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Aktivierungsprogramm für die Musikszene in NRW

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Die beiden Studien des Landesmusik­rats NRW zur wirtschaftlichen Situation der Selbständigen im nordrhein-westfälischen Musikleben haben gezeigt, wie grundsätzlich eine stärkere Absicherung der freischaffenden professionellen Musikerinnen und Musiker auch unabhängig von der Coronakrise notwendig ist, wie sehr diese Krise diese Probleme vergrößert hat und dabei auch Verhaltensänderungen des Publikums herbeigeführt hat und nicht zuletzt, wie erforderlich unterstützende Maßnahmen für Aktivität im Musikleben sind.

In Nordrhein-Westfalen erwiesen sich vor allem die Stipendienprogramme des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW und die Stipendienprogramme des Deutschen Musikrats, der GVL, der GEMA und des Musikfonds als segensreich. Doch folgen mussten ihnen aktivierende Maßnahmen, welche die freie Szene wieder ins Konzertieren bringt und das Publikum wieder zur Teilhabe motiviert. Der Landesmusikrat NRW erhielt deshalb mit Unterstützung des Minis­teriums für Kultur und Wissenschaft NRW Mittel aus dem Corona-Rettungsschirm des Landes, um drei solcher aktivierenden Fördermaßnahmen durchzuführen. Insgesamt stellt das Land NRW dafür drei Millionen Euro bereit.

Die Initiative richtete sich an selbstständige Berufsmusikerinnen und -musiker und fördert selbst organisierte Aufführungen und Videoproduktionen sowie auch Aufträge zur Repertoirebildung an Komponistinnen und Komponisten sowie Arrangeurinnen und Arrangeure. Insbesondere beabsichtigte sie, dass Musikerinnen und Musiker die Möglichkeit erhalten, an die Pandemiesituation angepasste Auftritts- und Produktionsformate zu entwickeln und umzusetzen und damit Honorarausfälle zu kompensieren. Die Ausschreibung des Landesmusikrats setzte darauf, dass die geförderten Musikerinnen und Musiker andere mit ins Boot nehmen. Selbstaufführungen wurden nur finanziert, wenn mindestens drei weitere honorierte Musiker*innen beteiligt sind. Wer einen Kompositionsauftrag vergab und das Werk aufführt, kann dies nur mit mindestens vier weiteren Interpretinnen und Interpreten umsetzen. Die Antragsfrist endete am 24. Juli. Etwas mehr als zwei Millionen Euro werden ausgegeben. Der Rest wurde vom Kulturministerium reserviert, um ihn im Herbst bei eventuell anderer Corona­lage neu zu disponieren. Bis Ende Oktober erlebt das Bundesland jetzt 200 geförderte Aufführungen und 20 Video­produktionen. Bis Jahresende muss das Aktivierungsprogramm gegenüber dem Land abgerechnet sein.

 

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