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Berlin (ddp). Die EU-Kommission hat den geplanten deutschen Filmförderfonds ohne weitere Auflagen genehmigt. Da es sich bei dem Produktionskostenerstattungsmodell im europarechtlichen Sinne um eine Beihilfe handelt, musste die der Förderung zugrunde liegende Richtlinie der EU-Kommission vorgelegt und von ihr genehmigt werden.
Diese Genehmigung liege nun vor, teilte Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) am Donnerstag in Berlin mit. Damit könne der Fonds zum 1. Januar in Kraft treten.Damit sollen für die Dauer der Legislaturperiode jährlich 60 Millionen Euro für die Produktion von Kinofilmen in Deutschland zur Verfügung gestellt werden. 16 bis 20 Prozent der in Deutschland ausgegebenen Produktionskosten können erstatten werden. Von der Förderung sollen nicht nur große Produktionen, sondern auch kleinere und mittlere mit einem Budget ab einer Million Euro bei Spielfilmen profitieren. Damit würden die Auslastung der Studios und weiterer filmtechnischer Betriebe und damit Arbeitsplätze in Deutschland gesichert, betonte Neumann.