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Die Komponistin Chiquinha Gonzaga

Die Komponistin Chiquinha Gonzaga, 1877 (Quelle: Wikimedia Commons)

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Verfassungsviertelstunde Musik in Bayern

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Anregungen für den Musikunterricht
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Mit dem neuen Element der Verfas­sungsviertelstunde werden aktuell in den Jahrgangsstufen 2,4,6,8 und 11 an allen Schularten wöchentlich 15 Minu­ten im Rahmen der regulären Unter­richtszeit für eine Auseinandersetzung mit Grundgesetz, bayerischer Verfas­sung, unseren Grundrechten und den Werteprinzipien der freiheitlich-demo­kratischen Grundordnung verwendet (vgl. QR-Code 1), die gegebenenfalls auch alle zwei Wochen in 30 Minuten oder alle drei Wochen in 45 Minuten umwandelbar sind. Alle Fächer und alle Lehrkräfte einer Jahrgangsstufe sind an der Schule zu beteiligen – folglich auch das Fach Musik. Die Ergebnisse müssen sichtbar dokumentiert werden, dabei soll ohne Leistungserhebungen und -be­wertungen gearbeitet werden.

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Im LehrplanPLUS finden sich bereits einige Impulsbeispiele zur Verfas­sungsviertelstunde im Fach Musik. In diesem Beitrag werden daher zu­sätzliche Anregungen gegeben, die das Spektrum erweitern sollen. Die Anre­gungen sind mit QR-Codes zu öffentlich verfügbaren Online-Unterrichtsmateri­alien, Hörbeispielen und Videos praxis­nah anzuwenden. 

Freie Berufswahl und freie Entfaltung der Persönlichkeit 

Am Beispiel des iranischen Mahba­noo Ensembles zeigt sich seit der is­lamischen Revolution 1971, was es be­deutet, wenn Musikerinnen das Grund­recht auf freie Berufswahl und auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit in der Musik verwehrt bleibt. Das Ensem­ble besteht aus Frauen und interpre­tiert traditionelle persische Musik ge­meinsam mit anderen iranischen Mu­sikern (vgl. QR-Code 2). Im Iran wurde Musik nach der islamischen Revolution 1971 zunächst komplett verboten. Dies wurde mit den Jahren zwar stetig gelo­ckert, jedoch sind Frauen und Männer nicht gleichberechtigt. In einem 2023 geführten Interview für BR musica viva beschreibt der iranische Musiker Ma­jid Derakhshani die Situation für Mu­sikerinnen in seinem Land folgender­maßen: „Was die Ausübung der Musik angeht: Seit der Revolution und dem zu­nächst vollständigen Verbot jeglicher Art des Musizierens haben sich diese Vorgaben inzwischen etwas gelockert. In den größeren Städten ist es Frauen mittlerweile erlaubt, als Instrumenta­listinnen aufzutreten. In kleineren und konservativeren Städten dagegen oft nicht. Das Singen für Frauen hingegen ist im Iran grundsätzlich verboten. Es sei denn, die Frauenstimme verschwin­det im Chor oder wird von einer Män­nerstimme übertönt. Deshalb gibt es im Iran keine öffentliche Bühne für Sänge­rinnen. Trotzdem – oder gerade deshalb – gibt es eine enorme Zunahme an guten Sängerinnen im Land. Sie nutzen heute die sozialen Medien, um sich zu präsen­tieren.“ (BR musica viva, https://www. br-musica-viva.de/blog/die-liebe-zur-mu­sik-ist-unsere-motivation/) 

Das heutige Grundrecht auf freie Be­rufswahl und die freie Entfaltung der Persönlichkeit war im 19. und begin­nenden 20. Jahrhundert für die meisten Frauen eine Utopie. Ein wichtiger Schritt wurde erst mit dem Wahlrecht für Frauen begangen. Als Komponistinnen blieben Fanny Hensel oder Clara Schumann im Schatten von Bruder, be­ziehungsweise Ehemann. Eine in Euro­pa weniger bekannte Persönlichkeit des 19./20. Jahrhunderts aus Lateinamerika, die als Frau mit Musik-Karriere selbst­bestimmt zu leben versuchte, ist die bra­silianische Komponistin Chiquinha Gon­zaga (vgl. QR-Code 3). 

Der folgende kurze biografische Text kann auch in jüngeren Jahrgangsstu­fen verwendet werden: Die Komponis­tin Chiquinha Gonzaga (1847–1935) war eine Pionierin des brasilianischen Kar­nevals in Rio de Janeiro und die erste weibliche Dirigentin Brasiliens. Gon­zaga entstammte der Verbindung einer Sklavin und eines wohlhabenden wei­ßen Manns, was zu dieser Zeit gesell­schaftlich nicht akzeptiert wurde. Sie genoss aufgrund der Privilegien ihres Vaters eine fundierte Erziehung und begann im frühen Jugendalter zu kom­ponieren. Nach der Scheidung aus ei­ner arrangierten Ehe wurde sie von ih­rem Vater verstoßen und führte ein zu­nächst entbehrungsreiches, aber selbst­bestimmtes Leben als Musikerin. Ihr Marsch „O Abre Alas“ erklingt noch heu­te bei Karnevalsumzügen. Gonzaga trug gerne männliche Kleidung, setzte sich für die Abschaffung der Sklaverei, das Wahlrecht von Frauen und für die Au­torenrechte von Komponistinnen und Komponisten ein. 

Anhand der Infotexte und Videobei­spiele diskutieren Schülerinnen und Schüler über die in unserer Verfassung verankerten Grundrechte auf freie Be­rufswahl und auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Im Musikunterricht ließe sich mit folgenden Fragestel­lungen in der Verfassungsviertelstunde arbeiten: Was ist so außergewöhnlich an Gonzagas Musikerinnenbiografie? Wie stellt sich die Situation von Musike­rinnen im Iran seit der islamischen Re­volution im Vergleich zu Deutschland dar? Was bedeutet das Grundrecht auf freie Berufswahl und freie Entfaltung der Persönlichkeit für Dich? 

Meinungsfreiheit und ihre Grenzen in Songtexten 

Artikel 5 (1) unseres Grundgesetzes besagt: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […].“ Bei diskriminierenden und gewalt­verherrlichenden Songtexten sind je­doch die Grenzen der Meinungsfrei­heit erreicht, und zwar immer an dem Punkt, an dem die Grundrechte ande­rer Personen verletzt werden. Es ist daher nicht erlaubt, in aktuellen Song­texten zum Hass auf andere Menschen aufzurufen und anderen Menschen mit Gewalt zu drohen. 

Konzipiert von der Arbeitsgruppe für politische Bildung stellt das ISB eine prägnante Powerpoint-Präsen­tation ab Jahrgangsstufe 8 zur Verfü­gung, die Grenzen der Meinungsfrei­heit an praktischen Beispielen aufzeigt. Unter anderem wird am Beispiel eines Rap-Songs mit Gewaltdarstellungen ar­gumentiert, den die Schulband im fik­tiven Situationsbeispiel beim nächsten Schulfest spielen möchte. Integriert in die Präsentation sind Ausschnitte des ABDELKRATIE-Videos mit Comedian Abdelkarim (vgl. QR-Code 4). 

Protest- und Freiheitslieder kontrovers diskutiert 

In einem Gespräch mit BR 24 merkt Po­litikwissenschaftler und Gymnasial­lehrer Dr. Peter Koch an, „dass viele Lehrkräfte bei der fachfremden Ver­mittlung demokratischer Prinzipien überfordert seien. Gerade für kontro­verse Diskussionen in den Klassen, bei Provokationen, rassistischen oder ver­fassungsfeindlichen Aussagen einzel­ner Schüler wünschten sich seine Kol­legen mehr Unterstützung.“ (https:// www.br.de /nachr ichten/bayern/ verfassungsviertelstunde-so,UZTzTeF, abgerufen am 14.1.26) 

Hier lohnt ein Blick auf die drei Prin­zipien des Beutelsbacher Konsens (https://www.bpb.de/die-bpb/ueber-uns/ auftrag/51310/beutelsbacher-konsens/, abgerufen am 14.01.26) 

1. Überwältigungsverbot 

Schülerinnen und Schüler sollen zu einem selbständigen, mündigen Urteil gelangen und dürfen nicht im Sinne er­wünschter Meinungen überrumpelt, also nicht durch die Lehrkraft indok­triniert werden. 

2. Kontrovers auch im Unterricht 

Was in Wissenschaft und Politik kon­trovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen. Unterschied­liche Standpunkte und Alternativen sollen erörtert werden, auch wenn sie gegebenenfalls den Schülerinnen und Schülern „von ihrer jeweiligen politi­schen und sozialen Herkunft her fremd sind“. 

3. Analyse der politischen Situation 

Der Schüler/die Schülerin muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessen­lage zu analysieren. Diese Zielsetzung schließt operationale Fähigkeiten als Konsequenz aus Prinzip 1 und 2 ein. Die Suche nach einem Minimalkonsens der Lerngruppe könnte hier hilfreich sein. Anhand historischer Protest- und Freiheitslieder lässt es sich in der Ver­fassungsviertelstunde Musik nach den Prinzipien des Beutelsbacher Konsens kontrovers diskutieren. Je nach Zeitkon­tingent sucht entweder die Lehrkraft ein geeignetes Lied aus und bereitet den Kontext vor oder die Schülerinnen und Schüler wählen aus verschiedenen hi­storischen Protest- und Freiheitsliedern aus und recherchieren zur Geschich­te des Lieds wie zum Beispiel zu „Bel­la ciao“, „Die Gedanken sind frei“, „We shall overcome“ oder „Get up, stand up“. Entstehungszeit, Autorenschaft, In­halt, Anlässe, Interpretinnen und Inter­preten werden in einem kurzen Steck­brief geklärt. Es folgen reflektierende Fragen, die zum Unterrichtsgespräch einladen: „Passen Musik und Text zu­sammen? Warum wurde wohl diese Mu­sik zu diesem Text gewählt? Seid ihr mit dem Inhalt einverstanden? Könnt ihr ihn mittragen?“ (polis aktuell: Musik und Menschenrechte, Nr. 2/2019, S. 9) 

Hymnen als nationale Symbole 

In allen Jahrgangsstufen lässt sich mit der Europäischen Hymne in der Verfassungsviertelstunde durch ver­schiedene Versionen von klassischem Original, über Jazz-, E-Gitarren- und Romani-Versionen, Hip-Hop-, Tran­ce- und Techno-Stile eine ästhetische Auseinandersetzung inszenieren, die von erstem Kennenlernen und Überra­schungseffekten über die Vertiefung in unbekanntere Musik-Stilrichtungen bis zu Aspekten der Inter- und Transkultu­ralität führen kann. Die Tonbeispiele in unterschiedlichsten musikalischen Facetten sind direkt über die Websei­te des Europarats abspielbar (vgl. QR-Code 5). 

Über musikimmanente Aspekte hi­naus wird die deutsche Nationalhym­ne als nationales Symbol beim Fußball im Begleitmaterial „Die Hymne gehört dazu!“ mit einem erweiterbaren Stun­denbild der Bundeszentrale für poli­tische Bildung thematisiert (vgl. QR-Code 6). Als kurzer Einstieg in dieses Thema könnte eine Umfrage in der Klas­se dienen, die das Mitsingen der Natio­nalhymne bei einer Festveranstaltung oder beim Fußballspiel auf einer fünf­stufigen Skala von „Finde ich selbstver­ständlich“ bis „Könnte ich mir nicht vor­stellen“ abfragt. 

Für die Jahrgangsstufen 1 bis 7 ist au­ßerdem ein kostenloser PDF-Download der 28 EU-Nationalhymnen mit Liedtex­ten und Länderportraits der Bundeszen­trale für politische Bildung erhältlich. Im Umgang mit den EU-Nationalhym­nen ließe sich im Musikunterricht mit folgenden Fragestellungen arbeiten: „Welche Begriffe werden in National­hymen aller Länder immer wieder ver­wendet? Welche Rolle spielt in diesen Hymnen die ‚Liebe zum eigenen Land‘? Wie wird das eigene Land im Verhältnis zu anderen Ländern dargestellt?“ (The­menblätter im Unterricht Nr. 29/2003). 

Ausblick „Musik politisch“ auf die Jahrgangsstufen 10–13 

Politische Bildung zählt zwar zu den fächerübergreifenden Bildungs- und Erziehungszielen, allerdings nimmt sie in den geltenden Lehrplänen für das Fach Musik in Bayern eher eine Rand­funktion ein und taucht explizit als ei­genständiger Themenbereich nur in der 10. Jahrgangsstufe an der Realschule und 11. Jahrgangsstufe am Gymnasium auf. Zu einer intensiven Beschäftigung mit weltweitem historischem Demo­kratie-Verständnis kann mit Schüle­rinnen und Schülern ab der 10. Jahr­gangsstufe auf der Lernplattform Open Music Academy in einem fächerüber­greifenden Ansatz (Musik, Englisch und Geschichte) zum prägenden ame­rikanischen Staatsmann Abraham Lin­coln (1809–1865) in kompositorischen Portraits des 20. Jahrhunderts von Ives, Copland und Harris gearbeitet wer­den (vgl. QR-Code 7). Hier ließe sich an die Themenbereiche der gymnasi­alen Oberstufe „Musik seit Beginn des 20. Jahrhunderts“ und „Entwicklungen abendländischer Instrumentalmusik“ anknüpfen. 

Mit der Einführung der Verfassungs­viertelstunde als neuem Element der po­litischen Bildung ist auch für das Fach Musik eine Chance zur stärkeren Aus­einandersetzung mit gesellschaftlichen und historisch-politischen Aspekten im Unterricht entstanden. Angesichts der sich wandelnden gesellschaftspoli­tischen Verhältnisse bieten sich vielfäl­tige schülerorientierte Verknüpfungs­punkte mit unserem Fach. 

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Fortbildungsoptionen – Gesund, kreativ, partizipativ: Stimme und Jugendchorleitung in der Schule
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VBS-Fortbildungstag am 6. März 2026 mit anschließender Mitgliederversammlung

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Der VBS lädt alle Interessierten herz­lich zum diesjährigen Fortbildungs­tag unter dem Motto „Gesund, kre­ativ, partizipativ: Stimme und Ju­gendchorleitung in der Schule“ am Freitag, den 6. März 2026 an die Hochschule für katholische Kirchen­musik und Musikpädagogik in Re­gensburg ein. 

Von 9.00 bis 16.00 Uhr können neue Impulse für die eigene Stimmgesund­heit als Lehrkraft sowie für die Arbeit mit Jugendchören gewonnen wer­den. In drei aufeinander abgestimm­ten Workshops werden Wissen und Werkzeuge für den schulischen All­tag vermittelt. 

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Workshop 1: Stimmlich fit im Schulalltag

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Die Stimme ist das wichtigste Ar­beitsinstrument im Lehrberuf – ob im Unterrichtsgespräch, beim Erklären oder in der musikalischen Arbeit. In diesem Workshop erhalten die Teil­nehmenden praxisnahen Einblick in Stimmhygiene, effektive Prophyla­xe und stimmschonende Techniken. Vorgestellt wird zudem die ReSt-App (Regensburger Stimmtraining) – ein wissenschaftlich entwickeltes Tool zur nachhaltigen Stimmpflege. Ge­meinsam werden konkrete Übungen erprobt und ein persönlicher „Werk­zeugkoffer“ mit alltagstauglichen Techniken für den Schulbetrieb zu­sammengestellt. 

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Workshop 2: Von der Stimme zum Klang – Stimme, Probe, Entwicklung

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Wie lassen sich Chorproben mit Ju­gendlichen zugleich fordernd und fördernd gestalten? Behandelt wer­den Einstudiermethoden, der Aufbau von Mehrstimmigkeit, der sensible Umgang mit dem Stimmwechsel so­wie Wege, Jugendliche aktiv in musi­kalische Prozesse einzubeziehen. 

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Workshop 3: Vom Chor zur Gemein­schaft – Motivation, Partizipation & Sichtbarkeit

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Jugendliche dauerhaft für Chorarbeit zu begeistern, erfordert mehr als mu­sikalische Qualität. Dieser Workshop widmet sich der aktiven Partizipation in organisatorischen und kreativen Prozessen und zeigt, wie Verantwor­tung, Feedbackkultur und Peer-Lear­ning Motivation stärken. Ergänzend werden digitale Hilfsmittel vorge­stellt, die Probenarbeit unterstützen und Chorarbeit auch außerhalb des Probenraums lebendig halten. 

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Die Workshops werden geleitet von Dr. Christian Gegner und Jonas Hauck, beide wissenschaftliche Mit­arbeiter an der Universität Regens­burg mit Forschungsschwerpunkt Lehrkräftegesundheit und Lehrkräf­testimme, sowie von Eva-Maria Leeb, langjährige Dozentin für Chorlei­tung, Kinderchorleitung und Jugend­chorleitung an der Hochschule für ka­tholische Kirchenmusik Regensburg. 

Weitere Informationen zum Fort­bildungstag sowie die Möglich­keit zur Anmeldung finden sich auf FIBS unter der Kennung E255-Mu­sik/26/429895. 

Im Anschluss an die Workshops fin­det die Mitgliederversammlung des VBS statt, zu der alle Mitglieder sehr herzlich eingeladen sind. 

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