Mit dem neuen Element der Verfassungsviertelstunde werden aktuell in den Jahrgangsstufen 2,4,6,8 und 11 an allen Schularten wöchentlich 15 Minuten im Rahmen der regulären Unterrichtszeit für eine Auseinandersetzung mit Grundgesetz, bayerischer Verfassung, unseren Grundrechten und den Werteprinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verwendet (vgl. QR-Code 1), die gegebenenfalls auch alle zwei Wochen in 30 Minuten oder alle drei Wochen in 45 Minuten umwandelbar sind. Alle Fächer und alle Lehrkräfte einer Jahrgangsstufe sind an der Schule zu beteiligen – folglich auch das Fach Musik. Die Ergebnisse müssen sichtbar dokumentiert werden, dabei soll ohne Leistungserhebungen und -bewertungen gearbeitet werden.
Die Komponistin Chiquinha Gonzaga, 1877 (Quelle: Wikimedia Commons)
Verfassungsviertelstunde Musik in Bayern
Im LehrplanPLUS finden sich bereits einige Impulsbeispiele zur Verfassungsviertelstunde im Fach Musik. In diesem Beitrag werden daher zusätzliche Anregungen gegeben, die das Spektrum erweitern sollen. Die Anregungen sind mit QR-Codes zu öffentlich verfügbaren Online-Unterrichtsmaterialien, Hörbeispielen und Videos praxisnah anzuwenden.
Freie Berufswahl und freie Entfaltung der Persönlichkeit
Am Beispiel des iranischen Mahbanoo Ensembles zeigt sich seit der islamischen Revolution 1971, was es bedeutet, wenn Musikerinnen das Grundrecht auf freie Berufswahl und auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit in der Musik verwehrt bleibt. Das Ensemble besteht aus Frauen und interpretiert traditionelle persische Musik gemeinsam mit anderen iranischen Musikern (vgl. QR-Code 2). Im Iran wurde Musik nach der islamischen Revolution 1971 zunächst komplett verboten. Dies wurde mit den Jahren zwar stetig gelockert, jedoch sind Frauen und Männer nicht gleichberechtigt. In einem 2023 geführten Interview für BR musica viva beschreibt der iranische Musiker Majid Derakhshani die Situation für Musikerinnen in seinem Land folgendermaßen: „Was die Ausübung der Musik angeht: Seit der Revolution und dem zunächst vollständigen Verbot jeglicher Art des Musizierens haben sich diese Vorgaben inzwischen etwas gelockert. In den größeren Städten ist es Frauen mittlerweile erlaubt, als Instrumentalistinnen aufzutreten. In kleineren und konservativeren Städten dagegen oft nicht. Das Singen für Frauen hingegen ist im Iran grundsätzlich verboten. Es sei denn, die Frauenstimme verschwindet im Chor oder wird von einer Männerstimme übertönt. Deshalb gibt es im Iran keine öffentliche Bühne für Sängerinnen. Trotzdem – oder gerade deshalb – gibt es eine enorme Zunahme an guten Sängerinnen im Land. Sie nutzen heute die sozialen Medien, um sich zu präsentieren.“ (BR musica viva, https://www. br-musica-viva.de/blog/die-liebe-zur-musik-ist-unsere-motivation/)
Das heutige Grundrecht auf freie Berufswahl und die freie Entfaltung der Persönlichkeit war im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert für die meisten Frauen eine Utopie. Ein wichtiger Schritt wurde erst mit dem Wahlrecht für Frauen begangen. Als Komponistinnen blieben Fanny Hensel oder Clara Schumann im Schatten von Bruder, beziehungsweise Ehemann. Eine in Europa weniger bekannte Persönlichkeit des 19./20. Jahrhunderts aus Lateinamerika, die als Frau mit Musik-Karriere selbstbestimmt zu leben versuchte, ist die brasilianische Komponistin Chiquinha Gonzaga (vgl. QR-Code 3).
Der folgende kurze biografische Text kann auch in jüngeren Jahrgangsstufen verwendet werden: Die Komponistin Chiquinha Gonzaga (1847–1935) war eine Pionierin des brasilianischen Karnevals in Rio de Janeiro und die erste weibliche Dirigentin Brasiliens. Gonzaga entstammte der Verbindung einer Sklavin und eines wohlhabenden weißen Manns, was zu dieser Zeit gesellschaftlich nicht akzeptiert wurde. Sie genoss aufgrund der Privilegien ihres Vaters eine fundierte Erziehung und begann im frühen Jugendalter zu komponieren. Nach der Scheidung aus einer arrangierten Ehe wurde sie von ihrem Vater verstoßen und führte ein zunächst entbehrungsreiches, aber selbstbestimmtes Leben als Musikerin. Ihr Marsch „O Abre Alas“ erklingt noch heute bei Karnevalsumzügen. Gonzaga trug gerne männliche Kleidung, setzte sich für die Abschaffung der Sklaverei, das Wahlrecht von Frauen und für die Autorenrechte von Komponistinnen und Komponisten ein.
Anhand der Infotexte und Videobeispiele diskutieren Schülerinnen und Schüler über die in unserer Verfassung verankerten Grundrechte auf freie Berufswahl und auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Im Musikunterricht ließe sich mit folgenden Fragestellungen in der Verfassungsviertelstunde arbeiten: Was ist so außergewöhnlich an Gonzagas Musikerinnenbiografie? Wie stellt sich die Situation von Musikerinnen im Iran seit der islamischen Revolution im Vergleich zu Deutschland dar? Was bedeutet das Grundrecht auf freie Berufswahl und freie Entfaltung der Persönlichkeit für Dich?
Meinungsfreiheit und ihre Grenzen in Songtexten
Artikel 5 (1) unseres Grundgesetzes besagt: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […].“ Bei diskriminierenden und gewaltverherrlichenden Songtexten sind jedoch die Grenzen der Meinungsfreiheit erreicht, und zwar immer an dem Punkt, an dem die Grundrechte anderer Personen verletzt werden. Es ist daher nicht erlaubt, in aktuellen Songtexten zum Hass auf andere Menschen aufzurufen und anderen Menschen mit Gewalt zu drohen.
Konzipiert von der Arbeitsgruppe für politische Bildung stellt das ISB eine prägnante Powerpoint-Präsentation ab Jahrgangsstufe 8 zur Verfügung, die Grenzen der Meinungsfreiheit an praktischen Beispielen aufzeigt. Unter anderem wird am Beispiel eines Rap-Songs mit Gewaltdarstellungen argumentiert, den die Schulband im fiktiven Situationsbeispiel beim nächsten Schulfest spielen möchte. Integriert in die Präsentation sind Ausschnitte des ABDELKRATIE-Videos mit Comedian Abdelkarim (vgl. QR-Code 4).
Protest- und Freiheitslieder kontrovers diskutiert
In einem Gespräch mit BR 24 merkt Politikwissenschaftler und Gymnasiallehrer Dr. Peter Koch an, „dass viele Lehrkräfte bei der fachfremden Vermittlung demokratischer Prinzipien überfordert seien. Gerade für kontroverse Diskussionen in den Klassen, bei Provokationen, rassistischen oder verfassungsfeindlichen Aussagen einzelner Schüler wünschten sich seine Kollegen mehr Unterstützung.“ (https:// www.br.de /nachr ichten/bayern/ verfassungsviertelstunde-so,UZTzTeF, abgerufen am 14.1.26)
Hier lohnt ein Blick auf die drei Prinzipien des Beutelsbacher Konsens (https://www.bpb.de/die-bpb/ueber-uns/ auftrag/51310/beutelsbacher-konsens/, abgerufen am 14.01.26)
1. Überwältigungsverbot
Schülerinnen und Schüler sollen zu einem selbständigen, mündigen Urteil gelangen und dürfen nicht im Sinne erwünschter Meinungen überrumpelt, also nicht durch die Lehrkraft indoktriniert werden.
2. Kontrovers auch im Unterricht
Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen. Unterschiedliche Standpunkte und Alternativen sollen erörtert werden, auch wenn sie gegebenenfalls den Schülerinnen und Schülern „von ihrer jeweiligen politischen und sozialen Herkunft her fremd sind“.
3. Analyse der politischen Situation
Der Schüler/die Schülerin muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren. Diese Zielsetzung schließt operationale Fähigkeiten als Konsequenz aus Prinzip 1 und 2 ein. Die Suche nach einem Minimalkonsens der Lerngruppe könnte hier hilfreich sein. Anhand historischer Protest- und Freiheitslieder lässt es sich in der Verfassungsviertelstunde Musik nach den Prinzipien des Beutelsbacher Konsens kontrovers diskutieren. Je nach Zeitkontingent sucht entweder die Lehrkraft ein geeignetes Lied aus und bereitet den Kontext vor oder die Schülerinnen und Schüler wählen aus verschiedenen historischen Protest- und Freiheitsliedern aus und recherchieren zur Geschichte des Lieds wie zum Beispiel zu „Bella ciao“, „Die Gedanken sind frei“, „We shall overcome“ oder „Get up, stand up“. Entstehungszeit, Autorenschaft, Inhalt, Anlässe, Interpretinnen und Interpreten werden in einem kurzen Steckbrief geklärt. Es folgen reflektierende Fragen, die zum Unterrichtsgespräch einladen: „Passen Musik und Text zusammen? Warum wurde wohl diese Musik zu diesem Text gewählt? Seid ihr mit dem Inhalt einverstanden? Könnt ihr ihn mittragen?“ (polis aktuell: Musik und Menschenrechte, Nr. 2/2019, S. 9)
Hymnen als nationale Symbole
In allen Jahrgangsstufen lässt sich mit der Europäischen Hymne in der Verfassungsviertelstunde durch verschiedene Versionen von klassischem Original, über Jazz-, E-Gitarren- und Romani-Versionen, Hip-Hop-, Trance- und Techno-Stile eine ästhetische Auseinandersetzung inszenieren, die von erstem Kennenlernen und Überraschungseffekten über die Vertiefung in unbekanntere Musik-Stilrichtungen bis zu Aspekten der Inter- und Transkulturalität führen kann. Die Tonbeispiele in unterschiedlichsten musikalischen Facetten sind direkt über die Webseite des Europarats abspielbar (vgl. QR-Code 5).
Über musikimmanente Aspekte hinaus wird die deutsche Nationalhymne als nationales Symbol beim Fußball im Begleitmaterial „Die Hymne gehört dazu!“ mit einem erweiterbaren Stundenbild der Bundeszentrale für politische Bildung thematisiert (vgl. QR-Code 6). Als kurzer Einstieg in dieses Thema könnte eine Umfrage in der Klasse dienen, die das Mitsingen der Nationalhymne bei einer Festveranstaltung oder beim Fußballspiel auf einer fünfstufigen Skala von „Finde ich selbstverständlich“ bis „Könnte ich mir nicht vorstellen“ abfragt.
Für die Jahrgangsstufen 1 bis 7 ist außerdem ein kostenloser PDF-Download der 28 EU-Nationalhymnen mit Liedtexten und Länderportraits der Bundeszentrale für politische Bildung erhältlich. Im Umgang mit den EU-Nationalhymnen ließe sich im Musikunterricht mit folgenden Fragestellungen arbeiten: „Welche Begriffe werden in Nationalhymen aller Länder immer wieder verwendet? Welche Rolle spielt in diesen Hymnen die ‚Liebe zum eigenen Land‘? Wie wird das eigene Land im Verhältnis zu anderen Ländern dargestellt?“ (Themenblätter im Unterricht Nr. 29/2003).
Ausblick „Musik politisch“ auf die Jahrgangsstufen 10–13
Politische Bildung zählt zwar zu den fächerübergreifenden Bildungs- und Erziehungszielen, allerdings nimmt sie in den geltenden Lehrplänen für das Fach Musik in Bayern eher eine Randfunktion ein und taucht explizit als eigenständiger Themenbereich nur in der 10. Jahrgangsstufe an der Realschule und 11. Jahrgangsstufe am Gymnasium auf. Zu einer intensiven Beschäftigung mit weltweitem historischem Demokratie-Verständnis kann mit Schülerinnen und Schülern ab der 10. Jahrgangsstufe auf der Lernplattform Open Music Academy in einem fächerübergreifenden Ansatz (Musik, Englisch und Geschichte) zum prägenden amerikanischen Staatsmann Abraham Lincoln (1809–1865) in kompositorischen Portraits des 20. Jahrhunderts von Ives, Copland und Harris gearbeitet werden (vgl. QR-Code 7). Hier ließe sich an die Themenbereiche der gymnasialen Oberstufe „Musik seit Beginn des 20. Jahrhunderts“ und „Entwicklungen abendländischer Instrumentalmusik“ anknüpfen.
Mit der Einführung der Verfassungsviertelstunde als neuem Element der politischen Bildung ist auch für das Fach Musik eine Chance zur stärkeren Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen und historisch-politischen Aspekten im Unterricht entstanden. Angesichts der sich wandelnden gesellschaftspolitischen Verhältnisse bieten sich vielfältige schülerorientierte Verknüpfungspunkte mit unserem Fach.
VBS-Fortbildungstag am 6. März 2026 mit anschließender Mitgliederversammlung
Der VBS lädt alle Interessierten herzlich zum diesjährigen Fortbildungstag unter dem Motto „Gesund, kreativ, partizipativ: Stimme und Jugendchorleitung in der Schule“ am Freitag, den 6. März 2026 an die Hochschule für katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik in Regensburg ein.
Von 9.00 bis 16.00 Uhr können neue Impulse für die eigene Stimmgesundheit als Lehrkraft sowie für die Arbeit mit Jugendchören gewonnen werden. In drei aufeinander abgestimmten Workshops werden Wissen und Werkzeuge für den schulischen Alltag vermittelt.
Workshop 1: Stimmlich fit im Schulalltag
Die Stimme ist das wichtigste Arbeitsinstrument im Lehrberuf – ob im Unterrichtsgespräch, beim Erklären oder in der musikalischen Arbeit. In diesem Workshop erhalten die Teilnehmenden praxisnahen Einblick in Stimmhygiene, effektive Prophylaxe und stimmschonende Techniken. Vorgestellt wird zudem die ReSt-App (Regensburger Stimmtraining) – ein wissenschaftlich entwickeltes Tool zur nachhaltigen Stimmpflege. Gemeinsam werden konkrete Übungen erprobt und ein persönlicher „Werkzeugkoffer“ mit alltagstauglichen Techniken für den Schulbetrieb zusammengestellt.
Workshop 2: Von der Stimme zum Klang – Stimme, Probe, Entwicklung
Wie lassen sich Chorproben mit Jugendlichen zugleich fordernd und fördernd gestalten? Behandelt werden Einstudiermethoden, der Aufbau von Mehrstimmigkeit, der sensible Umgang mit dem Stimmwechsel sowie Wege, Jugendliche aktiv in musikalische Prozesse einzubeziehen.
Workshop 3: Vom Chor zur Gemeinschaft – Motivation, Partizipation & Sichtbarkeit
Jugendliche dauerhaft für Chorarbeit zu begeistern, erfordert mehr als musikalische Qualität. Dieser Workshop widmet sich der aktiven Partizipation in organisatorischen und kreativen Prozessen und zeigt, wie Verantwortung, Feedbackkultur und Peer-Learning Motivation stärken. Ergänzend werden digitale Hilfsmittel vorgestellt, die Probenarbeit unterstützen und Chorarbeit auch außerhalb des Probenraums lebendig halten.
Die Workshops werden geleitet von Dr. Christian Gegner und Jonas Hauck, beide wissenschaftliche Mitarbeiter an der Universität Regensburg mit Forschungsschwerpunkt Lehrkräftegesundheit und Lehrkräftestimme, sowie von Eva-Maria Leeb, langjährige Dozentin für Chorleitung, Kinderchorleitung und Jugendchorleitung an der Hochschule für katholische Kirchenmusik Regensburg.
Weitere Informationen zum Fortbildungstag sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden sich auf FIBS unter der Kennung E255-Musik/26/429895.
Im Anschluss an die Workshops findet die Mitgliederversammlung des VBS statt, zu der alle Mitglieder sehr herzlich eingeladen sind.
- Share by mail
Share on