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Anlass zu Optimismus

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Deutscher Kulturrat und Kulturverträglichkeitsprüfung
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Die neue Kulturstaatsministerin Christine Weiss musste bereits zu Beginn ihrer Amtszeit zweimal ihr, in einem Jahrzehnt als Hamburger Kultursenatorin geschultes, Verhandlungsgeschick einsetzen, um großen Schaden von der Kultur abzuwenden. Der Deutsche Kulturrat hatte bereits am 17. Oktober empört über den Bruch der Koalitionsversprechen von Rot-Grün im Kulturbereich innerhalb von 24 Stunden gefordert: „Herr Schröder stoppen Sie Herrn Eichel!“. Zum damaligen Zeitpunkt war die Kulturstaatsministerin gerade seit zehn Tagen berufen und hatte ihr Amt von ihrem Vorgänger Julian Nida-Rümelin noch nicht übernommen.

Die neue Kulturstaatsministerin Christine Weiss musste bereits zu Beginn ihrer Amtszeit zweimal ihr, in einem Jahrzehnt als Hamburger Kultursenatorin geschultes, Verhandlungsgeschick einsetzen, um großen Schaden von der Kultur abzuwenden. Der Deutsche Kulturrat hatte bereits am 17. Oktober empört über den Bruch der Koalitionsversprechen von Rot-Grün im Kulturbereich innerhalb von 24 Stunden gefordert: „Herr Schröder stoppen Sie Herrn Eichel!“. Zum damaligen Zeitpunkt war die Kulturstaatsministerin gerade seit zehn Tagen berufen und hatte ihr Amt von ihrem Vorgänger Julian Nida-Rümelin noch nicht übernommen. Der Deutsche Kulturrat war entsetzt, dass einen Tag nach der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages zwischen Rot-Grün in der Tageszeitung „Die Welt“ Finanzminister Eichels Streichliste veröffentlicht wurde, die, wäre sie umgesetzt worden, der Kultur massiven Schaden zugefügt hätte. So sollte nach dieser Liste die Umsatzbesteuerung von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken in der Zukunft mit dem vollen Mehrwertsteuersatz belegt werden. Diese Maßnahme widerspricht dem Koalitionsvertrag, in dem es heißt: „Der Mehrwertsteuersatz im Kulturbereich muss erhalten bleiben“.

Darüber hinaus wollte der Finanzminister den Spendenabzug für alle mildtätigen, kirchlichen, religiösen, wissenschaftlichen und als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke, also allen gemeinnützigen Kulturförderzwecken, streichen. Ohne Spendenmittel aus Unternehmen könnten aber viele ambitionierte künstlerische Vorhaben nicht umgesetzt werden, da die Zuschüsse der öffentlichen Hände oftmals nur noch zur Deckung der fixen Kosten reichen, aber keine zusätzlichen Vorhaben oder Anschaffungen mehr erlauben. Der Finanzminister hoffte, durch die Streichung der Spendenabzugsmöglichkeit im nächsten Jahr 151 Millionen Euro mehr in der Kasse zu haben. Dieser Betrag ist im Lichte des Gesamtspendenaufkommens aus der Wirtschaft von heute noch zirka 600 Millionen Euro (Schätzung des Stifterverbandes der Deutschen Wissenschaft) schon unverständlich hoch. Der Einsparungsbetrag sollte sich dann bis zum Jahr 2006 auf 281 Millionen Euro fast verdoppeln. Der Finanzminister ging also davon aus, dass sich das Spendenaufkommen aus der Wirtschaft von heute zirka 600 Millionen Euro in drei Jahren auf fast 1,2 Milliarden Euro erhöhen würde. Diese Steigerung der Spenden aus der Wirtschaft wäre, selbst wenn die Spendenabzugsfähigkeit nicht wegfallen würde, absolut utopisch, unter den vom Finanzministerium geplanten Neuregelungen war diese Rechnung schlicht unseriös.

In beiden Einsparungsideen zu Lasten der Kultur konnte sich der Bundesfinanzminister nicht durchsetzen. Dieser Sieg ist zum einen der großen Öffentlichkeitswirksamkeit der Protestaktionen und zum anderen der neuen „Kulturverträglichkeitsprüfung von Gesetzen“ durch die Kulturstaatsministerin zu verdanken. Der Deutsche Kulturrat hatte bereits Ende September in einer Resolution für aktive Kulturpolitik des Bundes und für eine Stärkung der Kompetenzen des Kulturstaatsministers sowie des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags die „Kulturverträglichkeitsprüfung von Gesetzen“ gefordert. In der Resolution heißt es: „Der Staatsminister sowie der Ausschuss für Kultur und Medien sollten mit der Prüfung der Kulturverträglichkeit von Gesetzesvorhaben betraut werden.“ Die Koalitionsparteien haben diesen Vorschlag des Deutschen Kulturrates in ihre Koalitionsvereinbarung aufgenommen. Nun hat die neue Kulturstaatsministerin Christine Weiss ein Instrumentarium in der Hand, das es ihr erlaubt, alle Gesetzesvorhaben im Deutschen Bundestag auf ihre Kulturverträglichkeit hin zu überprüfen. Das heißt, sie wird in der Zukunft nicht nur eindeutig kulturrelevante Gesetze betreuen, sondern muss in ihrem Haus ein Art Frühwarnsystem installieren, das Aktionen auslöst, wenn zum Beispiel in den Bereichen der Steuer- oder der Sozialgesetzgebung unmittelbar oder mittelbar der Kulturbereich positiv wie negativ berührt ist. Dieser eindeutige Kompetenzzuwachs der Kulturstaatsministerin wird auch den sie kontrollierenden Kulturausschuss im Deutschen Bundestag stärken. Er wird sich, um seine Kontrollaufgaben wahrnehmen zu können, ebenfalls mit der Kulturverträglichkeit aller Gesetzesvorhaben des Bundes beschäftigen müssen.

Man kann sich nur wünschen, dass dieses neue Instrumentarium „Kulturverträglichkeitsprüfung“ ein starkes Argument für Interventionen der Kulturstaatsministerin und des Kulturausschusses im Deutschen Bundestag für Kunst und Kultur wird. Die beiden erfolgreichen Aktionen der Kulturstaatsministerin zum Erhalt des Spendenabzuges für Körperschaften und den Erhalt des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Kunstwerke geben Anlass zu Optimismus.

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