ARD und ZDF begrüßen offiziellen Abschluss des EU-Beihilfeverfahrens - VPRT sieht Einstellung «auf Bewährung»
Berlin (ddp). Der langwierige Streit zwischen Deutschland und der EU über die Verwendung der Rundfunkgebühren bei ARD und ZDF ist offiziell beigelegt. Beide Sender begrüßten am Dienstag die Einstellung des Beihilfeverfahrens durch die EU-Kommission. Auch der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) und der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) äußerten sich positiv. Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), der zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland eine Beschwerde angestrengt hatte, sprach dagegen von einer «Verfahrenseinstellung auf Bewährung». ARD und ZDF würden mit Auflagen aus dem Verfahren entlassen.
Beck nannte die EU-Entscheidung erwartungsgemäß. Die Einstellung des Beihilfeverfahrens sei durch Präzisierungen der Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland bewirkt worden. Außerdem habe Deutschland offensichtlich überzeugende Vorschläge gemacht, wie Transparenz und Kontrolle bei der Finanzierung von ARD und ZDF verbessert werden könnten.
Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff sagte: «Auch wenn wir uns gewünscht hätten, dass die Kommission der Rechtsauffassung der Länder gefolgt wäre und die Rundfunkgebühren nicht als Beihilfen behandelt hätte, unterstützen wir doch die Länder darin, das Verfahren nun auf pragmatische Weise abgeschlossen zu haben.» Entscheidend sei, dass ARD und ZDF ihren Programmauftrag auch in der digitalen Medienwelt erfüllen könnten. ZDF-Intendant Markus Schächter sprach von einem wichtigen Meilenstein.
VPRT-Präsident Jürgen Doetz betonte, die EU-Kommission habe ARD und ZDF «keinen Freibrief erteilt». Ob die zukünftige Ausgestaltung der Rundfunkfinanzierung vor der EU bestehen werde, liege nun bei den Ländern, die die Brüsseler Vorgaben im Rundfunkstaatsvertrag umsetzen müssten, und bei den Anstalten, die sich an klar definierte Bewährungsauflagen halten müssten.
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes, und die Generaldirektion Wettbewerb hatten aufgrund der VPRT-Beschwerde die Rundfunkgebühr in Deutschland als mögliche unerlaubte Beihilfe geprüft. Die Interessenvertretung der privaten Sender beklagte, dass ARD und ZDF mit den Gebührengeldern kommerzielle Angebote im Internet verbreite.
Die Entscheidung der Kommission beruht auf einer Einigung mit den Ländern vom Dezember 2006. Bereits damals vor verkündet worden, dass die Streitigkeiten über die Verwendung der Gebührengelder bei ARD und ZDF beendet seien. Die Kommission erachtet die von den Ländern zugesagten Maßnahmen den Angaben zufolge als ausreichend, um ihre beihilferechtlichen Bedenken zu beseitigen. Die Bundesländer müssen nun innerhalb einer Frist von zwei Jahren die Maßnahmen in den Rundfunkstaatsvertrag umsetzen.
Nathalie Waehlisch