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Würzburg: Ermittlungsverfahren gegen Staatsanwalt in Kulturaffäre eingestellt

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Würzburg (ddp-bay). Die Würzburger Staatsanwaltschaft hat legal gehandelt, als sie der Stadt Würzburg Einsicht in die Akten ihres Ermittlungsverfahrens gegen den damaligen Generalmusikdirektor (GMD) Jin Wang gestattete. «Die Akteneinsicht wurde in Übereinstimmung mit den dafür geltenden Vorschriften gewährt», teilte die Staatsanwaltschaft Schweinfurt am Donnerstag.

Die Schweinfurter Behörde musste den Fall überprüfen, nachdem ein Rechtsanwalt im Zusammenhang mit der Würzburger Kultur-Affäre um den inzwischen fristlos gekündigten Generalmusikdirektor Strafanzeige wegen «Verletzung von Privatgeheimnissen» gegen den Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg erstattet hatte.
Das Ermittlungsverfahren gegen den Leitenden Oberstaatsanwalt Clemens Lückemann wurde eingestellt: «Die Stadt Würzburg hatte das Recht, sich über die ihrem Generalmusikdirektor gemachten Vorwürfe zu informieren. Die Staatsanwaltschaft Würzburg und ihr Leiter haben nicht unbefugt gehandelt», betonte der Schweinfurter Leitende Oberstaatsanwalt Rainer Vogt.
Die Würzburger Staatsanwaltschaft hatte gegen Jin Wang wegen «versuchter Nötigung zu einer sexuellen Handlung» ermittelt. Betroffene war eine Orchester-Praktikantin, die aber selbst keine Anzeige gegen Wang erstattet hatte. Das Ermittlungsverfahren ist zurzeit vorläufig eingestellt und spielte bei der fristlosen Kündigung des Generalmusikdirektors durch die Stadt eine wichtige Rolle.
Am Mittwoch war Wang am Arbeitsgericht Würzburg mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gescheitert, mit der er die vorläufige Rückkehr ans Dirigentenpult des Würzburger Mainfranken-Theaters erzwingen wollte. Die Kündigung durch die Stadt sei nicht «offensichtlich unwirksam», urteilte Arbeitsrichter Christian Steindle.
 

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