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Deutscher Kulturrat begrüßt Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Ausstrahlung des Films „Eine einzige Tablette“
Berlin, den 05.09.2007. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Film „Eine einzige Tablette“. In dem Film geht es um das Medikament „Contergan“, nach dessen Einnahme tausende Frauen missgebildete Kinder zur Welt brachten.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einer Eilentscheidung entschieden, dass der WDR den Film senden darf. Weitere Klagen sind allerdings noch vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig, können die Ausstrahlung des Films aber nicht mehr verhindern. In der Eilentscheidung machte das Bundesverfassungsgericht deutlich, dass ein Verbot der Ausstrahlung ein schwerwiegender Eingriff in die Programmfreiheit des WDR gewesen wäre. Bei dem Film handelt es sich um keine Dokumentation, sondern um eine fiktionale Darstellung.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Sieg für die Freiheit der Rundfunkanstalten. Artikel 5 Grundgesetz sichert die Pressefreiheit, die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film sowie die Kunstfreiheit. Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts stärkt einmal mehr diese unveräußerlichen Grundrechte. In diesem Sinne ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht nur eine Stärkung der Programmfreiheit der Rundfunkanstalten, sondern auch ein deutliches Signal für die Kunstfreiheit.“