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Der Musik einen Weg bahnen

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Schulmusik im „normalen Ausnahmezustand“
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„Im regulären Klassenverband kann bei unterrichtlichen und pädagogischen Notwendigkeiten ein kurzes Lied ohne Einhaltung des Mindestabstands gesungen werden, sofern das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung möglich ist.“ – Wer hätte sich vor einem Jahr um diese Zeit vorstellen können, dass schulischer Musikunterricht eines Tages unter solchen Regularien stattfinden würde? Wer hätte sich vorstellen können, dass man sich über die Erlaubnis, unter solchen Bedingungen im Klassenverband zu singen, freuen würde? Innerhalb weniger Wochen sind Singen und Musizieren zu Risiko-Aktivitäten geworden. Ein Ende dieser dramatisch neuen Situation ist nicht absehbar.

Mitte März wurde unter dem Eindruck der Geschehnisse in Italien und rasant steigender Infektionsfälle in Deutschland die flächendeckende Schließung der bayerischen Schulen angeordnet – eine einschneidende Entscheidung mit Konsequenzen, die bis jetzt nicht vollständig absehbar sind.  Auch an Universitäten und Musikhochschulen wurde der Lehr- und Prüfungsbetrieb für mehrere Wochen vollständig eingestellt. Seitdem entwickeln sich sowohl das virale Geschehen als auch die politischen Reaktionen darauf dynamisch. Nach einer Entspannung und zunehmenden Öffnungen im Sommer breitet sich das Virus wieder mit steigender Geschwindigkeit aus. Was dies für unser aller Leben und Arbeiten in den kommenden Monaten bedeutet, lässt sich nicht verlässlich vorhersagen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden wir alle aber noch auf lange Zeit mit der Pandemie und immer wieder wechselnden Einschränkungen leben müssen – eine Geduldsprobe insbesondere für all diejenigen, in deren persönlichem Umfeld es bisher keinen schweren Corona-Fall gab. Klar ist aber, dass in absehbarer Zeit keine Rückkehr zu „normalem“ Musikunterricht, „normaler“ Probenarbeit und Konzerten möglich sein wird.

Der VBS hat sich in den vergangenen Monaten mit öffentlichen Statements zu den Corona-Maßnahmen zurückgehalten. Im Zentrum unserer Aktivitäten stehen die fortwährende Analyse der Situation und zielgenaue Hilfestellungen für die Musiklehrkräfte. So konnten wir bereits im Mai und Juni eine Reihe von Online-Workshops anbieten, in denen Vorstandsmitglieder und externe Referentinnen Know-how zu Themen wie dem Erstellen von Unterrichtsmaterialien mit h5p, Online-Chorproben oder der Produktion von Multiscreen-Videos vermittelten – ein Modell, das mittlerweile Schule gemacht hat und rasch von anderen Anbietern übernommen wurde. Heidi Speth und Gabriele Puffer standen dem Bayerischen Rundfunk als Ansprechpartnerinnen in Sachen „Situation des Musikunterrichts“ zur Verfügung.1

Schwierige Zeiten erfordern einen engen Schulterschluss: Deshalb steht der Vorstand des VBS in regelmäßigem Kontakt mit unseren Ansprechpartnerinnen und -partnern im Kultusministerium sowie mit dem Vorstand des BMU Bayern. Gemeinsam versuchen wir, für das Fach Musik angemessene Antworten auf die ständig neuen Herausforderungen zu finden. So wurde es an bayerischen Schulen wieder möglich, im Musikunterricht zu singen und jahrgangsübergreifende Wahlkurse durchzuführen. Von Seiten des Ministeriums wird den bayerischen Musiklehrerinnen und -lehrern damit Vertrauen entgegengebracht und erhebliche Verantwortung in die Hände gelegt. Deshalb appellieren wir an unsere Mitglieder: Nutzen und gestalten Sie die Möglichkeiten, die sich Ihnen jeweils bieten an Ihrer Schule! Behalten Sie dabei aber auch die Verantwortung im Blick, die Sie für das Fach Musik, seine Lehrkräfte und die Schülerinnen und Schüler in ganz Bayern mittragen!

In den vergangenen Wochen erreichten uns ganz unterschiedliche Rückmeldungen und Anfragen aus dem Kollegenkreis. Darin ging es um Beschwernisse des „neuen Schulalltags“ wie das Tragen von Masken im Unterricht oder die Frage, wie man an der jeweils eigenen Schule trotz Abstandsgebot mit Schulklassen und (Teil-)Ensembles singen könnte: In Aula oder Turnhalle? Draußen, solange das Wetter es zulässt? Nach Schuljahresbeginn ergab sich die Frage, ob es urheberrechtlich erlaubt sei, die Noten für Schulchor, Orchester oder Band via Lernplattform an die Ensemblemitglieder zu verteilen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies tatsächlich zulässig. Inhaltlich und rechtlich verlässliche Auskunft dazu gibt die Broschüre „Medienrecht und Schule“ der ALP Dillingen.2 Im Auge behalten sollten wir auch die Frage, inwieweit sich angesichts der gravierenden Einschränkungen des musikpraktischen Unterrichts die Behauptung des Dienstherrn derzeit halten lässt, Musik sei kein „wissenschaftliches Fach“. Viele Kolleginnen unterrichten derzeit notgedrungen vorwiegend „theoretische Themen“. Damit ist der Argumentation, Musikunterricht sei wegen des hohen Praxisanteils in den Stunden weniger vorbereitungsaufwendig als Unterricht in anderen Fächern, die Grundlage weitgehend entzogen.

Wie geht es weiter? – Der Vorstand beobachtet weiterhin aufmerksam die Entwicklungen. In den kommenden Wochen muss unter anderem geklärt werden, ob der für Ende Februar geplante VBS-Fortbildungstag mit anschließender Mitgliederversammlung wie geplant durchgeführt werden kann und welche Alternativen sich gegebenenfalls anbieten. Für unsere bildungs- und verbandspolitische Arbeit wäre es auch in den kommenden Wochen hilfreich, wenn wir weiterhin von Ihnen erfahren könnten, mit welchen Problemen und Herausforderungen Sie vor Ort konfrontiert sind, welche Lösungen Sie entwickelt haben und welche Wünsche Sie an die Bildungspolitik haben. Damit wir uns wirkungsvoll für die Belange der Schulmusik einsetzen können, sind wir auf aktuelle Informationen angewiesen. Erreichen können Sie uns am besten per Mail unter info [at] vbsmusik.de (info[at]vbsmusik[dot]de).

Anmerkungen
1 Siehe unter anderem https://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/musik-fuer-bayern/wie-gelingt…
2 http://www.vbsmusik.de/sites/default/files/UrhG/medrecht%2Bschule_alp.p…

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