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Länder-Staatskanzleien wollen Großveranstaltungen wieder erlauben. Foto: Pixabay-Lizenz – gemeinfrei
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Länder-Staatskanzleien wollen Großveranstaltungen wieder erlauben

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Berlin - Anfeuern, mitfiebern, jubeln - das alles geht besser vor Ort. Für Sportfans rückt der nächste Stadionbesuch in greifbare Nähe. Und auch für Kulturliebhaber ändert sich etwas.

Rechtzeitig zum Start der nächsten Bundesliga-Saison wollen die Länder große Sportveranstaltungen mit bis zu 25 000 Zuschauern wieder zulassen. Bei bestimmten Veranstaltungen sollen sogar mehr Teilnehmer erlaubt sein. Bayern will die Obergrenze allerdings bei 20 000 Zuschauern ziehen. Darauf verständigten sich die Chefs der Staats- und Senatskanzleien am Dienstag, wie Berlin als derzeitiges Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz mitteilte. Derweil breitet sich die hochansteckende Delta-Variante des Coronavirus immer stärker aus in Deutschland.

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) verwies auf Erfolge bei der Pandemie-Bekämpfung mit niedrigen Infektionszahlen und immer mehr Impfungen. «Dadurch gewinnen wir Spielräume, wieder Zuschauerinnen und Zuschauer bei großen Sportveranstaltungen, bei anderen Großveranstaltungen und vor allem bei großen und uns wichtigen kulturellen Events zuzulassen.»

Gerade mit Blick auf die Gefahren neuer Virusvarianten mahnte Müller aber weiter zur Vorsicht. «Ich appelliere an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Veranstaltungen und nach wie vor auch an alle Bürgerinnen und Bürger, Regeln und Vorgaben weiterhin zu respektieren und zu beachten. Wir dürfen und wollen keine vierte Welle der Pandemie riskieren.»

Die Neuregelung muss noch in jeweiliges Landesrecht übertragen werden. Das Eröffnungsspiel der neuen Bundesliga-Saison ist für den 13. August geplant, wenn Borussia Mönchengladbach in Gladbach gegen Bayern München antritt. Im Papier selbst wird als Ziel eine abgestimmte Regelung «rechtzeitig zum Start der jeweiligen deutschen Profiligen bzw. Pokalwettbewerbe» genannt.

Für «große Sportveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter» gilt laut Beschluss: Bei mehr als 5000 Zuschauern darf maximal die Hälfte der am Veranstaltungsort möglichen Zuschauer zugelassen sein, aber normalerweise nicht mehr als insgesamt 25 000 Menschen. Bayern will nur eine Auslastung von maximal 35 Prozent der Höchstkapazität bei einer Obergrenze von 20 000 Zuschauern zulassen. Für bestimmte Großveranstaltungen (zum Beispiel sogenannte Traditionsveranstaltungen) können die Länder unter Umständen auch mehr Zuschauer zulassen.

Länderübergreifende Sportveranstaltungen mit mehr als 5000 Zuschauern sollen nicht genehmigt werden, wenn sich am Austragungsort binnen sieben Tagen mehr als 35 von 100 000 Einwohnern mit dem Coronavirus infiziert haben (7-Tages-Inzidenz) und wenn das Infektionsgeschehen «nicht klar eingrenzbar» ist. Zutritt sollen Getestete, Geimpfte und Genesene haben.

Zusätzlich sollen personalisierte Tickets die Nachverfolgung von Infektionsketten ermöglichen, bei Einlass und Platzverteilung soll auf Abstand geachtet werden. Ausschank und Konsum von Alkohol sollen begrenzt werden. Mindestens abseits des eigenen Platzes sollen Zuschauer eine Maske tragen.

Zuspruch kam vom SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach. «Ich halte das im Großen und Ganzen für vernünftig», sagte er den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND). «Ich glaube, dass das so funktionieren wird.»

Für Kulturverstaltungen «mit mehr als 5000 zeitgleich Anwesenden» sollen auf Grundlage der jeweiligen Landesregelungen Vorgaben für Schutz- und Hygienekonzepte, Kontaktnachverfolgung, Einlassmanagement, Testerfordernisse und Abstands- und Maskenregelungen getroffen werden. Eine Zuschauer-Obergrenze wird an dieser Stelle nicht genannt.

Die Neuregelung ist zunächst für den Zeitraum bis zum 11. September vorgesehen - so lange ist derzeit auch die so genannte epidemische Lage von nationaler Tragweite befristet, die dem Bund in der Pandemie weiterreichende Kompetenzen verschafft.

Einzelne Länder wollen im Detail von der Grundsatz-Vereinbarung abweichen. So trägt Baden-Württemberg nach Angaben der dortigen Staatskanzlei das Verbot von großen Sportveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter ab einer Inzidenz von mehr als 35 bei «nicht klar eingrenzbarem» Infektionsgeschehen zwar mit. Zugleich macht das Land aber deutlich, dass selbst bei eingrenzbarem Infektionsgeschehen ab einer Inzidenz von mehr als 50 dort keine Sport-Großveranstaltungen stattfinden sollen. Bayern und Baden-Württemberg sehen ein komplettes Alkoholverbot vor. Mecklenburg-Vorpommern kündigte an, auf Ausnahmen von der Obergrenze von 25 000 Zuschauern zu verzichten. Schleswig-Holstein merkte an, für künftige Beschlüsse müsse neben dem Inzidenzwert vor allem die Belastung des Gesundheitswesens Maßstab sein.

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