Die nmz berichtet in einer kurzen Notiz über den Vertrag zwischen der VG Musikedition und dem Verband deutscher Musikschulen über die Möglichkeiten des legalen Notenkopierens. Was sich zunächst (in Folge der Kürze der Nachricht) ganz gut anhört, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als schwer finanzierbarer Kostenfaktor für Musikschulen.
Wer sich die Vereinbarung näher ansieht, begegnet einem Wust von praxisfremden Einschränkungen: Nicht alle Verlage sind Mitglied der VG Musikedition. Werke von Nichtmitgliedern dürfen nicht kopiert werden. Wer hat die Pflicht, die Mitgliedschaft zu überprüfen? Die Länge der Werke, die kopiert werden dürfen, ist beschränkt. Heißt im Klartext: Wer schneller spielt, darf mehr kopieren. Nur ein bestimmter Prozentsatz eines Werkes darf kopiert werden. Wer hat sich so etwas ausgedacht? Je komplizierter ein Kriterienkatalog ist, desto weniger kann seine Einhaltung kontrolliert werden. Für viele Musikschulen dürfte der Abschluss der Vereinbarung finanziell nicht zu leisten sein, soll doch hier eine (jährlich wiederkehrende) Investition für die Schüler getätigt werden. Diese lässt sich nur im Umlagesystem über Gebührenerhöhungen (bzw. Kopierumlage) refinanzieren. Ist die Vereinbarung der Versuch, den Mitgliedsschulen des VdM wenigstens eine Möglichkeit anzubieten, nicht in Haftung für illegales Tun ihrer Lehrer zu geraten? Dieses Risiko kann sich eine Musikschule preisgünstiger durch eine Enthaftungserklärung ihrer Mitarbeiter vom Hals schaffen.
Die Aufweichung des generellen Kopierverbotes durch Abschluss von komplizierten Sonderregelungen sind lediglich ein rückwärtsgewandtes Zwischenstadium zu einer zukunftsfähigen Lösung, die da heißt: ein Downloadportal mit Direktinkasso der heruntergeladenen Werke.
Das nun vorliegende Angebot an die Musikschulen kann man getrost als praxisfern ablehnen. Praktikable Lösungen sehen anders aus. Und machen wir uns nichts vor (auch wenn man das nicht laut sagen darf): Jeden Tag geht den Verlagen Geld durch illegales Kopieren verloren. An der Bereitschaft, hierfür zu bezahlen, mangelt es nicht. Aber die Bereitschaft, den vorliegenden Vertrag abzuschließen, dürfte wenig verbreitet sein. Wann sind die Verlage soweit, diesen Geldabfluss in die eigene Tasche umzuleiten?
Eckhart Fischer, via E-Mail