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Diskussion um TTIP und die Kultur. Foto: Hufner
Diskussion um TTIP und die Kultur. Foto: Hufner
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TTIP, die Kultur und die Moral

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Es wird weiter gestritten um das sogenannte Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA, das sich hinter dem harmlos wirkenden Kürzel „TTIP“ verbirgt. Das letzte Jahr war insbesondere durch viele wirkungsvolle Initiativen gekennzeichnet, die das Thema in die breite Öffentlichkeit brachten. Der „Tag gegen TTIP“ und die „Demo gegen TTIP“ konnte auch vom deutschen Parlament nicht mehr ignoriert werden.

Dass wirklich etwas Wichtiges auf dem Spiel steht, bezeugten die harschen Reaktionen vor allem in der Presse, die die TTIP-Gegner tendenziell als Spinner wo nicht gar als rechtspopulistische Agenten abtaten, oder am besten beides.

„TTIP und Kultur, eine Nebenschauplatz?“ fragte eine Diskussionsrunde im Haus der Berliner Festspiele, zu dem das „Inforadio rbb“ eingeladen hatte. Die Gästerunde war gut gewählt, es fehlten seitens der Politik die Schaumschläger, stattdessen:

  • Dr. Pascal Decker, Rechtsanwalt für Stiftungs-, Urheber- und Kulturrecht, Lehrbeauftragter der Universität der Künste
  • Richard Kühnel, Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland
  • Matthias von Hartz, Künstlerischer Leiter Foreign Affairs Berliner Festspiele
  • Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates
  • Brigitte Zypries MdB, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie
  • Moderation Harald Asel, Inforadio (rbb)

Wo stehen wir heute bei den Verhandlungen? Wie geht es der Kultur bei den Verhandlungen. Das Gespräch war nicht immer von gleicher Dichte und gleichem Kontroversenniveau.

Die Transparenz der Verhandlungen und das schwarze Loch

So erstaunte der Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland, Richard Kühnel, gleich mit dem Hinweis, dass selten ein Handelsabkommen so transparent geführt worden sei wie dieses, wie TTIP. Und er hat insofern recht, als die anderen 138 Handelsabkommen die beispielsweise Deutschland geführt habe, weniger transparent geführt worden sind. Bei TTIP wurde dieser Zustand von Transparenz hart erkämpft. Von selbst kam er nicht. Und momentan endet die Transparenz, wie Olaf Zimmermann, der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, sagte „bei den Bundestagsabgeordneten“. Diese hätten jetzt tatsächlich die Möglichkeit zum Einblick in Unterlagen (Schwärzungsgrad unbekannt). Matthias von Hartz, der künstlerische Leiter von „Foreign Affairs“ bei den Berliner Festspielen, empfindet nachvollziehbar, so eine Transparenz absurd. Für Pascal Decker, Rechtsanwalt für Stiftungs-, Urheber- und Kulturrecht habe jedenfalls diese Transparenzhöhe und die komplexe Materie bislang dazu beigetragen, diffuse Ängste, eben auch bei den Kulturschaffenden, sich entwickeln zu lassen. Was aber klar sei, so Kühnel, alle europäischen Parlamente der EU müssen einzeln über das Handelsabkommen abstimmen. Damit es in Kraft treten könne, ist Einstimmigkeit Voraussetzung. Bis Ende 2016 will man durch sein. Das aber waren schon die harten Fakten.

Das Problem bei der Kultur ist nämlich ein besonderes. Seitens des federführenden Ministeriums für Wirtschaft und Energie betonte Brigitte Zypries (die aber auch noch keinen wesentlichen Einblick in die Papiere geworfen hat, wie selbst zugab), was auch schon lange gesagt wird: die sogenannten audiovisuellen Dienste seien von den Verhandlungen nicht betroffen. Das Subventionswesen in Kultur und Bildung sei nicht betroffen und die Buchpreisbindung sei nicht hintergehbar. Ein Verhandlungstext, der diese Vorbedingungen nicht erfülle, werde keine Zustimmung erfahren.

Trügerische Sicherheit

Leider nein, die Dienstleistungen um die es hier geht, sind nämlich häufig gar nicht so einfach zu klassifizieren. Es fängt schon damit an, dass alle Beteiligten auf dem Podium nicht benennen können, wo Kultur beginnt und wo Kultur endet. Was vielleicht im philosophischen und soziologischen Gestaltungssinn von Gesellschaft einigermaßen unproblematisch und eher zu akademischen Kontroversen einlädt, ist freilich im Bereich des Handels elementar strittig und gegebenenfalls folgenreich. Was früher einmal Telekommunikation hieß und Telefonieren, Telefaxen und Morsen umfasste, ist heute breit aufgestellt durch das Internet, in dem plötzlich Waren wandern, digitale Medien vertrieben werden. Beispiel: Game-Industrie. Unbestritten vermischen sich in deren Produkten „kreative“ wie auch „kommerzielle“ Elemente. Der Markt ist groß, wie geht man damit um. Wo zieht man da die Grenze, wenn man es denn könnte? Schon der Begriff der „Kulturindustrie“ macht klar, dass man Kulturbereiche nicht prinzipiell und überall vom Begriff der Ware trennen kann.

Ein weiteres Problem bestimmt den Bereich Urheberrecht, der nicht nur zwischen Kontinentaleuropa (Autorenrechte) und den USA (Copyright), sondern auch zwischen Kontinentaleuropa und Großbritannien uneinheitlich geregelt ist. Einfachste Lösung: Dann verhandelt man eben auch nicht darüber.

Positiv- und Negativlisten

Zum Streitpunkt wird damit das, worüber verhandelt wird. Grundsätzlich unterscheidet man dabei Positiv- und Negativlisten. Positivliste bedeutet: Es wird explizit gesagt, was Gegenstand der Verhandlungen ist (und alles andere eben nicht); Negativliste bedeutet: Es wird explizit gesagt, worüber nicht verhandelt wird, alles andere ist Gegenstand der Verhandlungen. Was man nicht gut genug ausgeschlossen hat, kann damit Gegenstand eines solchen Handelsabkommens werden. Für Kühnel ist das einerlei: Am Beispiel der verschiedenen Handelsabkommen mit Südkorea (USA-Südkorea (Positivlisten), EU-Südkorea (Negativlisten)) habe er festgestellt, dass es für das Ergebnis und das Schutzniveau einerlei sei.

Uneinigkeit zwischen den Parteien besteht auch in der Frage, wem so ein Handelsabkommen denn diene. Während der Rechtsanwalt Decker und der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates eher die großen „Player“ (Google, Amazon, Microsoft) im Vorteil sieht, meinen Kühnel und Zypries, dass vor allem die kleineren Unternehmen profitieren würden. Und das führt zur absurden Frage, Wie TTIP denn der Kultur diene und ob es den Wohlstand mehre.

Umwegrentabilität für die Kultur durch Freihandel oder Kollateralschaden?

Olaf Zimmermann überraschte die Runde mit der Feststellung, dass bei guten Geschäften der Unternehmen letztlich die Kultur profitieren könne, weil diese Unternehmen dann auch potentiell mehr in Kultur investieren könnten. Zimmermann ist daher auch gar nicht gegen Handelsabkommen generell. Nur sieht er den Kulturbereich am Ende der Verhandlungen als verhandelbar an und er könnte mithin zum „Kollateralschaden“ von TTIP werden.

Von Hartz hielt auch nichts von der Wohlstandsformel der TTIP-Befürworter. Wenn man sich einen Überblick über die letzten großen Handelsabkommen verschaffe, die die USA geschlossen habe, so sei ein Wohlstandszuwachs für die breite Bevölkerung eher nicht zu beobachten gewesen (siehe NAFTA).

Für Kühnel bringt Freihandel „Gewinn.“ Klar, warum sonst sollte man ihn sonst machen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist allerdings noch nicht abschließend gemacht. Und vielleicht gehören zu den Verlierern dann auch Unbeteiligte, nämlich andere Länder und ihre Wirtschaften – und damit auch deren Bewohner, so von Hartz. Auch darüber müsse man reden.

Spiel mit verdeckten Karten

Ganz sauber wird aber von beiden Seiten nicht gespielt. Nach der Diskussionsrunde fragte ich Kühnel und Zimmermann, dass man doch theoretisch zum Beispiel Bücher, die in Deutschland preisgebunden seien, auch in den USA ohne Preisbindung kaufen könnte. Kühnel wandte ein: dass man den Differenzbetrag bei der Einfuhr nach Deutschland dann nachzahlen müsse. Buchpreisbindung also sicher! Nur: Nach Kühnels Informationen gibt es so etwas wie eine Buchpreisbindung in der EU nur in Deutschland und in Österreich. Viel einfacher, meinte ich, sei also die Einfuhr dann aus Polen oder Frankreich, zumal in der Freizügigkeit des Schengenraumes. Ja. Also nicht einmal in der EU ist diese Sache gemeinschaftlich geregelt. Und genau solche Verwerfungen nähren dann den Verdacht, ob nicht so etwas wie die Buchpreisbindung am Ende doch für eine Gegenforderung einer anderen Handelskategorie geopfert werden könnte. Blinker gegen Buchpreisbindung? Im Netz allzumal sind die Territorien fließend.

Und es steht die Frage im Raum: Wer flüstert der den Vertrag aushandelnden Kommission eigentlich zu. Für wen wird da etwas ausgehandelt. Wie abstrakt oder konkret werden Standards gesetzt. Wer von den großen Lobbyisten führt die Feder?

Die Ängste vor den Folgen von TTIP bleiben auch nach dieser Diskussionsrunde diffus, die Materie komplex. Ein gewisses Unbehagen lässt sich so wenig ausräumen, wie das, das wohl jeden von uns ergreift, wenn wir bei einer Installation einer App oder eines Betriebsssystems einfach auf „Akzeptieren“ klicken. Denn verhandeln kann man die in diesen Fällen uns angebotenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nämlich nicht. Es gibt auch bei TTIP am Ende nur ein Ja oder eine Nein.

  • Programmhinweis:
    Die Diskussion ist am 31.01.2016 um 11:05 und um 20:05 im Inforadio rbb nachzuhören.

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