Sommerzeit = Fünf-Sterne-Hängematte? – Nicht so ganz, wenn Sie eine eigene Website betreiben oder mit KI arbeiten. Bevor Sie sich in die wohlverdiente Auszeit zurückziehen, sollten Sie drei wichtige Deadlines im Blick haben.
Digital in Dur statt juristisch in Moll – jetzt handeln!
1. EU AI Act – Schulungs- & Nachweispflicht seit Februar 2025
Der AI Act wurde 2024 beschlossen und ist seit Februar 2025 in Kraft – also nicht mehr Zukunftsmusik. Er betrifft Sie direkt, falls Sie KI beruflich nutzen – sei es im Unterricht, für Marketing oder Konzertplanung – ganz egal, ob Sie solo unterwegs sind oder mit Team. Sie müssen nachweisen, dass Sie eine passende Schulung absolviert haben.
Gute Nachricht: Es gibt inzwischen zahlreiche Anbieter, die entsprechende Kurse und Zertifikate anbieten. Also: einfach eine passende Schulung buchen, Unterlagen ablegen und entspannt weitermachen.
Tipp: Dokumentieren Sie, welche Tools Sie einsetzen (z. B. ChatGPT, KI-Tools fürs Notensetzen) und wie Sie Datenschutz, Transparenz und rechtliches Bewusstsein beachten.
2. Barrierefreiheit – Stichtag 28. Juni 2025
Ab diesem Datum gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches die EU-Richtlinie umsetzt: Websites von Unternehmen und Selbstständigen müssen grundsätzlich barrierefrei sein – sprich: nach EN 301 549 beziehungsweise WCAG 2.1 AA optimiert. Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten oder mit unter zwei Millionen Euro Jahresumsatz – also die meisten von uns – sind befreit.
Dennoch lohnt die Mühe – nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch fürs SEO: Google rankt barrierearme Seiten tendenziell besser. Außerdem erreichen Sie mehr Publikum und erfüllen moderne Standards ohne Abmahn-Risiko.
To-dos:
- Überprüfen Sie Ihre Seite zum Beispiel mit WAVE, der App Lighthouse, WCAG Color Contrast Checker oder BITV-Test.
- Alt-Texte, responsives Layout, Tastatur-Navigation, Untertitel/Videounterstützung etablieren.
- Falls nicht komplett barrierefrei: Legen Sie eine gut sichtbare Erklärung zur Barrierefreiheit an und bieten Sie Alternativen (z. B. E-Mail-Kontakt, PDFs).
Eine gute Übersicht finden Sie auf der Webseite von Aktion Mensch
https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreie-website
3. Impressum – OS-Link fliegt am 20. Juli 2025 raus
Kleine, aber dafür sehr wichtige Hausaufgabe – da sich hierauf vermutlich die Abmahnhaie stürzen werden: Der Link zur EU-Streitschlichtungsplattform (OS-Plattform) ist ab dem 20. Juli 2025 nicht mehr Pflicht. Die Plattform wird abgeschaltet. Schauen Sie in Ihr Impressum – und löschen Sie den Link gegebenenfalls manuell (vor allem bei Baukasten-Websites) am 20. Juli – aber nicht früher. Nutzen Sie das Sommerloch, um Ihre rechtliche und digitale Präsenz auf Vordermann zu bringen:
Drei Termine, ein Workshop-Abend mit Kaffeepausen – und danach liegen Sie legal günstig, sind inklusiver und zukunftsfit. Und mal ehrlich: Hausaufgaben waren doch früher auch nicht nur nervig. Und wer sagt denn, dass Hausaufgaben immer nur etwas für Schüler:innen sind?
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