der Kulturhoheit sind jetzt aufgerufen, Kunst nicht mit Aktien gleichzusetzen, sondern Kunst von der Spekulationssteuer, die für Aktien gilt, zu befreien. Immer bringen Sammlungsstücken keinen laufenden Ertrag. Privates Sammeln ist kein Spekulieren auf Gewinne wie bei Aktienverkäufen. Eine aktive, bürgerliche Sammlungskultur ist auch im öffentlichen Interesse des Kulturstaates Deutschland, denn nicht zuletzt verdanken viele Museen ihre Bestände der Sammelleidenschaft kunstliebender Bürger.

Bernd Fesel
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