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Kanzlei-Runde legt Maßnahmenpaket "Pro Produzent - Pro Filmwirtschaft" vor +++ film20-Initiative bündelt Kapazitäten der Branche +++ politische Lösungen im Visier
Berlin (ots) - Heute stellten Vertreter von fünf führenden Medienkanzleien ein Memorandum zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die deutsche Filmwirtschaft vor. film20-Generalsekretärin Georgia Tornow: "Wir sind sehr stolz darauf, dass wir diese außergewöhnliche Expertenrunde initiiert haben und die Arbeit bis zur Veröffentlichung des Memorandums mitgestalten und begleiten konnten." Das Memorandum "Pro Produzent - Pro Filmwirtschaft" wurde von einer Runde von Experten aus fünf führenden Medienrechtskanzleien Deutschlands und dem Erich-Pommer-Institut erarbeitet. Diese sind einerseits täglich mit den rechtlichen Hindernissen für Produzenten in Deutschland konfrontiert, sehen andererseits aber auch die positiven Effekte günstigerer Rahmenbedingungen im Ausland."Pro Produzent - Pro Filmwirtschaft" definiert ein Maßnahmen-Paket, das die verkrustete rechtliche Situation in Deutschland aufbricht - auch durch hierzulande neue Ansätze. Alle Lösungsvorschläge des Maßnahmenpakets sind pragmatisch und praktikabel und dadurch geeignet, einen sofortigen Schub für die deutsche Filmbranche auszulösen. Es enthält insbesondere Regelungsvorschläge für:
- die Beseitigung der Betriebsstättenproblematik bei internationalen Koproduktionen
- die nachhaltige Rechtssicherheit von Medienfonds
- die branchengerechte Abschreibung von Filmrechten
- Steuer-Modelle zur Steigerung der nationalen und internationalen
Produktionstätigkeit in Deutschland
- eine Flexibilisierung der Filmförderung
- die urheberrechtliche Stärkung des Produzenten
- die Schaffung eines Marktes für Zweitverwertungsrechte in Deutschland
Bei all diesen Punkten, betonte Prof. Dr. Mathias Schwarz, gehe es um die Eigenkapitalstärkung der Produzenten: "Im Zentrum steht das Ziel, eine Basis für gesunde Unternehmen zu schaffen." Im Rahmen seiner Ausführungen zum Zweitverwertungsmarkt hob Prof. Dr. Johannes Kreile hervor, das geltende Recht ermögliche den Urhebern, an der Arbeit selbst und darüber hinaus auch an den Rechten zu verdienen. Nur die Produzenten würden lediglich für Ihre Arbeit vergütet: "Dieser Systemfehler gehört abgeschafft." Dr. Jan Bernd Nordemann setzte noch eins drauf: Auch für die Produzenten müsse es einen Anspruch auf angemessene Vergütung geben.
Bei der Erläuterung der Steuer-Modelle zur Steigerung der Produktionstätigkeit in Deutschland nannte Antoinette Hiebeler-Hasner Irland, Großbritannien und besonders Kanada als Beispiele für den Erfolg solcher Regelungen, von denen man in Deutschland lernen müsse.
Georgia Tornow: "Das Maßnahmenpaket "Pro Produzent - Pro Filmwirtschaft" ist ein Angebot an die Politik und zeigt, dass Blockaden rechtlich einfach aufzulösen und Innovationen rechtlich einfach umsetzbar wären - wenn man die Entwicklung der Filmwirtschaft denn politisch will. Es ist ein erster Schritt. Im zweiten wird film20 vorrechnen, dass bei dessen Umsetzung diese Zukunftsbranche um mindestens ein Drittel wachsen kann." Heute nachmittag wird das Maßnahmenpaket "Pro Produzent - Pro Filmwirtschaft" von der Kanzleirunde auch einem Kreis von Experten der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, dem Ministerium der Finanzen, dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit und dem Ministerium der Justiz vorgestellt.
Das Memorandum "Pro Produzent - Pro Filmwirtschaft" steht auf der film20-Website zum Download bereits: www.film20.de. Dort finden Sie auch die film20-Stellungnahme zu dem Papier.