Hauptrubrik
Banner Full-Size

Bürgerschaftliches Engagement in der Kultur stärken

Publikationsdatum
Body

Deutscher Kulturrat fordert zügige Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission Bürgerschaftliches Engagement

Der Deutsche Bundestag debattiert heute über den Abschlussbereicht der Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“.

Bürgerschaftliches Engagements ist ein Grundpfeiler des kulturellen Lebens. In zahlreichen Musik- und Theatervereinen, Literarischen Gesellschaften, Stiftungen, Museen und anderen Einrichtungen des Kulturbereiches engagieren sich nach Angaben der Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ mehr als 3 Mio. Menschen, der kulturelle Freizeitbereich ist damit noch nicht einmal erfasst. Die bürgerschaftliche Engagierten stellen sowohl Zeit als auch Geld zur Verfügung.

Auf Grund der großen Bedeutung des Bürgerschaftlichen Engagements für den gesamten Kulturbereich hat der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, die Einrichtung der Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ des Deutschen Bundestag zu Beginn dieser Legislaturperiode nachdrücklich begrüßt. In Anhörungen und schriftlichen Stellungnahmen hat der Deutsche Kulturrat seine Forderungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Bürgerschaftliches Engagements zum Ausdruck gebracht.

Mit großem Interesse hat der Deutsche Kulturrat den Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagement“ zu Kenntnis genommen. Er fordert die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien auf, die von der Enquete-Kommission entwickelten Handlungsempfehlungen in der nächsten Legislaturperiode zügig umzusetzen.

Der Deutsche Kulturrat begrüßt besonders die Vorschläge der Enquete-Kommission zum Zuwendungsrecht. Die Enquete-Kommission hat für die sensible Schnittstelle zwischen dem Dritten Sektor und dem Staat weitreichende Reformen vorgeschlagen. Wir begrüßen zum Beispiel die vorgeschlagene verbindliche Beratungs- und Informationspflicht des Staates gegenüber den Zuwendungsempfängern ebenso wie die Vorschläge zur höheren Flexibilität der haushaltsrechtlichen Instrumente und die Empfehlung, in der Zukunft die Festbetragsfinanzierung als Regelfinanzierung bei der Finanzierung von Organisationen des Dritten Sektors durch den Staat vorzusehen.

Die geplante Anhebung der Besteuerungsfreigrenze für gemeinnützige Vereine von heute 30.000,- EUR/Jahr auf 40.000,- EUR/Jahr ist ebenfalls ein Schritt in die richtige Richtung. Das vielleicht deutlichste Signal zur finanziellen Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements wird von der Enquete-Kommission durch ihren Vorschlag zur Einführung einer allgemeinen steuerfreien Aufwandspauschale in Höhe von EUR 300,-- im Jahr für alle Ehrenamtlichen in Deutschland gemacht.

Für Rückfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates: 0172/24 20 151
Gabriele Schulz, Pers. Referentin des Geschäftsführers: 0172/96 42 157