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Dresdner Elbtal droht Aberkennung des UNESCO-Weltkulturerbetitels

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Bautzen/Dresden (ddp). Die umstrittene Waldschlößchenbrücke über das UNESCO-geschützte Dresdner Elbtal muss gebaut werden. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen (OVG) entschied, dass der Dresdner Bürgerentscheid vom Februar 2005 zugunsten des Baus umgesetzt werden muss. Die Landeshauptstadt wurde in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss dazu verpflichtet, die Bauaufträge für die Brücke zu erteilen.

Die Richter gaben mit ihrer Entscheidung einer entsprechenden Beschwerde des Regierungspräsidiums Dresden statt und änderten damit zugleich einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom August 2006, das einen Baustopp verhängt hatte.

Die OVG-Entscheidung ist nicht mehr anfechtbar. Sollte die Waldschlößchenbrücke errichtet werden, droht dem Dresdner Elbtal die Aberkennung seines UNESCO-Weltkulturerbetitels.

In seiner Begründung stellte das Gericht das Ergebnis eines Bürgerentscheids über die Welterbekonvention der UNESCO. Angesichts der mehrmonatigen, erfolglosen Einigungsbemühungen sei ein weiteres Zurückstellen des Bürgerentscheids nicht mehr zu rechtfertigen gewesen. Vom Vollzug des Votums könne «auch nicht wegen einer Bindungswirkung der Welterbekonvention abgesehen werden». Völkervertragsrecht binde nicht unmittelbar. Es müsse vielmehr von der Bundesregierung in nationales Recht umgesetzt werden. Die sei aber nicht erfolgt, damit sei eine Bindungswirkung fraglich.

Das Gericht verwies zugleich auf die hohe demokratische Bedeutung von Bürgerentscheiden vor dem Hintergrund der Erfahrung totalitärer Herrschaft, die den Bürger nicht als demokratisch Regierenden, sondern als autoritär Regierten behandelt habe. Der Bürgerentscheid sei ein «Akt unmittelbarer Demokratie». Das Gericht habe «diesem hohen Stellenwert der Entscheidung der Dresdner Bürger für den Bau der Brücke Rechnung zu tragen».