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Wie funktioniert „Interessenvertretung“?

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Für alle Mitglieder da sein – ein Beispiel aus der Praxis: 2G, 3G und die Folgen
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Kürzlich ging beim Tonkünstlerverband Baden-Württemberg ein Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ein zum Thema: „Positionierung des TKV Baden-Württemberg gegenüber einer partiellen Mitglieder-Diskriminierung durch die Regierung“ („Positionierung des TKV Baden-Württemberg gegenüber der durch die Regierung veranlasste, grundrechtsverletzende Diskriminierung derjenigen Mitglieder, die eine Impfung für sich ablehnen“).

Laut Satzung ist hierfür ein Quorum von einem Viertel der Mitglieder notwendig. 602 Mitglieder hätten diesen Antrag unterstützen müssen, um die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung zu erreichen. Dieses Quorum wurde mit 181 Rückmeldungen deutlich unterschritten. Selbstverständlich handelt es sich bei „2G“ um eine Maßnahme, die eine Einschränkung des beruflichen Tuns bedeuten kann. Und selbstverständlich wird sich der Verband dafür einsetzen, den Betroffenen mit Beratung zur Seite zu stehen.

Ob jedoch eine außerordentliche Mitgliederversammlung das richtige Podium ist, um eine solche Frage zu diskutieren, sei dahingestellt. Der Verband wird sich immer um die Interessen seiner Mitglieder kümmern: Zuletzt geschah dies zum Beispiel, als es um die Einschränkung des privaten Musikunterrichts ging. Hier waren weite Teile unserer Mitgliederschaft direkt betroffen und wir haben gerichtlich klären lassen, dass privater Musikunterricht nicht unter einer Verordnung, die für Musikschulen gilt, „subsummiert“ werden kann. Gleichwohl ist bekannt, dass große Teile unserer Mitgliederschaft auch an Musikschulen unterrichten und sich unter die dort geltenden Regelungen stellen müssen. Die Interessenlage ist heterogen und meist sogar im Einzelfall unterschiedlich.

Trotzdem und gerade deshalb versucht der Verband, für alle Mitglieder da zu sein. Die Erkenntnis, dass sich das gesamte Spektrum der künstlerisch Tätigen organisieren sollte, um mit einer Stimme zu sprechen, ist leider noch nicht allzu verbreitet. Immer wieder ist zu beobachten, dass es eine Spaltung in Partikularinteressen gibt, die eine gemeinsame Haltung erschweren.

Genauso wie der Riss durch die gesamte Gesellschaft geht, der „Geimpfte“ und „Ungeimpfte“ in unversöhnliche Lager teilt, geht dieser Riss auch quer durch unsere Mitgliederschaft.

Auf der einen Seite stehen die Mitglieder, die die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie für gerechtfertigt halten, die in der Impfung eine Möglichkeit sehen, sich und andere zu schützen; besonders auch diejenigen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können (Kinder, Schwangere, Menschen mit Vorerkrankungen).

Auf der anderen Seite stehen die Mitglieder, die sich gegen die Impfung entschieden haben. Die Beweggründe für diese Entscheidung umfassen ein riesiges Spektrum von gesundheitsbewusster Risikoabwägung und genereller Impfgegnerschaft über Staatskritik bis hin zu Verschwörungstheorien.

Für diese Gruppen gibt es nun durch staatlich angeordnete Maßnahmen Einschränkungen für das berufliche Tun: Testpflichten, Zutrittsverbote, die sich aus der Einstufung in eine „Warnstufe“ oder eine „Alarmstufe“ ableiten lassen. Die Kennzahlen hierzu liefern die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und die der Intensivbettenbelegung mit COVID-19-Patienten.

Vor kurzer Zeit hat sich das Robert-Koch-Institut gemeldet, dass die tatsächliche Impfquote weit über der bisher angenommenen liegt. Sollte sich das bewahrheiten, könnten Werte erreicht sein, die an die angestrebte Herdenimmunität heranreichen. Spätes­tens dann muss der Staat reagieren und die grundrechtseinschränkenden Maßnahmen zurücknehmen. Stand 11. Oktober 2021 sind bundesweit 75,8 Prozent der über 18-Jährigen doppelt geimpft (Quelle: RKI).

Die Dramatik eventueller „Berufsverbote“ durch Corona-bedingte Maßnahmen scheint sich angesichts der derzeitigen Entwicklungen nicht zu verschärfen. Wir sollten einander respektvoll und gelassen begegnen. Das heißt nicht, dass wir den Staat in seiner „autoritären Fürsorglichkeit“ (Heribert Prantl) nicht kritisieren und –wo nötig – auch die Gerichte anrufen können.

Ob, und in welcher Form dies getan wird, haben die Mitglieder durch freie Wahlen in die Hände ihrer Leitungsgremien gelegt, in denen Fragestellungen wie diese diskutiert und die daraus folgenden Handlungen in die Wege geleitet werden.

 

 

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