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Berlin (ddp). In der Affäre um den Verkauf des ehemaligen DDR-Rundfunkgeländes Nalepastraße in Berlin kommen auf den Steuerzahler offensichtlich weitere Belastungen zu.
Laut einem Sprecher des für den Verkauf zuständigen Finanzministeriums in Sachsen-Anhalt wurde der mit der Baumaschinenfirma aus Jessen vereinbarte Kaufpreis von 350 000 Euro inzwischen um die Hälfte reduziert. Ursache dafür sei die Nichterfüllung einer Klausel im Kaufvertrag durch das Ministerium, räumte der Sprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur ddp am Dienstag ein.Sachsen-Anhalts landeseigene Liegenschaftsgesellschaft (Limsa) hatte im November 2005 den Verkauf des Geländes für die neuen Länder und Berlin abgewickelt. Das 13 Hektar große Rundfunkareal wurde für 350 000 Euro an die Firma aus Jessen abgegeben. Danach veräußerten die Käufer den Kern des inzwischen dreigeteilten Geländes bereits am 19. Juli 2006 für 3,9 Millionen Euro an die Investorengruppe Keshet aus den Niederlanden.
Laut dem Vertrag vom 3. November 2005 musste eine so genannte Auflassungsvormerkung im Grundbuch eines ehemaligen Investors drei Monate nach Vertragsabschluss gelöscht werden, wie der Sprecher des Finanzministeriums erläuterte. Da dies nicht geschehen sei, wurde der Kaufpreis nach Angaben des Sprechers inzwischen um 175 000 Euro reduziert. Die Klausel diente dazu, den Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück im Grundbuch vorzumerken.
Ein Geschäftsführer des ehemaligen Investors sagte der Nachrichtenagentur ddp: «An uns lag es nicht, dass der Eintrag nicht gelöscht wurde. Wir haben rechtzeitig die Löschung bewilligt.» Der damals zuständige Beamte des sachsen-anhaltischen Finanzministeriums, Hans-Erich Gerst, wurde als Geschäftsführer der Limsa inzwischen entlassen und als Beamter suspendiert.
Die fünf Länder und Berlin hatten das Grundstück 1992 einer Vorgängerfirma der Limsa mit 48 weiteren Grundstücken zur Vermarktung überlassen. Die Eigentumsanteile richten sich bis heute nach dem jeweiligen Bevölkerungsanteil. Berlin hält nur 8,5 Prozent.