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Offener Brief an Merkel für inhaftierte Künstler in der Türkei. Foto: Hufner
Gideon Kremer und Kremerata Baltica feiern Doppeljubiläum in Lettland. Foto: Hufner
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Rheinland-Pfalz: Frist für Anträge der Veranstaltungsbranche verlängert

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Die Landesregierung hat für Kulturschaffende die Frist für Anträge auf Förderungen im Veranstaltungsbereich um einen Monat auf den 15. Februar verlängert. Die Projekte müssen so geplant werden, dass sie auch in einem digitalen oder hybriden Format stattfinden können und bis spätestens 30. April anlaufen, wie Kulturminister Konrad Wolf (SPD) am Montag mitteilte. Projekte, die im März oder April beginnen, werden auch gefördert, wenn sie im Zeitraum Mai und Juni fortgesetzt werden. Die maximale Förderhöhe betrage 25.000 Euro.

„Mit der Programmlinie „Lichtblicke“ möchten wir gezielt die Veranstaltungsbranche im Kultursektor unterstützen, die von den Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung besonders betroffen war und noch ist“, erklärte Wolf. Mit der Förderung von Veranstaltungen entstünden Auftrittsmöglichkeiten für Künstlerinnen und Künstler sowie Aufträge für die Veranstaltungswirtschaft und die Clubs im Land. Anträge für Förderungen in diesem Programm können laut Ministerium an fokuskultur [at] kulturstiftung-rlp.de (fokuskultur[at]kulturstiftung-rlp[dot]de) geschickt werden.

Den Angaben zufolge unterstützt die Landesregierung in ihrem Programm „Im Fokus – 6 Punkte für die Kultur“ seit März vergangenen Jahres Kulturschaffenden und Kulturveranstalter in der Corona-Krise. Dafür stelle das Land insgesamt 15,5 Millionen Euro zur Verfügung.

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