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Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Lockdowns

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Mitgliederumfrage
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Der DTKV Hessen führte eine Umfrage zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise bei seinen Mitgliedern vom 28. April bis 4. Mai 2020 durch. Auch wenn sich nur um die 20 Prozent der Mitglieder an dieser Umfrage beteiligt haben, lassen sich die Ergebnisse durchaus auf die anderen Mitglieder übertragen. Hört man die Berichte von Kolleg*innen auch außerhalb des DTKV und aus anderen Bundesländern, so erhält man ein recht einheitliches Bild.

Die Ergebnisse beschreiben ein düs­teres Szenario: 94 Prozent der Mitglieder sind von Einkommenseinbußen betroffen. Bei etwa der Hälfte der befragten Mitglieder sind die Einnahmen über 50 Prozent eingebrochen. Ein knappes Viertel der Kolleg*innen beklagt einen Totalverlust. Die Mitglieder, die Orchester und Chöre leiten, ihr Einkommen zum großen Teil durch Konzerte generieren oder im EMP-Bereich tätig sind, sind am stärks­ten betroffen. Gerade in diesen Bereichen ist mit einer schnellen Besserung der Situation nicht zu rechnen.
Den Antrag für die von staatlicher Seite angebotene Soforthilfe haben nur 23 Prozent der Mitglieder gestellt. Da dieser in Hessen nicht zur Deckung von Einkommensausfällen, sondern ausschließlich zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen gedacht ist, haben davon nur 22 Prozent eine Ausgleichzahlung erhalten können. Beim Einbeziehen eines fiktiven Unternehmer*innengehalts von 1180 Euro monatlich, wie es zum Beispiel in Baden-Württemberg möglich ist, hätten 68 Prozent der Mitglieder den Antrag gestellt.
Den Antrag auf Grundsicherung haben nur vier Prozent der Mitglieder gestellt. Hier lag die Bewilligungsrate bei rund Zweidrittel. Auch hier lässt sich die niedrige Inanspruchnahme der offerierten öffentlichen Hilfen trotz des erleichterten Zugangs dadurch erklären, dass Einkommen der Bedarfsgemeinschaft und Vermögen beim Antrag auf Grundsicherung angerechnet werden. Da Kolleg*innen teilweise versuchen in Erwartung einer Minimalrente Rücklagen für ihre Absicherung im Alter zu bilden, ist hier die Angst vor dem Verlust dieser wichtigen Altersrücklage offensichtlich der Grund für die geringe Antragsanzahl. 61 Prozent der Mitglieder würden nämlich den Antrag auf Grundsicherung stellen, wenn die Einkommensanrechnung der Bedarfsgemeinschaft und eine Vermögensprüfung wegfallen würden.
Der Arbeitsalltag vieler Kolleg*innen ist durch eine Patchwork-Existenz mit Konzertauftritten, Gruppen- und Einzelunterricht und Kooperationen mit Schulen geprägt. Ein kleines Resteinkommen wird durch das im geringen Umfang mögliche Unterrichten erwirtschaftet: zu viel für die Beantragung von ALG II, aber zu wenig zum (Über-)Leben!

 

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