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Nachrichten aus dem KIZ. Foto: Hufner
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Chöre und Gesangsensembles dürfen im Saarland unter Auflagen gemeinsam singen

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Saarbrücken - Der neuen Corona-Verordnung im Saarland zufolge dürfen Chöre und Gesangsensembles im Bundesland von Montag (15. Juni) an unter Auflagen wieder gemeinsam singen. Erlaubt seien dann Veranstaltungen und Proben mit bis zu zehn Teilnehmern auch in geschlossenen Räumen auf der Grundlage eines Hygienekonzeptes, teilte die Landesregierung in Saarbrücken mit.

Demnach muss beim gemeinsamen Singen ein angemessener Mindestabstand - nach derzeitigem wissenschaftlichem Erkenntnisstand von drei Metern - eingehalten und für eine gute Durchlüftung des Raumes gesorgt werden. Zudem sind - wie in der Gastronomie - Namen und Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu erfassen, um den Gesundheitsämtern das Nachverfolgen eventueller Infektionsketten zu erleichtern.

«Mit der Neuregelung haben die vielen hundert Chöre im Saarland einen Rahmen, in dem das gemeinsame Singen endlich wieder möglich ist», sagte Kulturministerin Christine Streichert-Clivot (SPD) einer Mitteilung zufolge. Mit bis zu zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmerin seien zwar für die meisten Chöre und Gesangsensembles keine «Tuttiproben» möglich. «Die Arbeit in der jeweiligen Stimmgruppe kann aber sinnvoll wiederaufgenommen werden», sagte die Ministerin.

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