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Baden-Württemberg treibt Kompetenzgerangel um Kultur auf die Spitze

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Deutscher Kulturrat bedauert Streit zwischen Bund und Ländern bei der Finanzierung der Akademie der Künste

Berlin, den 17.02.2005. Morgen wird der Deutsche Bundestag aller Voraussicht nach mit der Kanzlermehrheit den Einspruch des Bundesrates zur Übernahme der Akademie der Künste an den Bund zurückweisen. Mit dem „Gesetz zur Errichtung der Akademie der Künste“ soll eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet werden. Die Akademie der Künste soll die Bundesrepublik Deutschland in Angelegenheiten der Kunst und Kultur beraten. Die Akademie der Künste setzt die Tradition der 1696 in Preußen gegründeten Akademie der Künste fort.

Das Land Baden-Württemberg hat gestern angekündigt, gegen die Übernahme der Akademie der Künste durch den Bund beim Bundesverfassungsgericht Klage einzureichen. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, bedauert, dass Bund und Länder sich nicht über ein gemeinsames Vorgehen einigen konnten.

Festgestellt werden muss, dass nicht der Bund gegen den Willen von Berlin und Brandenburg die Akademie der Künste an sich reißen will, sondern das Land Berlin und das Land Brandenburg die Akademie der Künste dem Bund zur Übernahme angeboten haben.

Die ehemalige Preußische Akademie der Künste hat unbestreitbar nationalen Rang. Aus diesem Grund hat der Bund auch schon in der Vergangenheit erheblich zur Finanzierung der Akademie der Künste beigetragen. Der Gesamtheit der Länder wäre es unbenommen gewesen, statt des Bundes selbst die finanzielle Verantwortung für die Akademie der Künste zu übernehmen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Es ist bedauerlich, dass das Kompetenzgerangel zwischen Bund und Ländern um die Frage „wer darf was bezahlen“ nun auf die Spitze getrieben wird. Der Gang vor das Bundesverfassungsgericht ist selbstverständlich legitim, aber nicht wirklich zielführend. Denn egal wie auch immer das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird, die Frage wird bleiben, wer übernimmt die Finanzierung der Akademie der Künste. Sollte der Bund nicht finanzieren dürfen, muss die Gesamtheit der Länder in die Bresche springen.“