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Jeder ist irgendwie Musikpädagoge

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Freie Musikschulen vergeben an freie Musiklehrer luftige Zertifikate
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Alle tun es, von der Universität bis zur Lebensmittel- oder Kosmetikbranche. Ob Produkte oder Dienstleistungen: Die Anbieter versuchen, Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen, sich als besonders kompetent darzustellen und ihre Angebote möglichst gewinnbringend (womit auch statt eines finanziellen ein Prestige­gewinn gemeint sein kann) an den Kunden zu bringen.

Mehr Aufmerksamkeit lässt sich dadurch gewinnen, dass mit Hilfe eines Zertifikats oder Qualitätssiegels das eigene Angebot als „besser“ dargestellt wird als das der Konkurrenz. So ist seit Jahren ein inflationärer Anstieg von Qualitätssiegeln und Zertifikaten in nahezu allen Branchen samt der Entstehung einer Zertifizierungsindustrie zu beobachten.

Deren Aufgabe besteht darin, Zertifizierungssysteme zu entwickeln und sie lukrativ zu vermarkten. Dem Konsumenten wird mit dem Erwerb eines zertifizierten Produktes oder eine Dienstleistung suggeriert, er habe etwas  besonders Hochwertiges erworben. Es kostet den mündigen Verbraucher meist beträchtlichen Rechercheaufwand, um herauszufinden, worin denn nun genau die vorgeblichen Vorteile gegenüber anderen Angeboten bestehen und was genau die jeweiligen Zertifizierungsrichtlinien überhaupt beinhalten.

Dem aktuellen Trend zur Zertifizierung hat nun im Bereich der Dienstleistungen der Bundesverband der freien Musikschulen (bdfm) noch eins draufgesetzt. Nicht nur, dass er sich bereits seit Langem politisch dafür stark macht, an den staatlichen Subventionen, die die öffentlichen Musikschulen erhalten, beteiligt zu werden, indem er die scheinbare Ungerechtigkeit dieser staatlichen Subventionen anprangert. Vielmehr geht er mit seiner aktuellen Zertifizierungsidee noch einen gewaltigen Schritt weiter in Richtung einer Gleichstellung.

Diese Idee besteht darin, Menschen, die an freien Musikschulen unterrichten, obwohl sie dafür keinerlei Qualifikation haben, eben jene zu verschaffen, und zwar durch den bdfm selbst. Hierzu bedarf es neben der Einreichung personenbezogener Dokumente wie eines polizeilichen Führungszeugnisses und des beruflichen Werdegangs auch des Nachweises einer mehrjährigen Tätigkeit als Musiker und Musiklehrer. Hinzu kommt der Nachweis der künstlerischen und musikpädagogischen Qualifikation mittels eines auf maximal 20 Minuten begrenzten Videos. In diesem Video werden eine Vorstellung (1 Minute), ein künstlerischer Leistungsnachweis (max. 4 Minuten) und der Nachweis einer pädagogischen/methodisch-didaktischen Qualifikation in Gestalt einer Lehrprobe (max. 15 Minuten) verlangt.

Jeder, der an einer bdfm-Musikschule unterrichten möchte, kann also nun eine „qualifizierte“ Musikschullehrkraft werden, indem er seine Qualifikationen – wie auch immer er sie erworben hat – mittels eines selbst gedrehten Videos einer vom bdfm einberufenen Kommission präsentiert. Damit auch alles mit rechten Dingen und seriös zugeht, soll dieser Kommission außer zwei Vertretern des bdfm auch ein(e) Dozent(in) aus einer Musikhochschule angehören. Ob sich allerdings hierfür genügend Vertreter verschiedener Fachrichtungen finden, ist zu bezweifeln, da diese zwar unter Umständen ihr spärliches Dozentenhonorar ein wenig aufbessern können, dafür aber ihren guten Ruf als ernst zu nehmender Künstler oder  Musikpädagoge aufs Spiel setzen. Auch wird kaum für jedes Instrument ein eigener Jury-Experte zur Verfügung stehen: Beurteilt dann ein Gesangslehrer die künstlerische Leistung eines Streichers?

Die Zertifizierungsidee des bdfm ist allerdings äußerst durchdacht, weil mit der Verleihung des Zertifikats der Anschein erweckt wird, die durch den bdfm zertifizierten Lehrkräfte hätten dieselben Ausbildungsinhalte durchlaufen und würden über dieselben Kompetenzen verfügen wie Lehrkräfte, die über einen Bachelor- oder Masterabschluss beziehungsweise ein Diplom oder Staatsexamen verfügen. Das aber stimmt mitnichten. Es wird auch nicht dadurch wahrer, wenn auf der Internetseite des bdfm das bdfm-Zertifikat den staatlichen Abschlüssen bereits als absolut gleichwertig beigestellt wird, vermutlich in der Hoffnung, so Tatsachen zu schaffen. Um qualifiziert zu unterrichten, bedarf es jedoch weitaus umfassenderer Kompetenzen als eines Video-Nachweises darüber, wie gut jemand ein Instrument spielen oder singen kann. Nicht ohne Grund umfasst ein Musikpädagogikstudium mehrere Jahre und bezieht dabei sehr verschiedene Qualifikationsbereiche und Leistungsnachweise ein: Musiktheorie inklusive Gehörbildung, Tonsatz, Analyse, Didaktik und Methodik des Instrumentalunterrichts, Pädagogik, Erziehungswissenschaft und Psychologie sind nur einige Lehrinhalte. Zu den Qualifikationen gehört weiterhin nicht nur, sich selbst Konzert- und Prüfungssituationen live zu stellen, sondern auch die didaktische Kompetenz, Schülern diese Live-Erfahrung zu vermitteln, und zwar mit allem, was dazu gehört: Umgang mit Lampenfieber, gute Vorbereitung oder das richtige Stück. Diese Kompetenz wird jedoch durch das Video in doppelter Weise umgangen. Guter Unterricht basiert weiterhin auf empirischem (Theorie-)Wissen und lebt maßgeblich von der Reflexion, wie sie im Musikpädagogikstudium vermittelt wird. Eine einzige, maximal fünfzehnminütige Lehrprobe, die Aufschluss über eine einzige verwendete „Lehrmethode“ und das aktuell verwendete Material (was z.B. nichts darüber aussagt, ob die Lehrkraft z.B. immer nur ein und dasselbe Material für alle Schüler verwendet) geben soll, kann allenfalls einen flüchtigen Eindruck vermitteln, der nicht mit dem Eindruck, den Dozenten an einer Ausbildungsinstitution von ihren Studierenden über Jahre hinweg entwickeln, vergleichbar ist.

Auch dass eine mehrjährige Tätigkeit als Musiklehrer/-in nachgewiesen werden muss, ändert nichts daran, dass dies keinerlei Aufschluss über die Unterrichtsqualität zulässt. Dass jemand drei Jahre lang etwas tut, bedeutet keineswegs, dass er es mit gutem Ergebnis tut. Diese Art von „Prüfung“ gleicht daher alles in allem eher der Vorrunde eines Castings für eine Fernsehshow als den Bedingungen einer Aufnahmeprüfung an einer Musikhochschule, endet aber damit bereits vorzeitig in dieser Runde. Warum an freien Musikschulen nicht ausnahmslos Lehrkräfte mit einem staatlichen Abschluss beschäftigt werden, ist ohnehin nicht nachvollziehbar, zumal eine Aufnahmeprüfung an einer Musikhochschule oder Universität grundsätzlich jedem offensteht, der sich künstlerisch und musikpädagogisch qualifizieren möchte. Und nicht umsonst werden an öffentlichen Musikschulen fast ausnahmslos Musikpädagog/-innen beschäftigt, die über einen staatlichen Abschluss verfügen.

Liegt es also vielleicht an der meist miesen Bezahlung und der nicht vorhandenen sozialen Absicherung, die an freien Musikschulen gang und gäbe sind? Ein staatlich examinierter Musikpädagoge wird sich vermutlich nur aus Existenzangst an einer freien, statt an einer staatlichen Musikschule bewerben. Werden denn nun bdfm-qualifizierte Lehrkräfte künftig auch von ihrer Zertifizierung profitieren, also besser bezahlt werden als Lehrkräfte an freien Musikschulen ohne dieses Zertifikat? Wartet gar eine Festanstellung auf sie?

Die Inhalte eines musikpädagogischen Studiums einfach unter den Tisch fallen zu lassen, lässt auf eine ausgesprochen fragwürdige Auffassung von Unterrichtsqualität schließen und ist auch den Schüler/-innen (Kunden)  gegenüber ausgesprochen unlauter, da diese vielfach gar nicht wissen, welche Qualifikationsbereiche ein Musikstudium umfasst. Wer weiß schon, dass weder der Name „Musikschule“, noch der Begriff „Musikpädagoge“ oder „Musiklehrer“ in Deutschland geschützt sind und jeder eine Musikschule eröffnen und unterrichten darf, wen, was, wann und wie er will. Hingegen kann beileibe nicht jeder, der sich autodidaktisch das Haareschneiden beigebracht hat, einen Frisiersalon eröffnen. Dazu bedarf es vielmehr eines Qualifikationsnachweises, nämlich eines Meisterbriefs, der garantiert, dass bestimmte Ausbildungsbereiche erfolgreich absolviert wurden. Offenbar ist der Staat, der sich einem Berufsschutz für Musikpädagoginnen, Musikpädagogen und Musikschulen bislang hartnäckig verweigert, der Meinung, dass man beim Haareschneiden Menschen mehr Schaden zufügen kann als beim Unterrichten eines Musikinstruments.

Dies führt zu der Frage, ob man jemandem auch musikpädagogisch schaden kann? Ja, man kann, vor allem, wenn der Unterricht keinen Lehrplänen oder musikbezogenen Lernzielen und einem entsprechend professionellen zielgerichteten Unterrichtsaufbau folgt, sondern vorrangig kunden- und damit nicht selten vor allem spaßorientiert ist. Spaß sollte es zwar auch an öffentlichen Musikschulen machen, doch haben staatlich geprüfte Musikpädagogen von der Pike auf gelernt, das im Studium erworbene Wissen und Können aus den verschiedenen Bezugswissenschaften so miteinander zu verknüpfen, dass Spaß und Leistung keine Gegensätze sind.

Mag sein, dass die Politik dennoch ein offenes Ohr für die Bestrebungen des bdfm hat, denn viele Politiker verwechseln allein schon die Begriffe „Musikschule“ und „Musikhochschule“; Kenntnis der Materie „Musikpädagogik“ ist seitens der Politik meist nur rudimentär oder gar nicht vorhanden. Zudem besteht aktuell ein gravierender Mangel an musikalischen Angeboten. Wird nun der Bildungspolitik, dazu noch von privater Seite − das heißt für den Staat kostenneutral (!) − ein Qualifizierungsangebot unterbreitet, kann dies für die Politik eine attraktive Verfahrensweise darstellen, das Angebot an Instrumental- und Vokalunterricht durch qualifizierte Musikpädagog/-innen zu erhöhen. Damit entsteht im Grunde doppelter Gewinn für den bdfm, da bdfm-Schulen sich ihren Kunden gegenüber nicht nur damit rühmen können, dass an ihnen nur besonders qualifizierte Lehrkräfte unterrichten, was auf die Kunden sicher äußerst professionell wirkt. Die „besondere“ Qualifikation könnte vielmehr auch zu einer höheren Bereitschaft der Politik führen, freie Musikschulen, an denen derart qualifizierte Pädagog/-innen unterrichten, aus Steuermitteln zu subventionieren. Damit wäre scheinbar allen gedient. Somit wäre auch das vom bdfm anvisierte Ziel der Gleichstellung von staatlichen und Freien Musikschulen endlich erreicht.

Das passt weiterhin zum derzeitigen bildungspolitischen Aktionismus, der laufend neue Projekte aus dem Boden stampft und begünstigt, für die natürlich entsprechend viele qualifizierte Lehrkräfte benötigt werden. Dabei spielt allerdings die tatsächliche Bildungsqualität keine nennenswerte Rolle, denkt man etwa an die Umsetzung der Inklusion oder anderer „Reformen“ und an den zunehmenden Einsatz von Quereinsteigern, ungeachtet der sich daraus ergebenden Problematiken. Künftig wäre nicht nur jeder (den der bdfm per Videoanlayse dazu erklärt) ein Künstler, sondern jeder Künstler auch ein Musikpädagoge.

Verlierer sind am Ende einerseits die Schüler/-innen, denen musikpädagogisch tatsächlich geschadet wurde, und andererseits die Musikhochschulen, deren Existenz künftig überflüssig wäre. Einzig die Frage wäre noch zu klären, woher die Vertreter von Musikhochschulen, die vom bdfm offenbar als unentbehrliche Mitglieder der Video-Begutachtungs-Kommission betrachtet werden, dann eigentlich noch kommen sollen. Denkt man das Verfahren des bdfm weiter, wäre der nächste logische Schritt ein Transfer auf alle Ausbildungs- und Studienbereiche, was erhebliche Kosteneinsparungen bringen würde. Denn so könnte auf eine Ausbildung oder gar ein Studium in allen Branchen verzichtet werden. Stattdessen zählt nur das Endergebnis, was sich letztlich darin äußert, ob die Kunden zufrieden sind oder nicht. Dafür reichen berufsgruppenspezifische Castings aus der Konserve völlig aus. Jeder ist ein Bäcker, Frisör, Chirurg – oder eben Musikpädagoge! Der Markt regelt das dann schon.

Zitat eines Bürgermeisters aus Nordrhein-Westfalen: „Die Kinder an den privaten Musikschulen haben doch genauso viel Spaß wie Ihre Schüler, vielleicht sogar mehr, weil es nicht immer nur um Höchstleistung geht. Und das ist doch das Wichtigste!“

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