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Von hinten auf der Bühne in einen großen Tagungssaal hineinfotografiert. Auf der Bühne spielt eine große Menge jugendlicher.

Zur Eröffnung der Bundesversammlung spielte das Bundinstrumentenorchester des Heinrich-Schütz-Konservatorium Dresden unter Beteiligung des Zupfinstrumentenorchesters Zwickau (Gesamtleitung: Birgit Pfarr). Foto: VdM/Heiderich

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Musikschulen als demokratische Bildungsorte

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Die Bundesversammlung des VdM im Vorfeld des Musikschulkongresses in Dresden
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Vor dem großen Musikschulkongress des VdM fand am 8. Mai 2025 die Bundesversammlung für die Vertreter der Mitgliedsschulen und Förderer des Verbandes statt. Im Fokus stand dabei unter anderem die Entwicklung bei der Umwandlung von Honorarvertragsverhältnissen in Arbeitsvertragsverhältnisse aufgrund des Herrenberg-Urteils des Bundessozialgerichts. Friedrich-Koh Dolge, Bundesvorsitzender des VdM, sagte hierzu: „Viele Träger der Musikschulen haben Honorarverträge in sozialversicherungspflichtige Anstellungsverhältnisse umgewandelt. Meines Erachtens eine folgerichtige Entscheidung, die insbesondere dem Fachkräftemangel entschieden entgegenwirkt, indem der Anspruch auf faire Arbeitsbedingungen ernst genommen wird und dadurch das verblassende Berufsbild ‚Musikschullehrerin und -lehrer‘ entschieden aufgewertet wird – aber auch zugleich eine immense – vor allem finanzielle – Herausforderung für unsere Träger, für unsere Städte, Gemeinden und Landkreise, darstellt.“

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Die Herausforderung wie auch die Notwenigkeit der Umwandlung in Arbeitsverträge bestätigte Annekatrin Klepsch, Kulturbürgermeisterin der Landeshauptstadt Dresden, in ihrem Grußwort: „In Dresden ist es uns nach langem Ringen, gemeinsam mit dem Oberbürgermeister und der Kommunalpolitik, gelungen, im Sommer 2024 die früheren Honorarverträge in Festanstellungen zu wandeln, allerdings befristet für ein Schuljahr. Mit zusätzlichen Entgelterhöhungen, mit der Kürzung freiwilliger kostenintensiver Angebote und Leistungen sowie zusätzlichem Budget aus dem städtischen Haushalt können die Lehrkräfte nun doch weitestgehend entfristet werden. Ich bin sehr froh, dass unser Stadtrat das Ende März beschlossen hat.“ Dafür gab es einen großen Beifall von der Bundesversammlung des VdM. 

Die Vorsitzende der Bundes-Elternvertretung, Birgit Müller, ging in ihrem Grußwort auf die Herausforderungen durch das Ganztagsförderungsgesetz und die Auswirkungen des Herrenberg-Urteils ein, die es erforderlich machen, Musikschulen finanziell weiter zu stärken. Bund und Länder seien in der Pflicht, angemessene Rahmenbedingungen zu schaffen, die einen flächendeckenden und teilhabegerechten Fortbestand musikalischer Bildung und damit der Musiklandschaft insgesamt gewährleisten.  Dazu sagte sie: „Eltern unterstützen ehrenamtlich strukturell, in der Organisation als auch als Fürsprecher für Musikschulen in der öffentlichen Diskussion. Musikschulen könnten es sich nicht leisten, auf die Eltern vor Ort als Wähler und als Unterstützung vor der Politik zu verzichten.“ Friedrich-Koh Dolge dankte Birgit Müller, die nicht mehr als Vorsitzende für die Bundes-Elternvertretung antrat, im Namen des Bundesvorstandes und der gesamten VdM-Mitgliedschaft für ihre hervorragende Arbeit für die Musikschulen.

Bundesvorstand und Ehrenmitgliedschaft

Da Holger Denckmann aufgrund seines neuen Amtes als Bundesgeschäftsführer als Mitglied im Bundesvorstand Ende Juni 2024 zurückgetreten war, hatte der Bundesvorstand Anabel Heger (Musikschule Spandau) als neues Vorstandsmitglied kooptiert. Die Bundesversammlung bestätigte in Dresden einstimmig die Kooptierung von Anabel Heger. Eine Ehrung gab es ebenfalls: Der langjährige Bundesgeschäftsführer, Matthias Pannes, wurde in der Bundesversammlung aufgrund seines großen Beitrags für die Entwicklung und Positionierung der Musikschulen im VdM als Ehrenmitglied des VdM ernannt. Friedrich-Koh Dolge hob in seiner Laudatio besonders Pannes’ Einsatz für die Stärkung der Musikschulen hervor und seine Mitarbeit an wichtigen politischen Initiativen sowie seine Fähigkeit, Netzwerke aufzubauen sowohl innerhalb des VdM als auch auf Landes-, Bundes und europäischer Ebene. 

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Auf einer Treppe stehen mehrere Erwachsene zu einem Gruppenfoto zusammen. Sie tragen meist Anzüge etc.

Der Bundesvorstand des VdM 2025. Vorne, v.l.n.r.: Friedrich-Koh Dolge, Anabel Heger; 2. Reihe: Jörg Freese, Matthias Deichstetter, Christoph Peters; hinten: Ulrike Petritzki, Angela Bauer, Stefan Prophet. Foto: VdM/Heiderich

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Themen und Berichte

Im internen Teil der Bundesversammlung wurde über die aktuellen Aktivitäten des Verbandes berichtet wie zu den Gesprächen mit Vertretern aus der Politik und den kommunalen Spitzenverbänden zum Thema Herrenberg und Honorarkräfte, über die sehr erfolgreichen Konzerte der Deutschen Streicherphilharmonie sowie die feierliche Verleihung der QsM#2-Zertifikate und der Zertifikate der Staatlichen Anerkennung an die Musikschulen in Sachsen-Anhalt in der Staatskanzlei Magdeburg. Angekündigt wurde auch die zeitgemäße Überarbeitung des Grundsatzprogrammes mit Leitbild des VdM, an der sich alle VdM-Musikschulen beteiligen und dabei einbringen können. Vor eineinhalb Jahren hatte der Bundesvorstand die Arbeitsgruppe „Berufsbild und Personalgewinnung“ gebildet. Die Mitglieder des Bundesvorstandes stellten dazu die Ergebnisse der sechs Unterarbeitsgruppen (Marketing, Studienvorbereitende Ausbildung, Interne Kampagne Personalsicherung, Externe Kampagne Berufsbild und Personalgewinnung, Personalgewinnung und -bindung Elementare Musikpädagogik sowie Externes Personalmarketing) vor. Hierzu konnten die VdM-Mitglieder via QR-Code weitere hilfreiche Informationen und Materialien abrufen, die auch im VdM-Mitgliederbereich zur Verfügung stehen.

Weitere Berichte gab es zur Umstellung vieler Musikschulen auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse aufgrund des Herrenberg-Urteils, zur AG TVöD und dem Einsatz des VdM bei VKA und ver.di für angemessene Entgeltgruppierungen für Lehrkräfte entsprechend ihrer Tätigkeiten, zu den Lehrplänen des VdM mit fach- und methodenspezifischen Innovationen, dem Anspruch an ein dynamisches Literaturverzeichnis sowie dem Ziel der digitalen Verfügbarkeit der Informationen. Es folgten Informationen zur AG Ganztag und den bereits erfolgten Gesprächen im Hinblick auf das Ganztagsförderungsgesetz in Zusammenarbeit mit weiteren Verbänden und den kommunalen Spitzenverbänden, zu den Angeboten im Führungsforum Musikschule, zu den Projekten, bewilligten Fördermitteln und Fortbildungen im Rahmen von „Kultur macht stark“ sowie zur erfolgreich abgeschlossenen Pilotphase und den positiven Rückmeldungen zum neuen Qualitätsmanagement QsM#2, das seit 2025 für alle VdM-Musikschulen zugänglich ist. 

Robert Wagner ging auf das Netzwerk Inklusion und die Bedeutung der Inklusion an den öffentlichen Musikschulen ein. Mit dem Kongressmotto „Wir leben Musikschule“ zeigten die Musikschulen eine Haltung, die die Umsetzung des Menschenrechts auf Teilhabe und Zugehörigkeit gewährleis­te, erklärte Wagner und präsentierte dazu die erfolgreichen Beispiele der inklusiven Soundfestivals in Fürth und in Hannover.

Dresdner Erklärung

„Musikschulen leisten weit mehr als die Vermittlung musikalischer Fertigkeiten – sie sind unverzichtbare Akteure der Demokratiebildung. Die gesellschaftliche Funktion öffentlicher Musikschulen als Orte der kulturellen Teilhabe, der Demokratiebildung und der Persönlichkeitsentwicklung muss ordnungspolitisch wie auch finanzpolitisch von allen staatlichen und gesellschaftlichen Ebenen befördert werden. Die Rahmenbedingungen müssen so gestaltet sein, dass alle Menschen Zugang zu hochwertiger musikalischer Bildung haben.“, lautet die Forderung des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) in seiner Dresdner Erklärung „Musikschulen als demokratische Bildungsorte“, die die Bundesversammlung des Verbandes am 8. Mai 2025 in Dresden verabschiedete. Dazu hatte der VdM-Vorsitzende Friedrich-Koh Dolge bereits in seiner Eröffnungsrede erklärt: „Wir brauchen eine Drittelfinanzierung. Ein Drittel die Eltern, ein Drittel die Kommunen und ein Drittel die Länder. Nicht als Wohlwollen, sondern als Verpflichtung zu einer Teilhabegerechtigkeit für alle Menschen, für eine musikalische Bildungsmöglichkeit aller Kinder und Jugendlicher. Musik ist Bildungsauftrag, ist Persönlichkeitsbildung, ist Standortfaktor – und in nicht wenigen Regionen das kulturelle Rückgrat unserer Gesellschaft.“

Wie wichtig eine ausreichende Förderung und Unterstützung der Musikschulen sei, betonte Kulturbürgermeis­terin Annekatrin Klepsch: „Die Finanzierung von Musikschulen ist bekanntermaßen eine freiwillige Pflichtaufgabe der Kommunen. Musikschulen sind Teil der kommunalen Daseinsvorsorge, sie sind Orte der außerschulischen Bildung wie der kulturellen Teilhabe und des sozialen Austauschs. Dazu brauchen sie einen starken politischen Rückhalt auf allen Ebenen und die Unterstützung des Gesetzgebers.“ Im Kulturausschuss des Deutschen Städtetages seien sich die Großstadtdezernenten einig, „dass die Musikschulen eine ganz wesentliche Säule unserer kulturellen Infrastruktur in den Kommunen sind. Der 8. Mai ist ein besonderer Gedenktag, der uns mahnt, aus der Kultur heraus für Vielfalt, für Frieden, Freiheit und Demokratie einzutreten. Musikschulen als Orte der Vielfalt und der Internationalität in Programm, in Personal und in Publikum“ seien nicht nur Orte, an denen „Noten, Kunst und technisches Können vermittelt werden, sondern auch die Fähigkeit zum Ensemblespiel und nicht zuletzt die Fähigkeit zur Empathie. Musikschulen sind damit ein unverzichtbarer Teil von Städten, Landkreisen und Gemeinden.“

Die Dresdner Erklärung des VdM ist veröffentlicht unter www.musikschulen.de/vdm/positionen.

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