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Budget für Kölner Opernsanierung soll auf 404 Millionen steigen. Foto: Hufner
Zweite Bewerbungsrunde für Stipendium «Kultur ans Netz» wohl ab April. Foto: Hufner
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Energie-Förderung für Kultursektor auch rückwirkend möglich

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Berlin - Bund und Länder haben den Weg für die Umsetzung des Kulturfonds Energie freigemacht. Sie haben sich auf eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung geeinigt. Der Beschluss sei eine sehr erfreuliche Nachricht, teilte Kulturstaatsministerin Claudia Roth am Mittwochabend mit. Eine Förderung könne rückwirkend für Veranstaltungen ab Januar 2023 beantragt werden.

Sowohl öffentliche als auch private Kultureinrichtungen können die Hilfen beantragen, sofern sie ein öffentlich zugängliches Kulturangebot bereitstellen. Auch Kulturveranstaltende sind unter bestimmten Voraussetzungen antragsberechtigt.

Um die bundesweit erheblichen Auswirkungen der Energiekrise auf Kultureinrichtungen zu mindern, wird der Bereich den Angaben nach in den Jahren 2023 und 2024 mit bis zu einer Milliarde Euro unterstützt. Gefördert werden sollen im Kulturfonds Energie des Bundes Mehrkosten für netzbezogenen Strom sowie Gas und Fernwärme. Die administrative Abwicklung soll über die Kulturministerien der Länder erfolgen.

«Schon Corona war für die Kulturszene existenzbedrohend», sagte Roth. «Nur durch die umfangreichen Hilfsprogramme von Bund und Ländern konnte ein kultureller Kahlschlag verhindert werden. Kaum ist die Pandemie überwunden, sind viele Kultureinrichtungen durch die rasant gestiegenen Energiepreise erneut in ihrer Existenz gefährdet.»

Über den Kulturfonds Energie können bis zum 30. April die Mittel beantragt werden. Speziell in Thüringen bekämen die Einrichtungen in Zeiten steigender Energiekosten Sicherheit über die vom Thüringer Landtag im Rahmen des Sondervermögens «Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefonds» gegebenen Hilfen hinaus, sagte Thüringens Kulturminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke). Existenzgefährdungen würden vermieden.

 

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